Kirche | Nach Interventionen von Bestattern: Bistum Sitten ändert Beerdigungs-Richtlinien
Bis zu 15 Personen können neu teilnehmen
Das Bistum Sitten reagiert auf zahlreiche Rückmeldungen von den Bestattungs-Instituten und Priestern und lockert die Fünf-Personen-Regel. Neu können maximal 15 Personen einen Beerdigungsgottesdienst besuchen.
Abstand halten, wenn man sich am meisten braucht - eine schwierige Situation. Die Weisung, dass inklusive Pfarrer nur fünf Personen einer Beerdigung beiwohnen dürfen, stürzte in den vergangenen Tagen Angehörige, Priester und Bestatter in ein nicht einfaches Dilemma. Wer entscheidet, welche Töchter oder Söhne an der Beerdigung teilnehmen können - und welche nicht? Was heisst es, wenn Enkel, Geschwister und Freunde nicht Abschied nehmen können? Wie trauert man im kleinsten Kreis und unter Einhaltung besonderer Hygienestandards?
Schwierige Fragen, mit denen Angehörige, Pfarrer und Bestatter konfrontiert wurden - und die trotz der aussergewöhnlichen Corona-Situation auch zu Kritik führten. Generalvikar Richard Lehner: «Immer wieder erreichten uns Fragen, die die Feier von Beerdigungen betreffen. Unsere Weisungen, die wir den Pfarrherren am 25. März 2020 zugesandt haben, sind auf ein unterschiedliches Echo gestossen.»
Nun lockert das Bistum Sitten nach Rücksprache mit der Walliser Gesundheitsministerin Esther Waeber-Kalbermatten (SP) die Weisungen. In einem Schreiben, dass auf der Website des Bistums aufgeschaltet ist, wird festgehalten, dass die Regel, dass Beerdigungen nur in Anwesenheit von fünf Personen durchgeführt werden sollen, im Grundsatz auch weiterhin gelte. «Mit Blick auf die besondere Situation der Trauerfamilien und deren Grösse dürfen aber ab sofort die engsten Familienangehörigen an einer Trauerfeier teilnehmen und dies bis zu einer Anzahl von maximal 15 Personen - Pfarrer, Bestatter oder Sakristan inklusive.
Die üblichen Distanzregeln und die Hygienemassnahmen sollen jedoch strikt beachtet werden», schreibt das Bistum. Generalvikar Richard Lehner führt weiter aus, dass nach der Krise in den Walliser Pfarreien gemeinsame Gottesdienste für die Verstorbenen denkbar seien.
bra
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Kommentare
Andreas Reyst, Brig - ↑25↓26
Sicher eine Erleichterung in der schweren Zeit. Aber wieder mal setzt sich die Kirche über die Gesetze des Bundes... 50 Jahre Rückschritt!
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Arthur Heinzmann, Visp - ↑5↓1
Leider verhält es sich so Herr Reyst.
Ein Erlass des Bundes ist meines Wissens für ALLE gültig. Doch einmal mehr zeigt sich wieder in diesem Beispiel dass das grosse Wort "Gleiches Recht für alle" nie durchgesetzt wird. Es gibt immer Menschen, die denken, sie seien gleicher als andere. Was mich besonders dabei befremdet ist, dass in diesem Fall dem Generalvikar wohl nicht ganz klar zu sein scheint, dass er mit dem nichteinhalten der Massnahmen, gleichzeitig auch mit dem Leben anderer spielt.