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Neue Lösung für ­Gebirgslandeplätze

Neu soll es in der Schweiz noch ein Netz von 40 Gebirgslandeplätzen geben.
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Neu soll es in der Schweiz noch ein Netz von 40 Gebirgslandeplätzen geben.
Foto: Air Zermatt

Quelle: RZ 0

Zermatt | Das Bazl bricht die Prüfung der Gebirgslandeplätze ab. Heliskiing bleibt weiterhin auch in Schutzgebieten erlaubt. Doch niemandem scheint die neue Lösung richtig zu gefallen.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl)schränkt das Heliskiing nicht ein. Damit ist Heliskiing auch in Schutzgebieten weiterhin möglich. Nach einer jahrelangen Debatte um Gebirgslandeplätze (GLP) hat das Bazl einen Übungsabbruch propagiert, weil es die Differenzen zwischen den Streitparteien, zu denen Helikopterfirmen, der Schweizer Alpen-Club und die Umweltverbände gehören, als unüberbrückbar taxiert. In einem wichtigen Punkt kommt der Bund den Umweltverbänden entgegen: Die maximale Anzahl der GLP in der Schweiz wird von 48 auf 40 reduziert. Gegenwärtig werden 42 GLP für Helikop­ter und Flächenflugzeuge betrieben. Die beiden Plätze Rosenegg-West und Gumm im Kanton Bern sollen ersatzlos gestrichen werden.

Kein Aufatmen bei der Air Zermatt

Erleichterung bei der Air Zermatt ab des Bazl-Entscheids? Sollte man meinen. Doch die Begeisterung hält sich in Grenzen. Gerold Biner, Pilot und Geschäftsführer der Air Zermatt spricht von einem sehr unglücklichen Entscheid: «In Zermatt haben sich alle betroffenen Parteien an einen Tisch gesetzt, auch der SAC, und eine gute Kompromisslösung war in Griffweite. Diese ganzen Bemühungen sind jetzt vergebens. Der Status quo wird zementiert.» Der für die Air Zermatt wichtige Platz Trift, der nicht unter die GLP fällt, geht endgültig verloren. «Zu Hermann Geigers Zeiten wurden in der Schweiz 2000 Landeplätze im Gebirge angeflogen, jetzt bleiben noch 40. Jeden verlorenen Platz kriegen wir nie wieder zurück», gibt Biner zu bedenken.

Rechtliche Schritte werden geprüft

Die Umweltschutzorganisation Mountain Wilderness, die sich für eine Reduktion der Flugbewegungen in den Alpen, namentlich ein Verbot des Heliskiing, einsetzt, wirft dem Bazl vor, einseitig die Pfründe der Helikopterfirmen zu verteidigen: «Die Streichung der beiden GLP tut niemandem weh», sagt Katharina Conradin, Geschäftsführerin von «Mountain Wilderness Schweiz». Nun wolle man überprüfen, ob die vom Bazl vorgeschlagene Regelung mit dem geltenden Natur- und Heimatschutzgesetz in Einklang sei, was Conradin bezweifelt. Im Laufe des Februars will die Umweltorganisation dazu noch Stellung beziehen. Air Zermatt Chef Biner ist sich bewusst: «Für uns hätte es natürlich noch viel schlimmer kommen können.»

Frank O. Salzgeber

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