Coronavirus | Alain Berset nahm Walliser Gesundheitssystem in Augenschein
Bundesrat will bis 16. April über mögliche Lockerungen entscheiden
Der Bundesrat will laut Gesundheitsminister Alain Berset bis spätestens am 16. April sagen können, wie es in der Schweiz nach dem weitgehenden Stillstand des öffentlichen Lebens weiter geht. Jetzt müssten die Anstrengungen aber fortgesetzt werden, «auch wenn wir Opfer bringen müssen», betonte er.
Berset sagte dies am Montag nach einem Besuch eines Spitals und weiterer Einrichtungen des Walliser Gesundheitssystems an einer Medienkonferenz in Sitten. Daran nahmen auch Staatsratspräsident Roberto Schmidt und die Vorsteherin des Departementes für Gesundheit und Soziales, Esther Waeber-Kalbermatten, teil.
Bundesrat Berset zeigte sich beeindruckt über das Dispositiv, das im Wallis zur Bewältigung der Coronavirus-Pandemie aufgebaut wurde. Die Walliser Spitäler, die Ärzte und das Pflegepersonal hätten bewiesen, dass sie sehr engagiert und flexibel seien. Allen diesen Menschen müsse Danke gesagt werden, auch denjenigen, die in anderen Bereichen, etwa dem Transport oder der Logistik, arbeiteten. "Das System funktioniert langsamer, aber es funktioniert", sagte Berset.
Mit Blick auf Österreich, das ab dem 14. April die Einschränkungen des öffentlichen Lebens schrittweise lockern will, sagte Berset, er nehme den Entscheid zur Kenntnis. "Auch wir werden Schritt für Schritt zurückkehren in die Normalität."
Zugleich betonte der Gesundheitsminister, dass Österreich halb so viele Fälle habe wie die Schweiz."Wir beobachten sehr genau, was in anderen Ländern passiert." Der Ausstieg solle so schnell wie möglich erfolgen, aber die Gesundheit habe immer noch Priorität.
"Der Bundesrat wird bis spätestens am 16. April sagen können, wie es weiter geht", fügte Berset hinzu. Es müsse auch beachtet werden, dass in der Schweiz die Zahl der Infizierten nach wie vor steige. "Wir sind noch nicht am Peak." Aber auch wenn dieser erreicht sei, sei die Zeit für Lockerungen noch nicht gekommen. "Erst wenn die Zahlen runter gehen, kann man anfangen zu lockern."
Nicht alles verspielen
Es wäre nicht gut, alles zu verspielen in diesen schönen Frühlingstagen, appellierte der Innenminister an die Vernunft und Eigenverantwortung der Menschen. "Wir müssen das jetzt aushalten." Es sei nicht der Moment, sich an Ostern wieder zu treffen oder in die Ferien zu fahren.
Berset zeigte sich in diesem Punkt sehr beeindruckt über die Appelle des Tessins, jetzt nicht in die Sonnenstube zu fahren. Es sei Aufgabe der Kantone und Gemeinden, zu verhindern, dass die Leute über die Osterferien in Tourismusregionen strömten.
Natur bestimmt den Rhythmus
Das Wallis sei wegen der Hotellerie besonders stark von den Einschränkungen betroffen, sagte Berset weiter. Es sei nicht einfach, Skipisten zu schliessen. Das Wallis habe die Anordnungen des Bundes aber sehr gut respektiert und Verantwortung bewiesen.
Alle müssten die Anstrengungen, das Virus einzudämmen, fortsetzen, "auch wenn wir Opfer bringen müssen". Es gehe darum, die verletzlichsten Menschen zu schützen, bekräftigte Berset und fügte hinzu: "Wir können die Sache beeinflussen, aber die Natur bestimmt den Rhythmus. Es ist ein neues Virus, wir wissen nicht alles darüber. Das müssen wir akzeptieren."
NACHRICHTENÜBERBLICK NATIONAL
BAG: 552 Covid-19-Fälle in der Schweiz innerhalb eines Tages
In der Schweiz ist die Zahl der nachgewiesenen Covid-19-Infektionen innerhalb eines Tages um 552 auf 21'652 Fälle gestiegen. Die Kantone meldeten am Montag insgesamt 746 Tote, 70 mehr als am Vortag.
