Raumplanung | Bundesgericht fällt richtungsweisenden Entscheid fürs Wallis
Projekt für 15 Chalets wohl weg vom Tisch
Das Bundesgericht anerkennt die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) für eine Chaletüberbauung oberhalb Siders innerhalb einer Bauzone aufgrund veralteter Zonenpläne als einspracheberechtigt an. Das Urteil des Bundesgerichts könnte damit weitere Bauprojekte im Wallis in Frage stellen.
Die Stiftung für Landschaftschutz Schweiz kann einen Erfolg gegen die Zersiedelung der Landschaft verbuchen. Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Stiftung beim beabsichtigten Bau von 13 Chalets mit 39 Wohnungen in unüberbautem Terrain zwischen Miège und Mollens einspracheberechtigt ist. Damit geht der Fall zurück ans Walliser Kantonsgericht, dass die Einsprache zurückwies wie zuvor schon der Walliser Staatsrat und die Gemeinde Miège, wo das Einspracheverfahren im August 2011 seinen Anfang nahm.
«Die Einsprache wurde von den Walliser Instanzen jeweils mit der Begründung abgelehnt, dass die SL in einer Bauzone mit bestehenden Gestaltungsplan und Zonenplan nicht einspracheberechtigt ist», sagt SL-Geschäftsleiter Raimund Rodewald auf Anfrage von 1815.ch.
Völlig veraltete Planung
Der Zonenplan von Miège stammt von 1984, der Gestaltungsplan wurde vom Kanton 1990 homologiert. «Wir stellten uns immer auf den Standpunkt, dass man in einer klassischen Inselbauzone, die aus heutiger Sicht des Raumplanungsgesetzes völlig widerrechtlich ist, keine Baugesuche gestützt auf eine derart veraltete Planung bewilligen kann», so Rodewald.
Das Bundesgericht ist dieser Argumentation gefolgt und hat der Stiftung Landschaftschutz Schweiz ein Einspracherecht bei derart veralteter Zonen- und Gestaltungspläne eingeräumt. Laut Rodewald ist dieses Urteil insbesondere für das Wallis wegweisend. «In vielen Gemeinden existieren jahrzehntealte Planungen, wo man dann zu irgendeinem Zeitpunkt Baugesuche bewilligt.»
«Niemand wird solche Zonen bewilligen»
Für Rodewald ist das Chaletprojekt weit weg vom Dorf Miège in einer Rodungsinsel vom Tisch. «Miège verfügt über überdimensionierte Bauzonen und ist enorm zersiedelt. Dieses Baugesuch ist mit den Vorgaben des neuen Raumplanungsgesetzes nicht mehr vereinbar.»
Mit dem Entscheid des Bundesgerichts kommt die Gemeinde Miège in Zugzwang und muss die Zonen- und Gestaltungspläne aktualisieren. «Diese klassische Inselbauzone, für die laut neuem Raumplanungsgesetz gar kein Bedarf besteht, wird keine Instanz mehr bewilligen.» Zumal die Gemeinde Miège laut Rodewald über Baulandreserven für 2000 Einwohner verfüge und primär Bauland zurückzonen müsse.
zen
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar