Raumplanung | Auszonung: Die Qualität von Parzellen soll im Vordergrund stehen, nicht die Eigentümer
Zwischen Bauland und Rückzonung
Das kantonale Ausführungsgesetzt zum Bundesgesetz über die Raumplanung tritt nächstens in Kraft. Um die Thematik zu besprechen, fanden sich am Donnerstagabend in Grächen über 30 Interessierte zur Diskussionsveranstaltung «Zwischen Bauland und Rückzonung» zusammen. Der theoretisch ermittelte Rückzonungsbedarf sei nicht in Stein gemeisselt und man wolle den Auszonungsprozess transparent begleiten.
Kurt Ruppen, Präsident der CVP Grächen führte in das Thema ein: Er sprach über die historische Entwicklung der Raumplanung in Grächen. Anschliessend zeigte Urs Juon, Geschäftsführungsmitglied der PLANAX AG und Grossrat der CVPO, den Anwesenden auf, welche Konsequenzen das revidierte Raumplanungsgesetz auf die Gemeinde Grächen hat, wie der theoretische Auszonungsbedarf ermittelt wird, welche Bauzonen von einer Rückzonung betroffen sein könnten und wie diese beurteilt werden sollen. Ausserdem stellte Juon eine Verbindung zum Zweitwohnungsgesetz her und zeigte das weitere Vorgehen auf.
Michael Tura, Leiter Privat- und Firmenkundenberater der Raiffeisenbank Mischabel-Matterhorn informierte etwa über die regulatorischen Bedingungen für die Finanzierung von Bauländern und welche Konsequenzen auf Eigentümer zukommen, sollten finanzierte Parzellen rückgezont werden.
Ruppen fasste schliesslich zusammen und formulierte Anforderungen an das weitere Vorgehen: «Der theoretisch ermittelte Rückzonungsbedarf ist nicht in Stein gemeisselt, die Gemeinde Grächen muss und kann ihre Interessen gegenüber dem Kanton vertreten und auf eine Rückzonung in gesundem Mass hinarbeiten. Der Prozess der Auszonung soll dabei möglichst transparent über verschiedene Kanäle ausgestaltet werden. Und nicht zuletzt muss bei der Auswahl von Parzellen für die Rückzonung deren Qualität im Vordergrund stehen, nicht deren Eigentümer. Der Gemeinderat steht damit in den nächsten Jahren vor eine nicht unerheblichen Herausforderung.»
pd/tma
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