Dies ergab eine Zählung der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, die sich auf die offiziellen Angaben der Kantone stützt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) gab am Montag die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit der Lungenkrankheit Covid-19 mit 584 an. Es stützt sich auf Angaben der Laboratorien sowie Ärztinnen und Ärzte.
Die neusten Fallzahlen zeigen, dass die Zahl der Infektionen weiterhin stetig ansteigt. Mittlerweile weist die Schweiz eine der höchsten Raten an Neuansteckungen in Europa auf. Die Inzidenzen belaufen sich auf 252 Fälle pro 100'000 Einwohner. Bezogen auf die Einwohnerzahl sind die Kantone Tessin, Genf, Waadt und Basel-Stadt weiterhin am stärksten von der Pandemie betroffen. Mindestens 2471 Covid-19-Patienten wurden hospitalisiert.
Die Altersspanne für die laborbestätigten Fälle betrug 0 bis 108 Jahre. Der Median betrug 53 Jahre, das heisst 50 Prozent der Fälle waren jünger, 50 Prozent älter. 47 Prozent der Fälle waren Männer, 53 Prozent Frauen. Erwachsene waren deutlich mehr betroffen als Kinder. Bei Erwachsenen ab 60 Jahren waren Männer häufiger betroffen als Frauen, bei Erwachsenen unter 60 Jahren Frauen häufiger als Männer
Bei den hospitalisierten Personen waren die drei am häufigsten genannten Symptome Fieber (68 Prozent), Husten (65 Prozent) und Atembeschwerden (39 Prozent). Ausserdem lag bei 43 Prozent eine Lungenentzündung vor.
Bei den Toten waren laut BAG 64 Prozent Männer. Die Altersspanne der verstorbenen Personen betrug 32 bis 101 Jahre. 97 Prozent der Toten litten zuvor an mindestens einer Vorerkrankung. Die drei am häufigsten genannten Vorerkrankungen waren Bluthochdruck (66 Prozent), Herz-Kreislauferkrankungen (55 Prozent) und Diabetes (28 Prozent).
Die Zahl der durchgeführten Tests auf Covid-19 beläuft sich bisher insgesamt auf rund 162'500, davon fiel das Resultat bei 15 Prozent der Fälle positiv aus.
Tessin: 12 weitere Tote durch Covid-19
Im Kanton Tessin sind in den letzten 24 Stunden erneut 12 Personen an der Lungenkrankheit Covid-19 gestorben. 38 Personen sind neu positiv auf das Virus getestet worden.
Insgesamt wurden bis Montagmorgen im Kanton Tessin 2546 Personen positiv auf das Virus getestet. 189 Menschen verloren aufgrund des Coronavirus ihr Leben.
Tessin eröffnet zwei weitere Covid-19-Checkpoints
Der Tessiner Krisenstab hat in Locarno und Tre Valli zwei weitere ambulante Untersuchungszentren für potentielle Covid-19-Patienten eingerichtet. Diese sollen Hausärzte und Notfallstationen entlasten. Bereits am 26. März sind vier sogenannte Covid-19-Checkpoints in Mendrisio, Lugano, Agno und Giubiasco eröffnet worden.
Die ambulanten Zentren stehen ab dem 6. April Personen mit potentiellen Coronavirus-Symptomen offen, wie der kantonale Führungsstab am Montagmorgen mitteilte.
Potentiell Infizierte werden gebeten, sich erst nach telefonischer Absprache mit einem Arzt bei einem der Untersuchungszentren zu melden. Diese sind von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet.
Die vier Untersuchungszentren sollen Arztpraxen und Spitäler entlasten. Zudem würden sie das Risiko mindern, dass sich medizinisches Personal und andere Patienten mit dem Coronavirus infizierten, wie der Krisenstab im Communiqué am 26. März festhielt.
Asylzentrum Selzach SO steht unter Quarantäne: Vier positive Fälle
Im Asylzentrum Selzach sind vier Asylsuchende positiv auf das Coronavirus getestet worden. Die Betroffenen wurden gemäss Angaben der Kantonsbehörden in einem separaten Trakt untergebracht. Das gesamte Haus steht unter Quarantäne.
Die Bewohnerinnen und Bewohner würden medizinisch versorgt, teilte die Staatskanzlei Solothurn am Montag mit. Es gehe allen positiv getesteten Personen den Umständen entsprechend gut.
