Wirtschaft | Walliser Tourismuskammer diskutierte das Massnahmenpaket des Bundes
Staat soll Ertragsausfälle übernehmen
Wallis | Der Staat müsse den Schaden übernehmen, den er durch die staatliche Anordnung zur Schliessung der Betriebe angerichtet hat. Diese Meinung vertritt Beat Rieder, Präsident der Walliser Tourismuskammer. Einen staatlichen Blankoscheck fordert die Tourismuskammer hingegen nicht.
Die Walliser Tourismuskammer WTK hat die am Freitag kommunizierten neuen Massnahmen des Bundesrats zur Kenntnis genommen. «Diese entsprechen weitgehend den von uns bereits am 7. März geforderten Forderungen», kommentiert Ständerat Beat Rieder. Dennoch bleibe die WTK aufmerksam und verfolgt insbesondere die Umsetzung der Verordnungen des Bundesrates. An der Sitzung vom letzten Freitag nahmen neben Präsident der Beat Rieder und ihren beiden Vizepräsidenten, Luc Fellay und Berno Stoffel, auch der Generalsekretär der WTK, Nicolas Pralong, und der Präsident der Walliser Tourismusgruppe des Grossen Rates, André Roduit, teil. Ebenso waren Vertreter folgender Dachverbände anwesend: Walliser Gemeinden, Vereinigung der Tourimusdirektoren, Oberwallis Verkehr und Tourismus, GastroValais, Walliser Autobahnraststätten, Walliser Hotelier-Verein, Walliser Verband der Zweitwohnungen, Walliser Bergbahnen, Walliser Ski- und Snowboardschulverband sowie der Walliser Verband öffentlicher Verkehr.
Wirtschaftsleben aufrecht erhalten
«Angesichts der verheerenden und raschen Ausbreitung des COVID-19 hat sich die Walliser Tourismuskammer (WTK) schon vor zwei Wochen mit den gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen für Walliser Tourismusakteure auseinandergesetzt. Damals bestand die Kammer auf zwei Sofortmassnahmen: die Einführung einer unbürokratischen Kurzarbeitsentschädigung und die Versorgung der Unternehmen mit Liquidität. Die WTK begrüsst die Vereinfachung der Bedingungen zur Kurzarbeit, die Ausweitung der Ansprüche auf Selbstständige, Auszubildende und Saisonniers sowie die Gewährung pragmatischer und rascher Zahlungsfristen. Die WTK beabsichtigt nun in enger Zusammenarbeit mit dem Walliser Staatsrat die Verordnungen des Bundesrates zu überprüfen und gegebenenfalls zusätzliche Massnahmen vorzuschlagen. Erst die Praxisumsetzung wird es erlauben, die Wirksamkeit dieser Massnahmen einzuschätzen. «Unser Ziel ist es, das Wirtschaftsleben soweit irgendwie möglich aufrecht zu erhalten», hebt Rieder hervor.
Kontrollsystem bei Kreditvergabe
Die WKT sieht die vom Bund getroffenen Massnahmen aber nur als ersten Schritt. «Bei der Kreditvergabe muss der Bund einerseits die exakten Konditionen, wie etwa die Laufzeit und die Verzinsung festlegen, aber auch einen Kontrollmechanismus erarbeiten. Es darf keine Blankoschecks geben. Es darf nicht sein, dass Betriebe, die schon vor der Krise eine ungesunde Finanzlage hatten, einzig ihre auslaufenden Kredite durch die vom Bund gewährten Überbrückungskredite refinanzieren. Das vom Bund geschaffene Kreditsystem soll vollumfänglich für die „Corona-Virus“ geschädigten Betriebe zur Verfügung stehen. Immerhin steht der Bund für diese Kredite gerade. Bis zu einer halben Million pro Betrieb sogar zu hundert Prozent», so Beat Rieder.
Auf Sozialbeiträge und Steuern verzichten?
Der Ständerat ist sich bewusst, dass die bisher getroffenen Massnahmen kaum ausreichen werden, um die Krise zu bewältigen. Die laufenden Kosten machen allen betroffenen Läden und Geschäften zu schaffen. Ohne jegliche Einnahmen müssen immer noch Mieten und Sozialversicherungsbeiträge für die in Kurzarbeit geschickten Mitarbeiter bezahlt werden. Immerhin hat der Bund beschlossen, dass die Zahlungen von Sozialversicherungen und Mehrwertsteuern sistiert werden können. Aber wird das ausreichen, um Entlassungen zu verhindern? Denn dabei handelt es sich nur um einen Aufschub, irgendwann müssen diese Beträge bezahlt werden. Es ist zu befürchten, dass aufgrund der Ungewissheit manch ein Betrieb sich deshalb entschliessen wird, seine Angestellten lieber zu entlassen, anstatt sie in Kurzarbeit zu schicken. Das gelte es zu verhindern, betont der Ständerat: «Sollte die Krise länger dauern, müsse ein Refinanzierungssystem geschaffen werden, wonach Ertragsausfälle und Kosten bei der Rückzahlung der Überbrückungskredite verrechnet werden könnten. „Denkbar ist eine gänzliche oder teilweise Ertragsausfallsentschädigung», erklärt Rieder. Mitberücksichtigt werden müssten die Zahlungen privater Versicherer, welche bereits jetzt einen Teil des Schadens tragen dürften. Die Instrumente müssten sich ergänzen und aufeinander abgestimmt werden. Von der Forderung der Unia, sämtliches Wirtschaftsleben still zu legen, hält der Ständerat herzlich wenig: «Wir müssen die Industrie und die Bauwirtschaft soweit möglich am Leben erhalten, um die wirtschaftliche Schadensbilanz einigermassen einzugrenzen, allerdings unter strikter Einhaltung der Gesundheitsvorschriften». Nur so dürfte die Schweiz in der Lage sein diese Herausforderung, allenfalls auch über längere Zeit, zu stemmen. Zudem sei nun die Zeit gekommen für längerfristig wirkende Massnahmen wie etwa für die Schaffung eines souveränen Staatsfonds/Investitionsfonds für Schweizer Unternehmen.
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Kommentare
André Escher, Glis - ↑1↓5
Herr Rieder, was Sie sagen ist eine bodenlose Frechheit: "...der Schaden, den der Staat angerichtet hat." Unsere Behörden bemühen sich, die Situation zu entschärfen, und Sie machen den Staat zum Täter, als ob er den Virus von Hand ausgesät hätte. Und immer gegen den Staat wettern, aber jetzt die hohle Hand machen: Typisch.
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Zehnder Damian, Zermatt - ↑0↓4
Jedem Bürger 5000.- sofort. Nicht den Betrieben, den Bürger. Trumph macht es 1000x besser und schneller.
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Zehnder Damian, Zermatt - ↑0↓9
Jedem Bürger 5000.- sofort. Nicht den Betrieben, den Bürger. Trumph macht es 1000x besser und schneller.
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