RZ-Standpunkt
Wie die digitale Welt gerade ältere Menschen diskriminiert
Zurzeit beeinträchtigen zahlreiche SBB-Baustellen den Bahnverkehr. Reisende auf der Strecke von Lausanne nach Puidoux-Chexbres werden für ihre Umstände von der SBB mit 100 Franken entschädigt. Dafür müssen sie allerdings eine sogenannte Entschädigungs-App auf ihr Handy runterladen. Diese App funktioniert nur auf der neuesten Smartphone-Generation. Passagiere, die über kein derartiges Handy verfügen, können auch keine Entschädigung geltend machen. Auch wenn die SBB dies damit begründet, mit dieser Entschädigung Kunden zu belohnen, die sich an einem «Pilotprojekt» beteiligen, ist ihr Verhalten doch symptomatisch: Wer keinen Anschluss an die digitale Welt findet, der wird diskriminiert. Betroffen von dieser digitalen Kluft sind hauptsächlich ältere Menschen. Auch 2017 nutzte nur jeder zweite über 75-Jährige das Internet. Damit sind sie zunehmend von gewissen Informationen und Serviceleistungen ausgeschlossen. SBB-Sparbillette, mit denen man beispielsweise für eine Zugfahrt von Brig nach Schaffhausen mit Halbtax nur noch 15 statt 50 Franken bezahlen muss, sind nur online oder über die App SBB Mobile erhältlich. Dabei ist die SBB längst nicht das einzige Unternehmen, das «analoge» Kunden systematisch benachteiligt. Wem das Online-Banking suspekt ist, muss den Banken saftige Kontogebühren bezahlen. Bei zahlreichen Telecom- wie Kreditkartenunternehmen kostet sogar die schriftliche Papierrechnung extra – eigentlich eine Frechheit. In den letzten Jahren ist eine ganze Reihe von Firmen dazu übergegangen, die Barzahlungsgebühren am Postschalter an die Kunden abzuwälzen. Diese Aufzählung liesse sich beliebig fortführen. Der Schweizer Preisüberwacher Stefan Meierhans monierte bereits vor Jahresfrist, dass es grundsätzlich nicht gehe, Menschen, die am Schalter ihre Rechnungen bar begleichen, für ihr Verhalten zu bestrafen. Geändert hat sich bisher leider noch nichts.
Frank O. Salzgeber
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