Nach dem Bekanntwerden der Infektionen am Freitag seien die Personen unmittelbar im bereits vorbereiteten Isolationsstockwerk untergebracht worden. Den betroffenen Personen stünden dort eigene sanitäre Anlagen zur Verfügung. Die Mahlzeiten würden extra für sie zubereitet. Sie kämen nicht in Kontakt mit anderen Bewohnenden im Zentrum.
Im selben Stockwerk werden auch Verdachtsfälle untergebracht - dies allerdings vollumfänglich getrennt von den positiven Fällen, wie die Staatskanzlei festhält. Alle Betroffenen sind medizinisch versorgt.
Im Zentrum Selzach leben derzeit 29 Personen. Das Zentrum bietet Platz für 80 Personen. Mitarbeitende ebenso wie Bewohnende seien früh über das Coronavirus und über die Schutzmassnahmen informiert worden. Die Stimmung im Asylzentrum sei ruhig, und der Betrieb verlaufe ruhig, schreibt die Staatskanzlei weiter.
Corona-Taggelder müssen versteuert werden
Auf die von den AHV-Ausgleichskassen ausgezahlten Taggelder, welche die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise abfedern sollen, müssen die betroffenen Selbstständigerwerbenden und Arbeitnehmenden Steuern entrichten. Das hat der Bund am Montag präzisiert.
In einem Rundschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) an die kantonalen Verwaltungen für die direkte Bundessteuer vom Montag heisst es, dass die Corona-Notverordnung des Bundesrats keine Bestimmungen zur steuerlichen Behandlung von Entschädigungen enthalte. Es sei lediglich festgehalten, dass auf diesen Entschädigungen die Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen sind.
Nun präzisiert die ESTV: "Die Taggelder sind als steuerbare Einkünfte beziehungsweise Leistungen zu qualifizieren." Je nachdem seien Taggelder entweder im ordentlichen Veranlagungsverfahren oder aber im Quellensteuerverfahren zu besteuern.
Auf den Leistungsabrechnungen würden die AHV-Ausgleichskassen deshalb zusätzliche Hinweise anbringen, dass die Taggelder der Einkommenssteuer unterstünden, die ausgerichteten Leistungen den kantonalen Steuerbehörden gemeldet würden und die Steuerpflichtigen die Leistungsabrechnungen für Steuerzwecke aufzubewahren hätten.
Nationaler Finanzausgleich wird nicht angepasst
Die Corona-Pandemie belastet derzeit die Kantone unterschiedlich stark. Der grösste wirtschaftliche Einbruch droht dem Kanton Tessin. Im Rahmen des nationalen Finanzausgleichs könnte der Südkanton allerdings frühestens in vier Jahren über den Ressourcenausgleich mehr Mittel für die Folgen dieser Krise erhalten.
Am nationalen Finanzausgleich sind im Zusammenhang mit der Corona-Krise keine Anpassungen vorgesehen, wie Philipp Rohr, Sprecher des Eidgenössischen Finanzdepartements, am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, erklärte.
Die Berechnung der Ausgleichszahlungen zwischen den Kantone erfolge auf Basis der Wirtschaftskraft jedes Kantons (steuerbare Einkommen und Vermögen der natürlichen Personen und steuerbare Gewinne der juristischen Personen). Wenn die Wirtschaftskraft eines Kantons stark respektive stärker als in anderen Kantonen zurückgehe, dann erhalte der betroffene Kanton, mehr Gelder.
Der Ressourcenausgleich als Teil des Finanzausgleichs berücksichtige damit zeitlich verzögert automatisch wirtschaftlich besonders betroffene Kantone. Falls diese ressourcenschwach seien, erhielten sie automatisch mehr Mittel, stellte Rohr fest. Der Kanton Tessin zählt zu den ressourcenschwachen Kantonen.
Allerdings gilt es hier eine zeitliche Verzögerung von vier Jahren zu berücksichtigen. Massgebend für den Ressourcenausgleich 2020 sind die steuerlichen Bemessungsjahre 2014 bis 2016. Das Bemessungsjahr 2020 mit der Corona-Krise fliesst daher erst im Jahr 2024 in die Berechnungen ein.
2020 erhält der Kanton Tessin im Rahmen des Ressourcenausgleichs 21 Millionen Franken.
