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Kein Pardon für Wolfskiller

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Ein Wolf riss Schafe auf der Moos­alp, ein anderer wurde bei einer Tankstelle im Oberwallis gesichtet, ein Dritter soll sich in der Nähe vom Brigerberg aufgehalten haben. Der Wolf aus Beispiel eins könnte derselbe sein, wie der aus Beispiel zwei. Oder: Der aus Beispiel eins könnte weitergewandert sein und dadurch wäre er derselbe wie in Beispiel drei. Welch ein Wirrwarr! Was hat uns der Wolf in den vergangenen Tagen, Wochen, Monaten und Jahren auf Trab gehalten. Der Grundtenor im Oberwallis war meist derselbe: böser Wolf. Unzählige Leserbriefe wurden verfasst, Hunderte Diskussionen wurden am Stammtisch geführt; meist mit derselben Schlussfolgerung: Nur ein toter Wolf ist im Wallis ein guter Wolf. Nun gibt es gleich zwei tote Wölfe. Innert Wochenfrist sind im Wallis und im Kanton Graubünden die Kadaver zweier Wölfe gefunden worden. Der WWF zeigt sich empört darüber und ist zugleich erleichtert, dass in beiden Fällen von den Behörden Anzeige erstattet wurde. Ganz anders die Walliser Bevölkerung: Sowohl auf sozialen Netzwerken wie in Kneipen «feiert» man den illegalen Abschuss. Ein Journalist belächelt in einer Glosse gar den Abschuss und fragt, ob er wohl von einem Querschläger des Schützenfestes in Raron getroffen worden sei. Dass ein Irrer Gesetzesbruch begangen hat, interessiert (fast) keinen. Oder: Wer anders denkt, wagt es nicht, sich im wolfsfeindlichen Wallis dazu zu äussern. Das ist nicht verwunderlich: Wolfs-Befürworter werden im Rhonetal kaum ernst genommen und mit «Ahnungslos» abgestempelt. Doch auch beim Wolfsabschuss ist das Gesetz für ­alle gleich: Ein Abschuss ist illegal! Sowohl beim Wolf aus dem Kanton Graubünden wie auch bei jenem, der in Raron gefunden wurde, ist klar, dass der Einsatz von Schusswaffen zum Tod der Tiere führte. Beide wurden sie abgeknallt. Das ist inakzeptabel. Der «Täter» muss zur Rechenschaft gezogen werden. Es darf nicht sein, dass Wilderer einfach nach Belieben Wölfe töten. «Der Ständerat hat erst kürzlich den Schutz des Wolfes bestätigt», schrieb Martina Lippuner, Mediensprecherin beim WWF Schweiz. Sie liegt richtig. Es gibt keine Gesetzesvorgabe für einen Wolfsabschuss. Weiter ist Wilderei kein Kavaliersdelikt. Nun bleibt zu hoffen, dass die Schuldigen gefunden und entsprechend hart bestraft werden. Denn: Für einen Wolfskiller darf es kein Pardon geben!

Simon Kalbermatten

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Kommentare

  • Hans Jung - 00

    Die VWL Vereinigung zum Schutz der Weidetierhaltung und ländlichem Lebensraum zeigt sich über die sehr schnellen Untersuchungsergebnisse des in Raron VS gefunden toten Tierkadavers überrascht. Vergleicht man nach Wolfsangriffen auf Nutztiere die langen und komplexen Verfahren bei den anschliessenden DNA Analysen stellen sich bei der vorliegenden Untersuchung eine Reihe von Fragen. Wir verlangen, dass die beiden Kadaver von unabhängigen Fachpersonen untersucht werden.

    Wir Fragen uns:
    Kann beim Walliser Kadaver eine rein äusserliche Untersuchung aufgrund des Zustandes überhaupt gemacht werden?
    War das Tier evtl. krank und deshalb eine Ansteckungsgefahr für Mensch, Tier und Umwelt? Wäre das dann ein tierschutzkonformer Abschuss gewesen? Hat das Tier die Räude gehabt, wären andere Wölfe auch angesteckt worden und elend verendet.
    Deutet die Feststellung eines starken Gebisses, ähnliche Grösse und Gewicht automatisch auf Wolf hin?
    Wurde die atypische Färbung der Krallen welche stark auf einen Wolfsmischling hinweisen überhaupt beachtet? siehe Bild oben.

