Neues Raumplanungsgesetz sorgt in Turtmann für unzufriedene Baulandbesitzer

Turtmann erlässt Baustopp für eingezontes Bauland

Turtmann-Unterems will seine Industriezone vergrössern.
1/2

Turtmann-Unterems will seine Industriezone vergrössern.
Foto: zvg

Opfersymmetrie: Will die Gemeinde Turtmann-Unterems in Norden eine Industrie- und Campingzone schaffen, muss sie die selbe Fläche anderswo rückzonen.
2/2

Opfersymmetrie: Will die Gemeinde Turtmann-Unterems in Norden eine Industrie- und Campingzone schaffen, muss sie die selbe Fläche anderswo rückzonen.
Foto: zvg

Quelle: 1815.ch /zen 20.12.14 1
Artikel teilen

Im November hat die Gemeinde Turtmann-Unterems rund 50 000 Quadratmeter Bauland mit dem Erlass einer Planungszone faktisch mit einem Baustopp belegt. Nicht alle Bodenbesitzer sind erfreut darüber.

Die Gemeinde Turtmann beabsichtigt schon seit geraumer Zeit, ihre Industriezone im Norden des Dorfes zu erweitern. Ebenso bestehen konkrete Pläne, auf dem Gelände des ehemaligen Militärflugplatzes eine Naherholungszone mit Camping zu schaffen. «Mit dem Inkrafttreten des neuen Raumplanungsgesetzes im Mai 2014 ist den beiden Projekten eine Hürde in den Weg gestellt worden», erklärt Gemeindepräsident Christian Jäger. «Bis zum Inkrafttreten des vom Bund geforderten kantonalen Richtplans verlangen die Übergangsbestimmungen bei Neueinzonungen gleichwertige Auszonungen.»

Handlungsspielraum für Behörden

«Um die Pläne der Gemeinde weiter voranzutreiben, hat sich der Gemeinderat nach Rücksprache mit kantonalen Stellen deshalb zum strategischen Instrument einer Planungszone entschieden», sagt Jäger. So hat sie Mitte November für rund 50'000 Quadratmeter Bauland an der Peripherie des Dorfes verteilt auf sechs Standorte eine Planungszone erlassen. Für vorerst zwei Jahre dürfen die betroffenen Bodenbesitzer auf ihren Parzellen keine baulichen Vorkehrungen oder wertvermehrende Investitionen tätigen.

Laut Jäger bedeutet der Entscheid der Gemeinde aber nicht, dass die Bauparzellen definitiv zu landwirtschaftlichem Boden mit entsprechender Wertverminderung ausgezont werden. «Das Status Quo des Baulandes wird beibehalten. Werden für einzelne Parzellen Baugesuche eingereicht, hat der Gemeinderat mit Verweis auf die Planungszone die Möglichkeit, das Gesuch nicht zu bewilligen.» So wollen sich die Turtmänner Behörden für die kommenden zwei Jahre Handlungsspielraum schaffen, um die Projekte im Norden voranzutreiben und Entscheidungsgrundlagen zu schaffen.

«Keine Willkür»

Die betroffenen Bauplätze in der Planungszone sind gemäss Jäger unter fachlichem Beizug des Ortsplaners bestimmt worden. «Primär handelt es sich um unerschlossenes Bauland am Dorfrand von Turtmann.» Die Besitzverhältnisse hätten für den Gemeinderat zu keiner Zeit zur Diskussion gestanden, hält Jäger vereinzelt hinter vorgehaltener Hand geäusserter Bezichtigung der Willkür der Behörden entgegen.

Laut Jäger ist gegen den Erlass des Gemeinderates innerhalb der dreissigtägigen Rekursfrist eine Einsprache eingegangen. «Es liegt nun am Staatsrat, darüber zu befinden.» Sollte der Gemeinderat die Planungszone nach zwei Jahren für weitere drei Jahre verlängern, müsste die Urversammlung von Turtmann-Unterems darüber befinden. Ebenso über definitive Ein- und Auszonungen.

Kritik einer Bodenbesitzerin

Neben der Einsprache ist im Dorf aber auch Kritik am Vorgehen des Gemeinderats laut geworden. «Als betroffene Bodenbesitzerin bin ich im Vorfeld in keiner Phase über die Pläne der Gemeinde informiert worden», sagt Margrit Bregy aus Turtmann. «Jene Personen, die es betrifft, muss man doch im Vorfeld zumindest die Gelegenheit geben, Stellung zu nehmen, und sie über Einsprachemöglichkeiten informieren», äussert sich Bregy zum Vorgehen des Turtmänner Gemeinderates.

Unbefriedigend war für Bregy zudem die Antwort auf ihre in der Urversammlung gestellte Frage, wer bei einer allfälligen Umzonung ihres Bauplatzes in Landwirtschaftsboden für die Wertverminderung aufkommt. «Diese Frage haben wir dem Kanton im Rahmen der Abklärungen zum Erlass einer Planungszone ebenfalls gestellt, habe ich vom Gemeindepräsidenten zur Antwort erhalten.» Die Entschädigungsfrage sei in der Tat nicht geklärt, sagt hierzu Jäger. «Letztendlich werden wohl die obersten Gerichte der Schweiz in dieser Frage ein Grundsatzentscheid fällen müssen...»