Konjunkturforscher plädieren für weitere Massnahmen des Staates: «Eine Art Kurzarbeit-Regime für Kapital»
Die Konjunkturforschungsstelle KOF der ETH Zürich sieht weiteren Handlungsbedarf des Staates in der Coronavirus-Krise. Die derzeitigen Massnahmen zur Stützung der Wirtschaft würden nicht ausreichen.
Dies sagte der Leiter der Institution, Jan-Egbert Sturm, den "Zeitungen der CH-Media" vom Montag. Kurzarbeit und Kredite allein reichten nicht, betonte er. "Sind nach der Krise viele Betriebe überschuldet, werden sie auf Jahre hinaus nicht investieren", sagte Sturm. Für Innovationen fehle dann das Geld und die Wirtschaft würde weniger stark wachsen.
Daher plädierten die Forscher, dass der Staat die Unternehmen weiter entlastet. Er solle etwa Mietkosten oder Zinszahlungen übernehmen, schlugen die Wissenschaftler vor. "Es wäre eine Art von Kurzarbeit-Regime für Kapital", erklärte der KOF-Direktor. Zwar solle der Staat nicht alles übernehmen, aber eine gewisse Leistung sei angebracht. Die Betriebe, ihre Vermieter und deren Geldgeber stünden allerdings ebenfalls in der Pflicht, sagte er.
"Alles, was wir jetzt nicht tun, kommt uns später teurer zu stehen", warnte Sturm. So könne etwa die Arbeitslosenquote in der Schweiz stark steigen. Ausserdem würden inmitten der Krise kaum neue Arbeitsplätze geschaffen und auch danach seien die Unternehmen zunächst zurückhaltend. Das Land sei aber in der finanziellen Lage, solche A-fonds-perdu-Beträge zu stemmen, ohne die Grenze der Stützungsmassnahmen von 100 Milliarden Franken zu überschreiten, hiess es.
Gewerbeverband schlägt Quarantäne nur für Risikogruppen vor
Der Vorstand des Schweizerischen Gewerbeverbandes (SGV) hat am Montag einen Vorschlag für eine Lockerung der Massnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie verabschiedet. Die Quarantäne soll nach seinem Willen vorab nur noch für Risikogruppen gelten. Er schlägt zudem ein App-basiertes Monitoring via Handy vor, um Infektionsketten zu eruieren.
Der SGV will mit seiner sogenannten Exit-Strategie unter dem Titel "Smart Restart" die für die gesamte Bevölkerung geltenden Verbote und Vorschriften wegen der Coronavirus-Pandemie lockern. Damit sollen die ökonomischen und "menschlichen" Gefahren der ausserordentlichen Lage gemildert werden.
Der SGV will eine Lockerung abhängig machen von der Entwicklung der täglichen Wachstumsraten der positiven Infektionsfälle sowie der Anzahl Tage bis zur Fallverdoppelung.
Nach dem Willen der Gewerbevertreter sollen sich künftig grundsätzlich vor allem vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) definierte Risikogruppen in Quarantäne begeben. Die Mehrheit der Bevölkerung könnte dann abhängig von der epidemiologischen Lage schrittweise die gewöhnlichen Tätigkeiten wieder aufnehmen.
Der SGV-Vorstand sprach sich zudem für ein auf Handy-Apps basiertes Monitoring aus. Diese werden derzeit entwickelt und warnen ihre Benutzer, wenn sie Kontakt zu Infizierten hatten. Die Betroffenen können sich dann umgehend zu Hause isolieren sowie einen Test auf Ansteckung in die Wege leiten.
Solche Apps unterstützten und steuerten "die Logik des gezielten Schutzes", schreibt der SGV. Die Anwendung müsse aber auf der Basis von Freiwilligkeit und Eigenverantwortung erfolgen, damit der Datenschutz eingehalten werde.
Nach Meinung des SGV-Vorstands muss es wieder zu einer Balance kommen zwischen den gesundheitspolitischen Zielen und den Interessen der Bevölkerung sowie der Wirtschaft. Notwendig sei eine schrittweise Rückkehr zurück zur Normalität.
Nachfrage nach Komplementärmedizin ist sprunghaft angestiegen
Die Nachfrage nach komplementärmedizinischen Therapien und Arzneimitteln ist seit dem Ausbruch der Corona-Krise sprunghaft gestiegen. Der Dachverband Komplementärmedizin (Dakomed) warnt allerdings vor falschen Heilsversprechen.
