Zermatt | Kein Pumptrack für Zermatt
Zermatter Bikeprojekte auf Prüfstand
Das Angebot für Biker soll im Matterhorndorf weiter ausgebaut werden. Bei der Realisierung konkreter Projekte harzt es aber aus unterschiedlichen Gründen.
Der Bikesport erfreut sich immer grösserer Beliebtheit. Für die Tourismusorte kann der in den letzten Jahren daraus entstandene Boom eine grosse Chance sein. Insbesondere für das Sommergeschäft. Damit kann ein zusätzliches und auch neues Gästesegment angesprochen werden. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende vielfältige Infrastruktur wie beispielsweise Wege, Trails oder auch Pumptracks (Rundkurs bestehend aus wellenförmigen Hügeln und Anliegerkurven, welche durch koordiniertes Be- und Entlasten des Bikes befahren werden können).
Das Nein der Behörden
Ein solcher war auch im Zermatter Quartier «Zen Stecken» geplant. Bei der Absicht wird es (vorerst) wohl bleiben, wie Gemeindepräsidentin Romy Biner-Hauser erklärt: «Wir haben von den kantonalen Behörden aus Gründen des Gewässerraums (daneben verlaufende Vispa) eine negative Vormeinung erhalten. Dagegen haben wir eingesprochen und wir warten nun auf einen erneuten Bescheid.» Ist denn allenfalls ein alternativer Standort im Gespräch? Biner-Hauser verneint. «Stand heute steht das nicht zur Diskussion.» Nebst dem Pumptrack in Dorfnähe soll auch die weitere Bikerinfrastruktur rund um Zermatt ausgebaut werden. Dabei sollen neue Wege erstellt und bestehende aufgewertet werden. So ist unter anderem ein sogenannter «Flowtrail» von der Sunnegga bis nach Zermatt geplant (Sunnegga-Trail).Dieser Bikeweg für Alt und Jung und jegliche Stärkeklasse würde eine bestehende Downhill-Strecke im selben Gebiet ersetzen, welche demnach rückgebaut würde. Geht es nach dem Willen der Verantwortlichen, sollte das Vorhaben so bald als möglich realisiert werden.
Widersprüchliche Aussagen
Aber auch hier geht vorerst noch nichts, wie Biner-Hauser erklärt: «Wir warten auf die Baubewilligung des Kantons.» Hier aber entgegnet der Direktor des Verwaltungs- und Rechtsdienstes des Departements für Bau, Verkehr und Umwelt, Adrian Zumstein, dass der Staatsrat als Bewilligungsbehörde das Projekt unter Festlegung von Bedingungen und Auflagen bereits Mitte März genehmigt habe. Der Entscheid sei eine Woche später zugestellt worden. Jedoch unterliege dieser einer 30-tägigen Beschwerdefrist an die öffentliche Abteilung des Kantonsgerichts, welche zurzeit noch am Laufen sei.
Peter Abgottspon
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