Bau | Jeder müsse für Planung und Umsetzung im Einzelfall Verantwortung übernehmen
Verband bauenwallis stellt sich hinter Bundesratsbeschluss
Der Bundesrat will die Baustellen nicht schliessen. Unter Vorbehalt der totalen Umsetzung der empfohlenen Massnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden hält sich der Verband bauenwallis an diese Entscheidung.
Der Vorstand von bauenwallis hat den Beschluss des Bundesrats vom vergangenen Freitag, die Bauwirtschaft und das Handwerk unter Vorbehalt der vollständigen Umsetzung der empfohlenen Massnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeitenden, in Betrieb zu halten, in seiner ausserordentlichen Sitzung vom Dienstag zur Kenntnis genommen. Der Vorstand stellt sich hinter die Entscheidungen der Behörde.
Wie der Verband in einer Mitteilung schreibt, sei klar, dass zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit aller Arbeitnehmenden sowie deren Familien alle von der Behörde erlassenen Massnahmen auf allen aktiven Baustellen eingehalten werden müssen. Der Vorstand von bauenwallis ermutigt daher die Unternehmen, die ausserordentlichen Massnahmen äusserst rigoros anzuwenden und zu überwachen. Jeder in der Unternehmensstruktur und in der Wertschöpfungskette der Branche muss sowohl für die Planung der Arbeiten als auch für die konkrete Umsetzung der Massnahmen im Einzelfall Verantwortung übernehmen.
Ist dies nicht der Fall, weist der Vorstand darauf hin, dass Unternehmen, die den Massnahmenkatalog auf lokaler Ebene objektiv nicht einhalten können, die betreffende(n) Baustelle(n) schliessen müssen. bauenwallis hatte im Übrigen, zusammen mit den Sozialpartnern, den Staatsrat am Freitag aufgefordert, "Kontrollmittel durch staatliche Gewalt" einzurichten. In den Verordnungen des Bundesrats ist diesbezüglich festgelegt, dass die Baustellen nicht öffentlich zugänglich sind, mit Ausnahme der vom Bundesrat und vom Staatsrat festgelegten Agenten und des Personals.
Wie es weiter heisst, ist sich der Vorstand der Schwierigkeiten bewusst, auf die viele Unternehmen stossen, die ihre Mitarbeitenden schützen und auf ihre berechtigten Ängste reagieren wollen. Er ist der Ansicht, dass es die Pflicht aller ist, die empfohlenen Massnahmen – die von der Behörde als ausreichend erachtet werden
– anzuwenden. Andererseits fordert er eine Präzisierung der einschlägigen Suva-Regelungen, um den Interpretationsspielraum so weit wie möglich einzuschränken und sich möglichst genau an die gesundheitlichen Anforderungen zu halten.
Der Verband hält aber auch fest, dass die Frage des Nachweises der Unmöglichkeit und damit der Haftung von Unternehmen gegenüber den Bauherren oder anderen Unternehmen im Falle einer einseitigen Schliessung offen bleibt. Ebenso wird das Recht auf Zugang zu den im Rahmen der Regelung "KAE - Kurzarbeitsentschädigung" vorgesehenen Zulagen in den Fällen, in denen das Unternehmen beschliesst, seine Tätigkeit einzustellen, ohne die Unmöglichkeit der Umsetzung der oben genannten Massnahmen nachzuweisen, mehr als infrage gestellt. Um Zugang zu KAE zu erhalten, muss das Unternehmen unbedingt objektiv nachweisen können, dass die empfohlenen Massnahmen in einem bestimmten Kontext und an einer gewissen Baustelle nicht umgesetzt werden konnten.
In ihrer jetzigen Form und aus all diesen Gründen kann bauenwallis die Position der nationalen Gewerkschaft Unia, welche die völlige Schliessung der Industrie und des Baugewerbs fordert, nicht teilen. Der Vorstand ist davon überzeugt, dass die vom Bund vorgesehenen Massnahmen in vielen Situationen und an vielen Arbeitsplätzen mit Strenge, gesundem Menschenverstand und Verantwortung angewandt werden können. Andererseits ist es ebenso wichtig, dass ernsthafte Kontrollen stattfinden und im Interesse aller von staatlicher Gewalt gewissenhaft durchgeführt werden.
Der Vorstand von bauenwallis verfolgt die Entwicklung der Situation genau, aktualisiert offizielle Entscheidungen und wird seine Mitglieder darüber informieren.
pd/wh
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