Coronavirus | Soforthilfen finanziert der Bund, bei den Ausfallentschädigungen beteiligt sich der Kanton zur Hälfte
15 Millionen fliessen in den Kultursektor
Auch der Kultursektor ist sehr stark von der Ausbreitung des Coronavirus betroffen. Der Kanton Wallis und der Bund haben deswegen ein Massnahmenpaket für die Kultur beschlossen.
Wie viele andere Sektoren ist auch der Kultursektor sehr stark von der Ausbreitung des Coronavirus und den behördlichen Massnahmen zu deren Eindämmung betroffen. Der Kanton Wallis und der Bund haben deswegen ein Massnahmenpaket für die Kultur beschlossen. Wie es in einer Mitteilung heisst, sieht dieses Soforthilfen und Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich vor. Kulturunternehmen und Künstler können nun bei der Dienststelle für Kultur einen Antrag auf Unterstützungsmassnahmen stellen. Ziel ist, die nachhaltige Schädigung der Schweizer und Walliser Kulturlandschaft zu verhindern und zum Erhalt der kulturellen Vielfalt beizutragen, wie es weiter heisst.
Den Auftrag zur Umsetzung dieses Hilfsprogramms erhielt die Dienststelle für Kultur. Diese ergänzen die bereits getroffenen Massnahmen des Bundes. Gemeinnützige Kulturunternehmen können Soforthilfe zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten. Es handelt sich um zinslose Darlehen, die über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren rückzahlbar sind. Selbständige Kulturschaffende können nicht rückzahlbare Nothilfen zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten beim Verein Suisseculture Sociale beantragen. Kulturunternehmen und Kulturschaffende können für finanzielle Verluste entschädigt werden, die ihnen durch Massnahmen der öffentlichen Behörden zur Bekämpfung der Ausbreitung der Pandemie entstanden sind. Wie es in der Mitteilung weiter heisst, ist dieses Programm subsidiär zu den wirtschaftlichen Arbeitsmarktmassnahmen von Bund und Kanton und ist zur Deckung von Verlusten bestimmt, die nicht anderweitig gedeckt sind. Des Weiteren können Laienvereine in den Bereichen Musik und Theater mit einem finanziellen Beitrag für den mit der Absage oder Verschiebung ihrer Veranstaltungen verbundenen finanziellen Schaden unterstützt werden. Dafür müssen sie sich mit dem jeweiligen nationalen Dachverband in Verbindung setzen. Der Bund und der Kanton Wallis stellen dafür finanzielle Mittel zur Verfügung.
Insgesamt stehen als erste Tranche 15 Millionen Franken zur Verfügung. Während die Soforthilfen ausschliesslich vom Bund finanziert werden, werden die Ausfallentschädigungen gemeinsam, jeweils zur Hälfte von Bund und Kanton, finanziert.
pd/bl
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar