Ventil | Der Walliser Blog
Wurstlerei
Das Wahlprozedere von Walliser Grossräten muss neu festgelegt werden. Das will das Bundesgericht. Weil sich die Särkeverhältnisse der Parteien und damit der Gesinnung der Bevölkerung im gewählten Parlament nicht so abbilden, wie es denn wahren Verhältnissen entspricht.
Nun legen uns die Chefstrategen der Walliser Parteien ein Prozedere vor (sie nennen das vielsagend «doppeltproportionales Zuteilungsverfahren»), das dem Missstand Abhilfe schaffen soll. Und schafft gleich wieder eine Verfälschung der wahren Gegebenheiten.
Dem Oberwallis sollen nämlich 35 Grossräte in der neuen Verfassung garantiert werden. Das haben die Regionalpatrioten unter den Oberwalliser Politikern in die Vorlage hineingepresst. Dann wollen wir mal hoffen, dass die Bundesrichter nichts dagegen einzuwenden haben...
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Kommentare
Maria - ↑1↓0
@Ventil! Um das Oberwallis mache ich mir tatsächlich etwas Sorgen. Werden wir doch immer weniger - obwohl wir so eine tolle Rasse sind. Ich fordere Artenschutz!
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Maria - ↑2↓0
Im Zuge des ÜberHandNehmens seitens des BasValaisans - muss sich das Oberwallis auf die hinteren Beine stellen. "Wir müssen verteidigen, was noch zu verteidigen ist!" :-)
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Dübi - ↑1↓1
Wir könnten doch " die glorreichen Sieben " zu Hilfe bitten...
Ventil - ↑0↓1
Sozusagen mit 35 heiligen Kriegern. Ob das genügt, Maria, das Oberwallis vom Aussterben zu bewahren?
Dübi - ↑0↓1
Kurz und bündig angemerkt...
Ob Grün-Gelb-Rot, ob 25 oder 35, ob Johann oder Johannes.
Alles ist weder Hans no Heiri.
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