Natürliche Methoden seien zur Stärkung des Immunsystems und zur Behandlung von Infektionskrankheiten generell geeignet, schreibt Dakomed in einer Mitteilung vom Montag. Es gebe derzeit keine standardisierte Therapie zur Behandlung von Covid-19.
Komplementärmedizin biete vielfältige, individuelle Begleitmassnahmen, die aktuell zum Einsatz gelangen könnten, lässt sich Dakomed-Präsidentin Edith Graf-Litscher in der Medienmitteilung zitieren. Bezüglich der Möglichkeiten und Grenzen komplementärmedizinischer Therapien solle man sich an eine entsprechende Fachperson mit anerkannter Ausbildung wenden.
Die Symptome, die das Coronavirus auslöse, seien bei einer grossen Mehrheit der betroffenen Personen mit jenen einer Grippe vergleichbar. Komplementär- und Phytoarzneimittel mit einer nachgewiesenen antiviralen Wirkung könnten den Krankheitsverlauf idealerweise mildern. Dauere Fieber mehrere Tage an oder würden Atembeschwerden oder ein reduzierter Allgemeinzustand auftreten, bedürfe es einer medizinischen Abklärung der Fieberursache.
Flugzeug mit 92 Tonnen Schutzmaterial aus China in Genf gelandet
Ein Flugzeug mit 92 Tonnen Schutzmaterial aus China ist am Montag in Genf gelandet. Das Material soll an 13 Spitäler in der Romandie und im Tessin verteilt werden.
Die Boeing 747 setzte am Montagmittag um 13.30 Uhr von Schanghai her kommend auf dem Genfer Flughafen auf. Organisiert worden war die Aktion von der Genfer Handelskammer und der Handelskammer Schweiz-China.
Die Fracht mit dem medizinischen Schutzmaterial hat einen Wert von über drei Millionen Franken, wie die Genfer Handelskammer schreibt. Das Material soll an 13 Spitäler in der Westschweiz und im Tessin verteilt werden. Darunter sind über 2,5 Millionen Atemschutzmasken, 220'000 Schutzbrillen, zehn Millionen Schutzhandschuhe und 1100 Fieberthermometer. Produziert wurden die Schutzausrüstungen vom chinesischen Staatsunternehmen SinoPharm Group.
Eine zweite Lieferung mit Schutzmaterial aus China wird noch im April in Genf erwartet.
Erste Schutzmaterial-Lieferung aus China für Zürcher Spitäler
In Zürich ist mit einem Airbus der Swiss eine erste Schutzmaterial-Lieferung für Zürcher Spitäler aus China eingetroffen. Es handelt sich laut der Gesundheitsdirektion um "dringend benötigte" Schutzkittel. Weitere Flüge sind geplant.
Das Schutzmaterial traf am Sonntagabend aus Shanghai kommend am Flughafen Zürich ein, wie die Gesundheitsdirektion mitteilte. Beliefert werden 34 Institutionen des Gesundheitswesens in den Kantonen Zürich und Schwyz.
Die Lieferung kam dank einer Initiative der Zürcher Spitäler unter der Federführung des Spitals Männedorf und der Knecht Gruppe zustande. Die Kantonsapotheke koordinierte die Beschaffung des Schutzmaterials. Die Gesundheitsdirektion hat die Bestellung vorfinanziert.
In den kommenden Tagen sind weitere Flüge geplant. In den nächsten Tagen und Wochen werden die 34 Institutionen des Gesundheitswesens mit weiteren Schutzmaterialien wie Masken, Handschuhe und Sicherheitsbrillen beliefert. Über die Kantonsapotheke sollen nach Möglichkeit auch Hausärzte, Hebammen, Spitex und Heime versorgt werden.
Laut der Swiss sind mehr als zehn Frachtflüge von China nach Zürich für die Kantonsapotheke geplant. Transportiert werden sollen mehr als 35 Millionen Stücke persönlicher Schutzausrüstung, wie die Fluggesellschaft auf Twitter mitteilte. Geladen wird das Material jeweils nicht nur in den Laderaum, sondern auch in die Passagierkabine der Linienflugzeuge.
Post bringt Covid-19-Briefmarke heraus
Die Post bringt wegen des Coronavirus eine eigens eine Marke heraus. "Covid19 Solidarität" zeigt zum einen die Solidaraität im Land. Zum anderen kommt ihr Erlös jenen zu Gute, die aktuell dringend Hilfe benötigen.
