WKB | Wie weiter nach Décharge-Verweigerung für Jean-Daniel Papilloud?
Staatsrats-Klage gegen Jean-Daniel Papilloud bleibt offen
Wallis | Wie reagiert die Walliser Regierung in der Affäre Papilloud? Sie wartet einen Experten bericht ab. Und entscheidet im Mai, ob sie gegen den früheren WKB-Chef juristisch vorgehen will.
Die Aktionäre der Walliser Kantonalbank (WKB) haben an der ordentlichen Generalversammlung vom Mittwoch beschlossen, Jean-Daniel Papilloud die Décharge zu verweigern. Dies aufgrund der eingereichten Haftungsklage gegen den früheren Bankchef. Und weil die Stiftung Ethos im Vorfeld interveniert hatte.
Traktandenliste geändert
Einen Tag vor der Generalversammlung wurde die Traktandenliste kurzfristig geändert. Der Verwaltungsrat beantragte unter Punkt 7.2 neu, die Décharge von Papilloud zu verweigern. Die restlichen Verwaltungsratsmitglieder sollten weiterhin entlastet werden. Kein leichter Entscheid für
den Verwaltungsrat unter dem Präsidium von Pierre-Alain Grichting, denn Papillouds Verdienste sind innerhalb der WKB unumstritten. Doch nachdem zwei unabhängige Gutachten gezeigt hatten, dass Papillouds Vorgehen in der Alkopharma-Affäre juristisch fragwürdig ist, musste der Verwaltungsrat handeln und hat im Dezember 2018 eine Zivilhaftungsklage gegen ihren Ex-VR-Präsidenten eingereicht.
Entscheid verzögert sich
Im Kern des Falls geht es um einen Kredit, den die Bank an die im Jahr 2013 in Konkurs gegangene Firma Alkopharma vergeben hatte. Im Rahmen dieser Kreditvergabe hatte die WKB einen Schaden in Höhe von 21,6 Millionen Franken erlitten, der zulasten der Rechnungen der Jahre 2011 und 2012 gegangen war. Papilloud war damals der Chef der Bank und später Verwaltungsratspräsident. Im Mai 2018 war er «aus persönlichen Gründen im Interesse der Bank» zurückgetreten, wie das Bankinstitut damals mitteilte. Der Staat Wallis ist Mehrheitsaktionär der WKB mit 70 Prozent Aktienanteil. Auch die Kantonsregierung zieht daher in Erwägung, juristisch gegen den früheren WKB-Chef vorzugehen. Ein entsprechender Entscheid des Staatsrats wurde auf die erste Aprilwoche in Aussicht gestellt. Doch der Entscheid verzögert sich. Wie Finanzminister Roberto Schmidt (CSPO) mitteilt, wird sich die Regierung erst im Mai festlegen, ob man ebenfalls Klage gegen Papilloud einreicht.
«Die definitive Fassung des
Berichts liegt noch nicht vor»
Entscheidungsgrundlage sei ein Expertenbericht. «Die definitive Fassung des Berichts liegt noch nicht vor», so Schmidt auf Anfrage. Erstellt wird dieses Gutachten vom Genfer Rechts- und Finanzexperten Prof. Alain Hirsch. Die Ausgangslage präsentiert sich für den Staat indes anders als für die WKB: Er musste keinen direkten Verlust verzeichnen, jedoch geringere Steuereinnahmen und Dividenden. Eine Klage ist daher wenig wahrscheinlich. Denn müsste Papilloud im Rahmen eines Gerichtsentscheids der Bank eine Entschädigung zahlen, wären die Aktionäre indirekt mitbeteiligt. Zudem könnte eine erneute Klage des Staatsrats auch als Misstrauensvotum gegen die WKB interpretiert werden.
Umstrittene Décharge
Klar ist: Papilloud steht im Zentrum der Alkopharma-Affäre. Doch nicht wenige Kleinaktionäre waren an der Generalversammlung der Meinung, die Décharge müsse man auch weiteren Verwaltungsräten verweigern bis alle Fragen geklärt sind. Der Staat als Mehrheitsaktionär stützte indes die Strategie des Verwaltungsrats. So wurde mit Ausnahme von Papilloud allen Entlastung erteilt.bra
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