Simplon-Schwerverkehr | Bei Schneefall Fahrverbot für Sattelschlepper ignoriert
Gefahrengut-Chauffeur baut Unfall mit abgefahrenen Sommerreifen
Fahrverbot. Ist die Simplonpassstrasse schneebedeckt, werden Anhängerzüge und Sattelschlepper jeweils mit einen Fahrverbot belegt.
Foto: 1815.ch
Gleich drei Simplon-Lastwagenchauffeuren flatterte kürzlich ein Strafbefehl ins Haus. Zwei Fahrer waren betrunken unterwegs, ein dritter verlor mit abgefahrenen Sommerreifen auf schneebedeckter Fahrbahn die Kontrolle über sein Gefährt.
11. Januar 2016: Im Oberwallis setzt morgens starker Schneefall ein. Für Anhängerzüge und Sattelschlepper wird die Simplonpassstrasse deshalb um 10.45 Uhr von der Verkehrszentrale in Noes gesperrt. Chauffeuren wird dies entlang der Simplonpassstrasse unübersehbar signalisiert. Wer zum Zeitpunkt des Fahrverbots bereits auf der Passstrasse unterwegs ist, muss bei den nächstfolgenden deutlich sisignalisiert. Wer zum Zeitpunkt des Fahrverbots bereits auf der Passstrasse unterwegs ist, muss auf dem nächstfolgenden Rastplatz die Aufhebung der Sperre abwarten.
In Leitplanke gekracht
Trotz Fahrverbot und Kettenobligatorium fährt ein 55-jähriger Chauffeur eines italienischen Sattelschleppers weiter. Auf seiner Ladefläche befindet sich Gefahrengut. Unterhalb der Passhöhe in Richtung Gondo kommt sein Fahrzeug in einer langgezogenen Rechtskurve in der «Chalberweid» ins Rutschen. Gegensteuern nützt nichts. Erst nach der Kollision mit der Leitplanke kommt der Sattelschlepper zum Stillstand und blockiert so die Simplonpassstrasse für andere Verkehrsteilnehmer.
Bei der Untersuchung des Unfallfahrzeugs stellte sich heraus, dass der Sattelschlepper mit Sommerreifen mit Minimalprofil auf der schneebedeckten Passstrasse verkehrte. Auf die Montage von Schneeketten verzichtete der italienische Chauffeur ebenfalls.
Nun ist er von der Staatsanwaltschaft Oberwallis wegen grober Verletzung von Verkehrregeln und Fahrens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs schuldig gesprochen worden. Er kassierte eine auf zwei Jahre bedingte Geldstrafe von 2400 Franken. Überdies muss der Chauffeur ein Bussgeld von 600 Franken zahlen sowie 800 Franken Verfahrenskosten übernehmen.
Betrunkene Chauffeure gestoppt
In zwei weiteren Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Simplon-Schwerverkehr wurden kürzlich zwei weitere Strafbefehle der Staatsanwaltschaft Oberwallis rechtskräftig. In beiden Fällen sind Chauffeure von Lastwagen den Beamten bei Grenzkontrollen auf der Schweizer Seite des Simplonpasses wegen Trunkenheit aufgefallen.
So war ein 46-jähriger Bulgare im Februar 2016 mit einem Sattelschlepper aus Tschechien mit mindestens 1 Promille intus unterwegs, was in etwa dem vorgängigen Kosum von 2 Litern Bier entspricht. Mit ein paar Bierchen mehr im Körper, nämlich eine Mindestalkoholisierung von 1,3 Promille, fuhr wenige Tage zuvor ein 49-jähriger Kroate am Steuer einen kroatischen Sattelschleppers an den Zoll in Gondo.
In beiden Fällen liegt jetzt ein rechtsgültiges Urteil vor: Die Chauffeure wurden mit bedingten Geldstrafen von je 900 Franken wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand bestraft. Gleichzeitig müssen sie Bussgelder 650 beziehungsweise 500 Franken bezahlen und die Verfahrenskosten in der Höhe von 850 beziehungsweise 700 Franken berappen.
zen








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