Polizei | 28 Personen wurden wegen Verstosses gegen das Versammlungsverbot oder wegen Missachtung der sozialen Distanz zu einer Geldstrafe verurteilt
17 Anzeigen wegen Nichteinhaltung der Corona-Massnahmen
Die Kantonspolizei erhöht ihre Präsenz wegen der Corona-Krise. Die Bevölkerung hält sich mehrheitlich an die Massnahmen. Trotzdem wurden 17 Anzeigen erstattet. 28 Personen brummte die Polizei eine Geldstrafe auf.
Die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus werden auf dem gesamten Kantonsgebiet von der Kantonspolizei mit Unterstützung der Gemeindepolizei und der Eidgenössischen Zollverwaltung streng kontrolliert. Während des Wochenendes gab es zwar einen deutlichen Anstieg des Bewusstseins in der Bevölkerung, dennoch waren Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft und Geldstrafen gegen Personen notwendig. Wie es in einer Medienmitteilung der Kantonspolizei heisst, wurden 17 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Sie richteten sich vor allem gegen Geschäfte und öffentliche Betriebe, wegen Nichteinhaltung der Schliessungspflicht. Die Veranstalter einer Familienfeier auf einem öffentlichen Platz wurden ebenfalls angezeigt. Parallel zu diesen Anzeigen wurden 28 Personen wegen Verstosses gegen das Versammlungsverbot oder wegen Missachtung der sozialen Distanz zu einer Geldstrafe verurteilt.
Zudem hat die Kantonspolizei von Fällen Kenntnis genommen, bei der Personen ihre Dienste älteren Menschen angeboten haben, um für sie die Einkäufe zu erledigen. Nachdem das Geld übergeben wurde, tauchten die Personen jedoch nicht mehr auf. Wie es in der Mitteilung weiter heisst, wird daher empfohlen, dass sich Personen, die Hilfe benötigen, auf der Plattform suisseresponsable.ch registrieren.
Zusätzlich zu ihren Aktionen gegen die Verbreitung des Coronavirus nimmt die Kantonspolizei weiterhin ihre grundlegenden Aufgaben im Kampf gegen die Kriminalität und die Verkehrssicherheit wahr. Obwohl die Verstösse gegen das Strafgesetzbuch im ganzen Kanton stark zurückgegangen sind, wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit 75 km/h auf einem auf 30 km/h begrenzten Abschnitt festgestellt und erfüllt somit den Tatbestand eines Raserdelikts. Ein weiter Lenker wurde mit 61 km/h auf einer auf 30 km/h begrenzten Strasse registriert. In einer auf 80 km/h begrenzten Baustelle auf der Autobahn wurde ein Autofahrer mit einer Geschwindigkeit von 124 km/h geblitzt.
bl
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Kommentare
Peter Fux, St. Niklaus VS - ↑32↓12
Alle diese Delikte gefährden Menschen! Die Strafen sollten streng sein.
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