    Wir fordern aufgrund der aufgeworfenen Fragen eine vertiefte unabhängige kraniologische Untersuchung beider Kadaver. Diese sollen auch in Bezug auf die DNA Untersuchungen Klarheit über die Richtigkeit der Resultate Auskunft geben, da wir starke Zweifel an der Qualität der DNA Untersuchungen haben.

  • Hans Jung - 00

    Die vom Kanton Wallis eingeleitete Strafuntersuchung muss zuerst Klarheit über den Kadaver als Beweismittel herstellen und soll auch dazu dienen, die Forderungen der Motion von NR Roberto Schmidt; 15.4101 Entfernung von Wolfsmischlingen aus dem Wolfsbestand zu klären. Wird dies unterlassen, verliert die Schweizerische Wolfspolitik an Glaubwürdigkeit und wir befürchten, dass sich dann solche Fälle häufen könnten.

  • Hans Jung - 00

    Die rechtliche Situation gestaltet sich nun so, dass die Kadaver unbedingt genau untersucht werden müssen ob es sich um den bei uns heimisch gewesenen europäischen Grauwolf oder einem eingewanderten Italienischen Wolf handelt, nur diese beiden Arten dürften bei uns vorkommen. Denn der vermutete Wolfskadaver im Wallis hat strake Merkmale eines Wolfsmischlings. Alle anderen Arten, wie Wolfsmischlinge, Wolfshunde oder verwilderte/herrenlose Hunde müssen gemäss Berner Konvention und der Schweizer Gesetzgebung von der Wildhut entnommen werden. Kommt es zu einer Verurteilung des Schützen, ist es fundamental ob er ein geschütztes Tier, einen Wolfsmischling oder einen Hund erlegt hat.

    • Obelisk - 00

      @Hans Jung / Was sind Sie bloss für ein blauäugiger Mensch. Mitnichten ist es fundamental, ob der Schütze ein Wolfsmischling oder einen -wie Sie es nennen- Hund erlegt hat. Sie gehen also davon aus, dass der Schütze erkannte, dass es ein Wolfsmischling war. Dann hätte er es der zuständigen Wildhut ohne Bedenken melden können. Weil der Schütze gar nicht in der Lage ist, dies ohne Zweifel zu erkennen, liegt der Verdacht nahe, dass und gerade im Oberwallis es sich um einen Wilderer handelt. Ob es eine Spezies aus der Gilde der Jägerschaft oder Schafswelt war sei dahingestellt. Alles ist möglich, nicht ist unmöglich.
      So oder so ist die Situtation in Sachen Wolf und Luchs schweizweit und insbesondere im Wallis eine unhaltbare, fast schon anarchistische Angelegenheit. Wo führt uns das noch hin...?

  • Hans Jung - 01

    Illegaler Wolfsabschuss ?
    Auf S. 1 und S. 3 der Ausgabe des WB vom 12. März 2016 wurde von einem „illegalen Wolfsabschuss“ geschrieben. Dies war voreilig. Selbst wenn sich erweisen sollte, dass ein jagdrechtlich geschütztes Tier irgendwo (im Wallis?) erlegt worden ist, bleibt die Frage einstweilen offen, ob sich der rechtsgenügend identifizierte Schütze auf Notstand berufen kann oder nicht. Waren die Tatbestandsmerkmale des Art. 17 StGB (Strafgesetzbuch) erfüllt, lag ein Rechtfertigungsgrund vor und war der Abschuss legal, nicht illegal.

  • Ruedi Lais - 80

    Ich reise wegen der Naturschutz-feindlichen Haltung dieses Kantons auch nie ins Wallis und bestrafe somit eine ganze Bevölkerung. Das ist ungerecht von mir. Nur: Es ist ja nicht nur ein Teil der Bevölkerung, welcher sich nicht an Umweltgesetze halten will. Der Walliser Regierungsrat selber will weder das Raumplanungsgesetz noch den Schutz des Wolfes einhalten. Solange solche Gesetzesbrecher demokratisch gewählt den Kanton regieren, ist halt schon die ganze Bevölkerung mitverantwortlich. Schon mehrfach habe ich Wallis Tourismus wegen des Wolfs geschrieben und eine Stellungnahme zum Naturschutz erbeten. Ich erhielt nie eine Antwort. Offenbar will dieser Kanton nur mein Zürcher Steuergeld, auf meinen Besuch legt er keinen grossen Wert.