Das Geld verteilen werden die Glückskette und das Schweizerische Rote Kreuz, wie die Post am Montag mitteilte. Die einzelne Marke kostet fünf Franken. Die Marken sind im Zehnerblock zu 50 Franken erhältlich. Kundinnen und Kunden spenden damit den Betrag.
Bundesamt für Gesundheit stellt Grippeberichterstattung ein
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) stellt ab sofort seine Grippeberichterstattung ein. Denn die aktuelle Situation rund um die Covid-19-Pandemie habe Einfluss auf die Datenerhebung für die grippeähnlichen Erkrankungen.
Einerseits seien die Symptome von Covid-19 und einer Influenza-Erkrankung ähnlich. Covid-19 könne daher in die Statistik der grippeähnlichen Erkrankungen einfliessen, schrieb das BAG am Montag in seinem wöchentlichen Bulletin.
Andererseits verändere die aktuelle Lage das Verhalten von erkrankten Personen bezüglich Arztkonsultationen. Das müsse in der Interpretation der Daten ebenfalls berücksichtigt werden. Die Daten seien aus diesen Gründen zunehmend weniger aussagekräftig für Influenza. Aus diesem Grund werde die Grippeberichterstattung ab sofort eingestellt.
Bundespräsidentin Sommaruga lobt Zusammenarbeit mit Basel-Stadt
Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga und die Basler Regierung haben ihre "hervorragende Zusammenarbeit" herausgestrichen. Die Bundespräsidentin war am Montag zu einem Austausch mit Vertretern der Regierung, der Roche und dem Unispital nach Basel gereist.
Sommaruga und die Basler Regierungspräsidentin hoben am Montag an einem Point de Presse im Zentrum für Lehre und Forschung am Universitätsspital Basel das gegenseitige Vertrauen bei der Umsetzung der Schutzmassnahmen wegen der Coronavirus-Pandemie hervor. Eine gute und enge Zusammenarbeit mit den Kantonen, welche die Massnahmen des Bundes letztlich umsetzen müssten, sei von grösster Wichtigkeit, sagte Sommaruga.
Die Zusammenarbeit mit den Kantonen gestaltet sich laut Sommaruga gebietspezifisch unterschiedlich. Beim Kanton Tessin spiele die starke Betroffenheit eine Rolle, Basel hebe sich unter anderem als Standort wichtiger Pharmaunternehmen hervor.
So war die Bundespräsidentin neben dem Austausch mit der Regierung und Vertretern des Universitätspitals mit Spitzenkräften der Roche zusammengekommen. Dabei lobte sie das international gewichtige Engagement des Pharmaunternehmens bei der Entwickung von Test- und Therapiemöglickeiten sowie eines Impfstoffs zur Bekämpfung der Coronavirus-Krise. "Auf diesem Gebiet können wir aus der Schweiz heraus eine wichtige Rolle spielen", sagte sie.
Auf die erstarkte Diskussion über eine Lockerung der Notmassnahmen angesprochen, dämpfte Sommaruga zu grosse Hoffnungen. Ein Exit sei letztlich keine politische Frage, Bundesrat und die Kantone müssten sich auf die Ratschläge der Gesundheitsexperten abstützen, sagte sie. So schnell werde die Phase der Ungewissheit und Belastung für die Menschen und die Wirtschaft nicht vorüber sein.
Gleich äusserten sich am Point de Presse auch die Vertreter der Basler Regierung. Auch wenn Basel-Stadt gegenwärtige eine entspannte Entwicklung bei den Zahlen der Neuinfizierten und Hospitalisierten registriere, müsse man bereit bleiben, auch grössere Behandlungszahlen bewältigen zu können, sagte Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger (CVP).
Wirtschafts- und Sozialdirektor Christoph Brutschin (SP) sagte, ein möglicher Ausstieg müsse so gestaltet werden, dass sich eine zweite Welle vermeiden lasse. Er hob die Massnahmen des Kantons hervor, die auch Sebstständigerwerbende berücksichtige, die durch die Maschen der Bundesmassnahmen fielen. Namentlich erwähnte er Selbstständige im Gesundheitswesen oder das Taxigewerbe, denen die Arbeit nicht verunmöglicht worden sei, die aber grosse Ausfälle zu bewältigen hätten.