20. Dezember 2014, 07:00
Artikel teilen

Artikel

Kommentare

  • Aschi - vor 10 Jahre ↑0↓0

    Falls es tatsächlich zutrifft, dass die Grundeigentümer im Vorfeld des Planungszonen-Erlasses nicht kontaktiert und auf ihre rechtlichen Möglichkeiten und Konsequenzen hingewiesen worden sind, dann ist das eine Schweinerei. Denn man mutet den Privatpersonen nun zu, einen teuren, mehrere tausend Franken kostenden Rechtsweg zu beschreiten, dessen Ende kaum absehbar ist.

    antworten

Kommentar

schreiben

Loggen Sie sich ein, um Kommentare schreiben zu können.

zum Login
Corona Infoseite

Wallis: Abgesagt oder verschoben wegen Corona

Veranstaltungen

  • Hier ansehen.
  • Newsticker
  • Meistgelesen
  • 20:00 Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  • 19:45 Polizei löst Party auf
  • 17:00 Eine Region – ein News-Portal
  • 16:21 Update: Flächenbrand in Törbel verläuft glimpflich
  • 12:47 Staubtrockene erste Aprilhälfte
  • 09:58 Türkischer Präsident Erdogan lehnt Rücktritt seines Innenministers ab
  1. Ins Herz des UNESCO-Welterbes Jungfrau-Aletsch
  2. «Ich wurde fünf Stunden lang brutal vergewaltigt»
  3. Durchschnittlich gute Saison in Oberwalliser SAC-Hütten
  4. Bewährungsstrafe für Unfallverursacherin
  5. Felsabbruch verursacht grosse Staubwolke
  6. Update: Flächenbrand in Törbel verläuft glimpflich
Aktuelle Verkehrsmeldungen

Kolumne | Diese Woche zum Thema:

Offene Fragen zur Corona-Pandemie

Peter Bodenmann und Oskar Freysinger schreiben bis auf weiteres im Walliser Bote.

RZ | Der ehemalige SP-Schweiz-Präsident und Hotelier Peter Bodenmann und Alt-Staatsrat und [...]

Oberwalliser Baby-Galerie

Tena MatijevicMartín StephanZoé Jessica Plaschy
zur Baby-Galerie
Anmeldung - WB Newsletter

Walliser Bote - Newsletter

    Täglich informiert mit dem WB-Newsletter!
  • Jetzt registrieren unter: www.1815.ch/newsletter

1815.märt - Jetzt inserieren

Hier können Sie Ihre Inserate direkt, günstig und flexibel im Walliser Bote und der Rhone Zeitung aufgeben.

Logo WalliserBote
  • Walliser Bote - Stellen
  • Walliser Bote - Immobilien
  • Walliser Bote - 5 Liber
  • Walliser Bote - Fahrzeuge
  • Walliser Bote - Diverses
  • Walliser Bote - Erotik
Logo Rhonezeitung
  • Rhone Zeitung - Inserate
  • Rhone Zeitung - 5 Liber
  • Rhone Zeitung - Baby Galerie - Kostenlos

Publikationen 2020

  • WB Publikationen 2020 [PDF]
  • RZ Publikationen 2020 [PDF]
Tweets von @1815_online
Rotten Verlag News

Kultur Wallis

    mehr

    Kursangebote

    Fehler beim laden der XML Datei

    mehr

    Das Walliser Erlebnismagazin

    Bergluft

    • Bergluft Nr. 30 [PDF]
    • Bergluft Nr. 29 [PDF]
    • Bergluft Nr. 28 [PDF]
    • Bergluft Nr. 27 [PDF]
    • Bergluft Nr. 26 [PDF]
    • Bergluft Nr. 25 [PDF]
    • Bergluft Nr. 24 [PDF]
    • Bergluft Nr. 23 [PDF]
    Turtmann erlässt Baustopp für eingezontes Bauland | 1815.ch
    • Trauer
    • Login
    • ePaper
    • Babies
    • Umfragen
    • Videos
    • Bilder
    • Wetter
    • Suchen
    • 1815 Märt
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Impressum
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    Mengis Gruppe: Pomona Media AG
    Rotten Verlags AG
    Alpmedia AG
    1815.ch
    Wetter-Cam
    : °/°
    • Login
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    • Babies
    • Umfragen
    • Bilder
    • Videos
    • Trauer
    • Sie sind hier:
    • Home
    • News
    • Wallis
    • Aktuell
    • Turtmann erlässt Baustopp für eingezontes Bauland

    Sitemap

    Impressum

    NEWS

    • Wallis
    • Schweiz
    • Ausland
    • Sport

    ABONNEMENTS

    • Aboservice
    • Alle Aboangebote
    • Probeabo
    • Ferienumleitung
    • Adresse ändern

    VERLAG & SERVICES

    • Regio Info
    • RSS
    • Werbung
    • Tarifdoku: WB, RZ, 1815

    MENGIS GRUPPE

    Pomonastrasse 12
    3930 Visp
    Tel. +41 (0)27 948 30 30
    Fax. +41 (0)27 948 30 31
    • Kontakt

     

    • Mengis Druck und Verlag AG
    • Rotten Verlags AG
    • Alpmedia AG

    © 2025 Mengis Druck und Verlag AG - Alle Rechte vorbehalten | Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung | AGB Abo | AGB Werbung | AGB 1815.club | AGB Rotten Verlags AG

    Website by update AG, Zürich