Coronavirus | Fast keine Besuche, Kurzstrafen werden aufgeschoben – auch Walliser Haftanstalten kämpfen gegen Corona

Dem Virus einen Riegel schieben

Dicht machen. Insassen dürfen nicht aus dem Gefängnis, der Virus darf nicht rein.
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Dicht machen. Insassen dürfen nicht aus dem Gefängnis, der Virus darf nicht rein.
Foto: Symbolbild mengis media / Andrea Soltermann

Quelle: 1815.ch 27.03.20 0
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Noch ist es in den Walliser Gefängnissen zu keinem Fall gekommen. Doch das Coronavirus hat Auswirkungen auf das Leben in Haft.

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Ein Leben auf engem Raum, Leben mit ganz klaren Regeln und Einschränkungen. Für Häftlinge in den Walliser Strafanstalten ist das keine Ausnahmesituation, sondern Alltag. Die Gefahr einer Übertragung soll auch in Gefängnissen reduziert werden. Denn der Anteil an Risikopatienten ist in Gefängnissen teilweise recht hoch. Wie präsentiert sich die Situation in Walliser Gefängnissen?

«Die Empfehlungen des Bundes werden umgesetzt. Besonders wichtig sind die Abstands- und Hygieneregeln», sagt Georges Seewer, Direktor der Walliser Strafanstalten. «In den Walliser Strafanstalten gibt es momentan keinen bestätigten Corona-Fall.» Doch man sei auch auf dieses Szenario vorbereitet.

Derzeit sind die Strafanstalten im Wallis durchschnittlich um die 90 Prozent belegt. Von engen Platzverhältnissen könne jedoch nicht die Rede sein, betont Seewer. Der Grossteil der Gefangenen verbringt die Haft ohnehin in einer Einzelzelle. Auch in der Untersuchungshaft bleiben die Beschuldigten in ihren Zellen. Anders sieht es im Strafvollzug aus. Dort arbeiten die Häftlinge in Ateliers. «Hier arbeiten wir in kleineren Gruppen. Eine Hälfte der Gefangenen arbeitet am Morgen, die andere am Nachmittag. So kann die Abstandsregel eingehalten werden», sagt Seewer. Besondere Vorsicht ist dann geboten, wenn die Freiheitsstrafe in Form eines Arbeitsexternats vollzogen wird, wenn die Häftlinge also nur die Ruhezeit hinter Gittern verbringen müssen, sie aber ausserhalb der Anstalt arbeiten. Hier werde darauf geachtet, dass das Virus nach Feierabend nicht mit ins Gefängnis gebracht wird.

In Zeiten des Coronavirus soll das Haftsystem zudem nicht mehr als nötig belastet werden. «Aufgebote für Kurzstrafen werden im Moment zurückgeschoben.» Anders sieht es bei längeren Haftstrafen aus. Diese Strafen werden wie gewohnt direkt vollzogen. Der Aufwand, der sich dadurch ergibt, hält sich gemäss Seewer in Grenzen. Die Wirkung ist dennoch gross. So kann das Kommen und Gehen in den Anstalten auf ein absolutes Minimum reduziert werden.

Besuche hingegen sind generell nicht mehr möglich. Es gibt jedoch Ausnahmen. «In gewissen Anstalten verfügen wir über Scheiben in den Besuchsräumen. Ein direkter Kontakt zwischen den Insassen und den Besuchern findet aber nicht statt. Was bleibt, ist der Kontakt zur Aussenwelt via Telefon. Anwälte kommunizieren unter anderem auch mit Videotelefonie mit ihren Mandanten.»

Aber nicht nur der Gefängnisalltag der Inhaftierten hat sich seit Covid-19 verändert. Auch für die Aufseher gelten die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit. Der Personalbestand in den Gefängnissen lässt kaum Spielraum zu. «Kommt es zu einer Absenz, hat dies Auswirkungen auf den gesamten Arbeitsplan. Gerade im Logistikbereich haben wir jedoch bereits Unterstützung anderer Dienststellen des Kantons erhalten.» Sollte es trotz aller Massnahmen zu einer Infektion innerhalb einer Anstalt kommen, so wären Engpässe beim Personal, welches in direktem Kontakt mit den Inhaftierten steht, nicht ausgeschlossen. «Wir unterstützen die Arbeiter in den Anstalten so gut es geht. Denn der Alltag geht weiter – trotz Corona. Die Inhaftierten müssen nach wie vor betreut werden.»

Petra Imsand
27. März 2020, 04:00
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