  • Leemann Monika - 100

    Danke für den sachlichen Artikel.
    Wir haben ein Gesetz und dieses ist zu befolgen.Das gilt für alle Bürger in diesem Land.Es kann nicht angehen, dass Menschen sich über das geltende Recht stellen.Das gilt nicht nur für Ausländer, sondern auch für Euch!

    • Petsch - 00

      Man sollte nie alle Leute oder gar eine Region in den gleichen Topf werfen. Auch im Wallis gibt wie überall auf der Welt gewisse Lobbys...

  • Daniel - 21

    Ich werde auch in Zukunft weder den Kanton Graubünden noch das Wallis umfahren! Es kann ja nicht sein, dass wegen ein paar Wenigen, die sich nicht an das Gesetz halten und noch nicht begriffen haben, wie die Natur funktioniert, ein ganzer Kanton diskreditiert wird! Das wäre des Aufhebens eindeutig zu viel. Viele ehemaigen Wolfshasser haben ihre Meinung bisher geändert, erfreulich viele Jäger haben sich von den illegalen Abschüssen distanziert - es braucht jetzt keine Überreaktionen, jetzt ist das Gesetz und Besonnenheit gefragt!

  • Peter - 40

    Z.b Österreich, Berneroberland, Zentralschweiz

  • Stephan - 85

    Für mich ein Grund das Wallis und Graubünden ab sofort zu meiden. Oder soll ich weiterhin gutes Geld zu Menschen tragen, die nationale und internationale Abkommen mit Füssen treten (aus Bequemlichkeit!!!) und im Gegenzug mit einer intakten Natur werben...?! Ich denke nein (da gibt es Andere, die die Chancen sehen, die aus der Rückkehr der großen Beutegreifer die richtigen Schlüsse ziehen)...

    • Pius Wihler - 00

      @Susanne. DAS STIMMT NICHT, dass im Bündnerland "eine grosse Mehrheit" für den Wolf ist. Und die, die für den Wolf sind wollen der Realität nicht ins Auge sehen, dass er nur Schaden anrichtet und nichts nützt und eine Gefahr für Mensch und Tier darstellt! Es ist leider nur eine Frage der Zeit, bis auch ein Mensch in der Schweiz durch den Wolf zu Schaden kommt....

    • Susanne - 30

      Aber Hallo lieber Stephan
      Bist Du Dir eigentlich bewusst, dass im Kanton Graubünden eine grosse Mehrheit für den Wolf ist? Ich persönlich wohne im Gebiet des Calandarudels und bin wie viele andere Bündner für dieses Wildtier. Es täte Dir gut, nicht alle in den selben Topf zu werfen! - Das ist nämlich beleidigend! Vielen Dank, frohe Ostern und sonnige Grüsse aus dem Bündnerland Susanne

    • Nino - 60

      @Rolf: die Toleranz fehlt eindeutig Seitens der Subventionenempfänger.

    • Andrea Hegnauer - 12

      Geehrter Stefan
      Welch edler Gedanke, den Du da trägst. Wegen diesen zwei verwerflichen Abschüssen durch hirnlose, feige Idioten mit Schusswaffen nimmst Du gleich ganze Kantonsbevölkerungen in Sippenhaft. Da kannst Du gleich keine Suppe mehr essen, da Wasser in Afrika so knapp ist. Oder noch besser, wandere nach Timbuktu aus, da die Schweizer Regierung Volksentscheide nicht umsetzt oder verwässert.
      Viel Spass in Timbuktu - uns Bündnern gehts ohne Dich ganz passabel, ich denke wir überlebens.
      aus Igis mit Sonne im Gesicht
      Andrea

    • Nino - 52

      Richtig: Werbung: Wallis ins Herz gemeisselt.... Lächerlich und heuchlerisch!!!

    • Rolf - 31

      Lieber Stephan
      Findest du es nicht ETWAS sehr oberflächlich und ignorant, wenn du grob gerechnet eine halbe Million Menschen über den selben Kamm scherst?

      Ich bin Bündner. Ich mag unsere Alpen.
      Und TROTZDEM bin ich der Meinung dass Wilf und Bär und Luch und Goldschakal und alle anderen hier einen Platz zum Leben haben. Wir haben den am wenigsten dicht besiedelten Kanton der Schweiz. Wenns bei uns keinen Platz hat.... Wo dann.

      Also, ein bisschen TOLERANZ könnte nicht schaden.

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