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Zwei Kraftwerksentscheide in Obergoms

Die Urversammlung entscheidet in Ulrichen.
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Die Urversammlung entscheidet in Ulrichen.
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An einer ausser­ordentlichen Urversammlung entscheiden die Stimmbürger der Gemeinde Obergoms über zwei Vorlagen zu Kraftwerksprojekten.

Zum einen geht es um einen Zusatzvertrag zur Nutzung des Gerewassers zur Stromgewinnung. «Nach dem uns das Bundesgericht die Nutzung des Goneriwassers untersagt hat, müssen wir die entsprechende Wasserrechtskonzession anpassen», sagt Gemeindepräsident Christian Imsand. «Die eingegebene Konzession muss daher von der Urversammlung geändert werden, damit wir das Gerewasser für die Stromproduktion nutzen können. Zudem wird die Konzession um ökologische Ausgleichsmassnahmen erweitert. Diese Massnahmen umfassen die Herstellung der Fischgängigkeit von der Gonerimündung in die Rhone bis zum Geschiebefang sowie eine ökologische Aufwertung der Goneri selbst.

Aktienkapitalerhöhung für KWOG

Der zweite Entscheid der Urversammlung vom 18. September 2015 wird das Kraftwerk am Niederbach betreffen. «Wir beabsichtigen, das Aktienkapital der Kraftwerke Obergoms AG KWOG um 1,5 Millionen Franken zu erhöhen.», sagt Gemeindepräsident Imsand. «Die Gemeinde Obergoms als Haupt­aktionärin der KWOG muss dieser Aktienkapitalerhöhung zustimmen, da sich die Gemeinde mit 745 000 Franken an der Erhöhung beteiligen will.» Die andere Hälfte der Aktienkapitalerhöhung teilen sich die anderen Aktionäre der KWOG, die Elektrizitätswerk Obergoms AG und die EnAlpin AG. Zudem wird künftig auch die Gemeinde Münster-Geschinen einen kleinen Teil an der KWOG halten.

Martin Meul

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