Standpunkt | Transparenz ist nötig

Einen üblen Nachgeschmack darf es beim Kanton nicht geben

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Eine kantonale Dienststelle bezahlt mutmasslich die Gerichtskosten, auf jeden Fall aber die Prozessentschädigungen, die eigentlich eine private Genossenschaft hätte übernehmen müssen. So steht es zumindest schwarz auf weiss im Urteil des Kantonsgerichts. Die Begründung des Amtes ist bestenfalls schwammig. Man habe den Fall juristisch abgeklärt und sei zum Schluss gekommen, dass man die Zahlung habe leisten müssen. Der Teufel steckt im Detail, in diesem Fall im Wort «müssen». Wenn ein Amt etwas muss, so gibt es dafür gesetzliche Grundlagen und Richtlinien. So funktioniert eine kantonale Verwaltung. Die Grundlagen sind normalerweise öffentlich und allgemeingültig. Daher ist es vollkommen unverständlich, dass das Amt für Strukturverbesserungen in seiner Antwort auf die Fragen der RZ nicht darauf eingeht, auf welcher Basis man denn Kosten einer privaten Partei übernehmen «musste». Nur weil man etwas abklärt, heisst das noch lange nicht, dass die Schlussfolgerung auch stimmt, zumal das Amt mit einer defensiven Informationspolitik ein Nachvollziehen seines Entscheids unmöglich macht. Das ist gar nicht klug. Denn dem Amt für Strukturverbesserungen wird nichts weniger vorgeworfen, als mit Steuergeldern private Angelegenheiten zu begleichen. Für ein solches Verhalten kennt der Volksmund das schöne Wort Korruption, das gerne in Zusammenhang mit Regierungen und Verwaltungen in anderen Teilen dieser Welt verwendet wird. Warum also erklärt sich das Amt für Strukturverbesserungen nicht detaillierter? Schliesslich ist man ja davon überzeugt, alles richtig gemacht zu haben. Oder etwa doch nicht? Denn wirklich beruhigt kann man nach der Lektüre der Aussagen von Kreisingenieur Urs Andereggen nicht sein. Für die Dienststellen des Kantons muss daher gelten, so offen und umfangreich zu kommunizieren, wie es nur geht. Vorwürfe müssen aus der Welt geräumt werden, ansonsten bleibt ein richtig übler Nachgeschmack.

Martin Meul

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