Zweitwohnungen | Bringt der Landschaftsschutz Schweiz nach Miège ein weiteres Projekt auf Riederalp zum Kippen?
Einsprache gegen Bau von 16 Zweitwohnungen
Auf der Riederalp sollen trotz Zweitwohnungsstopp drei Mehrfamilienhäuser sowie drei Chalets mit insgesamt 16 Zweitwohnungen entstehen. Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) geht nun dagegen vor. Obwohl bereits ein positives Kantonsgerichtsurteil vorliegt.
«Eigentlich sollte nun der Stopp neuer Zweitwohnungen gelten. Riederalp hat zirka 86 Prozent Zweitwohnungen und baut weiterhin. Im vorliegenden Fall gleich mehrere Häuser mit dem Argument, dass die Planung schon 1983 bewilligt wurde. Die Volksabstimmung scheint sie nicht gross zu kümmern. Die SL erhebt nun Einsprache», postete SL am 11. September auf ihrem Facebookprofil ihre Einsprache gegen das Projekt.
Die Stiftung reagiert damit auf ein angepasstes Baugesuch im Amtsblatt vom 21. August 2015 von Immobilien Ruppen aus Naters. «Es handelt sich um die vierte und letzte Etappe der Überbauung Vieux Valais. Sie kommt in einem bewilligten Quartierplan von 1989 zu stehen. Das Projekt umfasst drei Chalets sowie drei Mehrfamilienhäuser mit gesamthaft 16 Wohnungen», erklärt Bauherr Karl Ruppen aus Naters auf Anfrage.
Kantonsgericht stützt die Promotoren
Das Bauprojekt wurde bereits 2012 von Immobilien Ruppen eingereicht.«Im Hinblick auf den ungewissen Ausgang der Zweitwohnungsinitiative sollte verhindert werden, dass bei einem allfälligen Ja die Zweitwohnungen nicht mehr gebaut werden können», so Ruppen. Gegen das Projekt gingen seinerzeit Einsprachen von Anwohnern ein. Nach der Annahme der Zweitwohnungsinitiative 2013 auch eine solche der Stiftung Franz Weber. «Das Urteil des Kantonsgerichts von Anfang 2015 hält aber klar fest, dass die Wohnungen nicht unter den Zweitwohnungsstopp fallen und somit gebaut werden können. Hingegen mussten einige Forderungen von Anwohnern umgesetzt werden und sind nun im abgeänderten Baugesuch von Mitte August 2015 umgesetzt.»
Nun aber erwächst dem Projekt erneut Widerstand. Am 9. September hat die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz gegen die projektierten Neubauten eingesprochen. «Das Projekt beruht zum einen auf einem ‚uralten’ Quartierplan von 1983. Zum anderen ist auf der Gemeinde Riederalp der Bau von Zweitwohnungen gar nicht mehr zulässig», sagt Raimund Rodewald, Geschäftsführer der SL, auf Anfrage. «Gemäss der Übergangsverordnung zu Zweitwohnungen sowie dem Bundesgesetz, das zwar noch nicht in Kraft ist, ist der Bau von Zweitwohnungen, die sich auf derartige Quartierpläne stützen, nur zulässig, wenn diese sehr detaillierte Angaben zu Erst- und Zweitwohnungen machen. Das ist im Fall auf der Riederalp mit einem Quartierplan, der 1983 homologiert wurde, mitnichten der Fall.»
Wiederholt sich der «Fall Miège»?
Obwohl die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz innerhalb von Bauzonen gar nicht einspracheberechtigt ist, ist sie erst vor Kurzem in einem ähnlichen Fall erfolgreich bis vor Bundesgericht gezogen. Dieses hat im Juni 2015 aufgrund veralteter Zonenpläne aus den 1980er-Jahren entschieden, das die SL beim beabsichtigten Bau von 13 Chalets mit 39 Wohnungen in unüberbautem Terrain zwischen Miège und Mollens oberhalb Siders einspracheberechtigt ist. Der Fall ging zurück ans Walliser Kantonsgericht, das die Einsprache zurückwies wie zuvor schon der Walliser Staatsrat und die Gemeinde Miège, wo das Einspracheverfahren im August 2011 seinen Anfang nahm.
Die Überbauung auf der Riederalp soll unterhalb des Hotels «Riederhof» an zentraler Lage hochgezogen werden. Bei der Gemeinde geht man davon aus, dass aufgrund des Urteils des Kantonsgerichts juristisch nichts gegen den Bau der 16 Zweitwohnungen spricht. «Wir gehen davon aus, dass die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz keine Kenntnis vom Urteil des Kantonsgerichts hat. In unserem Antwortschreiben an die Stiftung wird dieses beiliegen. Das Projekt in seiner jetzigen überarbeiteten Form liegt in einem homologierten Quartierplan und ist regelkonform. Deshalb wird es die Gemeinde bewilligen», sagt Peter Albrecht, Gemeindepräsident von Riederalp.
zen
Artikel
Kommentare
Urs Walthert - ↑2↓0
Toll, diese und die andern - kommenden - Einsprachen. Hier kann Landschaftsschutz im nahen UNESCO Weltkulturerbe auf 2000 m.ü.M im VS praktiziert werden und den Rechtsgrundsätzen zum Durchbruch verholfen werden.
antworten