Krise trifft sozial schwache Menschen doppelt
Die Corona-Krise trifft diejenigen Menschen am stärksten, die bereits zuvor mit Armut und sozialem Ausschluss konfrontiert waren. 28 Betroffenenorganisationen und Organisationen der Armutsbekämpfung und -prävention fordern daher Massnahmen um existenzielle Bedürfnisse würdevoll sicherzustellen.
Die gegenwärtige Situation werfe ein Schlaglicht auf bestehende Ungleichheiten und bringe noch deutlicher zum Vorschein, was für viele Menschen in der Schweiz eine dauerhafte Krise sei, heisst es in einer Medienmitteilung vom Montag.
Unterzeichnet wurde sie unter anderem vom Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz, Emmaus Schweiz, IG-Sozialhilfe, Kirchliche Gassenarbeit Bern, S.Egidio Suisse, Surprise und dem Schweizerischen Arbeiterhilfswerk. Koordiniert wird der gemeinsame Auftritt von ATD Vierte Welt Schweiz.
Die gegenwärtige Situation unterstreiche "die Notwendigkeit, die Erfahrung und das Wissen armutsbetroffener Menschen vollwertig miteinzubeziehen, um wirksame, existenzsichernde und würdevolle Antworten für alle zu finden", stellen die Organisationen fest. In der permanenten Krisensituation der Armut hätten diese gelernt, sich um andere zu kümmern. Sie seien auch in der aktuellen Situation bereit, diejenigen zu unterstützen, die noch stärker betroffen seien als sie selber.
Temporärer Erlass von Strom- und Telefonkosten
Konkret fordern die verschiedenen Organisationen beispielsweise Angebote an würdevollen Aufenthalts- und Übernachtungsmöglichkeiten und öffentlich zugängliche sanitäre Anlagen für Menschen ohne festen Wohnsitz. Für Menschen, die den Strom nicht bezahlen können, sollten gesperrte Stromanschlüsse freigeschaltet und Stromkosten temporär erlassen werden.
Ausserdem sollten bei Corona-Fällen für Menschen und Familien mit tiefen Einkommen die Krankenkassen die Arzt- und Behandlungskosten vollumfänglich übernehmen. Ferner sollten jetzt für alleinerziehende Mütter Anlaufstellen bereit gestellt werden und Frauenhäuser zusätzliche Unterstützung erhalten.
Nach Ansicht der Organisationen sollten jetzt Schulkinder, deren Eltern nicht die nötigen Mittel haben, sie zu Hause bei Schularbeiten zu begleiten, zusätzliche Unterstützung erhalten. Für Menschen, die von der Sozialhilfe unterstützt werden, sollte zudem jetzt landesweit temporär auf den generellen Zwang Arbeitsbemühungen vorzuweisen, verzichtet werden.
Auch die Kommunikationsmöglichkeiten sollten für einkommensschwache Personen sichergestellt werden. Die Sperrung von Telefonanschlüssen sollte daher aufgehoben werden und die Gebühren für Telefon und mobiles Internet temporär erlassen werden.
Neben diesen konkreten kurzfristigen Massnahmen, rufen die Organisationen dazu auf, langfristig und unter Miteinbezug des Wissens armutserfahrener Menschen solidarisch zu denken und zu handeln.
Covid-Verordnung: Bund stellt Soforthilfe für Kultur bereit
Auch für Kulturschaffende will der Bundesrat die Folgen der Covid-19-Pandemie abfedern. Dafür hatte er bereits am 20. März ein Massnahmenpaket beschlossen. Jetzt stehen die Mittel bereit, wie das Bundesamt für Kultur (BAK) am Montag mitteilte.
Insgesamt 280 Millionen Franken für die Kultur hat der Bundesrat schon Ende März angekündigt. Jetzt ist klar, wie diese erste Tranche aufgeteilt werden soll: 100 Millionen Franken für nicht gewinnorientierte Unternehmen und 25 Millionen Franken für Kulturschaffende sind als Soforthilfe vorgesehen; weitere 145 Millionen Franken stehen als Ausfallentschädigung zur Verfügung. Für Kulturvereine im Laienbereich stehen 10 Millionen Franken bereit.
Für die einzelnen Akteure heisst das: Nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen können zinslose Darlehen beantragen. Laut Verordnung dürfen diese höchstens 30 Prozent der Erträge des Betriebs gemäss der letzten revidierten Jahresrechnung betragen. Subventionen der öffentlichen Hand werden abgezogen.
Kulturschaffende: 196 Franken pro Tag
Auch Kulturschaffende können Soforthilfen von höchstens 196 Franken pro Tag beantragen. Voraussetzung ist, dass das Einkommen nicht 40’000 Franken (Einzelperson) oder 60’000 Franken (Ehepaar) übersteigt. Für jedes weitere, zu unterstützende Familienmitglied kann zusätzlich je 10'000 zur Einkommensgrenze dazugerechnet werden. Höhere Einkommenswerte schliessen eine Nothilfe aus.
Grundlage für die Beurteilung des Anspruchs ist die letzte Veranlagung der direkten Bundessteuer und der Nachweis einer wirtschaftlichen Notlage. Entschädigungen für den Erwerbsausfall werden an die Nothilfe angerechnet.
Zusätzlich stehen Kulturunternehmen und Kulturschaffende auf Gesuch hin Finanzhilfen zur Verfügung zur Abfederung der finanziellen Folgen durch eine Absage oder Verschiebung von Veranstaltungen und Projekten oder durch Betriebsschliessungen. Die Ausfallentschädigung deckt höchstens 80 Prozent des finanziellen Schadens. Ein allenfalls entgangener Gewinn wird nicht abgegolten.
Auch Kulturvereinen im Laienbereich wird geholfen. Die Entschädigung beträgt hier höchstens 10'000 Franken pro Kulturverein, abhängig von der Zahl der vertretenen Aktiven.
Für zwei Monate befristet
"Die Gesuche zu den ergänzenden Massnahmen für den Kultursektor können eingereicht werden", heisst es in der Mitteilung des BAK. Ansprechpartner sind die Kantone, der Verein Swissculture Sociale, der sich um die soziale Sicherung Kulturschaffender kümmert, sowie die Laienkulturverbände.
Einschränkend heisst es jedoch, dass die Kantone die ersten Auszahlungen erst vornehmen können, wenn sie die entsprechende Leistungsvereinbarung mit dem Bund unterzeichnet haben.
Nicht erfasst von der Kultur-Notverordnung des Bundes sind beispielsweise Verlage, Musikinstrumentenhersteller und -händler, Videotheken sowie Discotheken, Dancings und Nachtclubs. Auch Architekturbüros, Fotolabors, Bibliotheken sowie Kunsthändler können nicht auf Basis dieser Verordnung Finanzhilfen geltend machen. Dagegen sind etwa Ateliers und Studios für Textil-, Objekt-, Schmuck und Grafikdesign anspruchsberechtigt.
Öffentlich-rechtliche Anstalten sowie in die Verwaltung integrierte Kulturakteure sind von der Verordnung ausgeschlosssen. Dagegen sind staatlich subventionierte Unternehmen grundsätzlich berechtigt, Finanzhilfen zu beantragen.
Die Verordnung über die Soforthilfen für die Kultur tritt rückwirkend per 21. März in Kraft. Sie ist auf zwei Monate befristet. Während dieser Zeit soll die Entwicklung beobachtet werden; die Verlängerung der Geltungsdauer wird geprüft.
Kurzarbeitsentschädigungen und Subventionen
Zulässig ist die Refinanzierung von seit dem 28. Februar 2020 aufgelaufenen Kontoüberzügen bei Geldgebern. Es können auch Schäden für Veranstaltungen geltend gemacht werden, die zwischen dem 28. Februar und dem 20. Mai abgesagt wurden, aber vor dem 31. August hätten stattfinden sollen.
Der Bundesrat präzisiert in der Verordnung, dass etliche Kulturunternehmen - zusätzlich zur Soforthilfe - eine Kurzarbeitsentschädigung erhalten werden. Zudem würden Kultursubventionen von allen Staatsebenen weiterbezahlt - "auch wenn die Subventionsempfänger im Einzelfall ihre Leistungen aufgrund der aktuellen Situation nicht oder nicht vollumfänglich erbringen können".
Eine gleichzeitige Teilnahme am Liquiditätsprogramm für die Gesamtwirtschaft und an der Soforthilfe für Kulturunternehmen ist laut dem Bundesrat ausgeschlossen. Die Darlehen haben eine Laufzeit von höchstens fünf Jahren.
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Kommentare
Zehnder Damian, Zermatt - ↑3↓11
Stolz steht er da Hr.Berset. Für mich, ein unfähiger Politiker wie manch anderer.
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