Zeneggen | Zonennutzungsplanung geht in die nächste Runde
Zeneggen: Zonenplan nächstes Jahr
Im kommenden Jahr will die Gemeinde die Pläne zum Gewässerraum und den Gefahrenzonen bewilligen lassen. Dazu braucht es für beide Vorhaben vorgängig eine öffentliche Auflage.
Um den Zonennutzungsplan zu vollenden, arbeitet die Gemeinde Zeneggen daran, die verschiedenen kantonalen Auflagen zu erfüllen. In einem ersten Schritt wurde im abgelaufenen Jahr die Quellschutzzone überarbeitet und dem Staatsrat zur Genehmigung vorgelegt. «Die Pläne der Quellschutzzone wurden inzwischen vom Staatsrat bewilligt», lässt Gemeindepräsident Andreas Imstepf verlauten.
Als Nächstes: Gewässerraum und Gefahrenzonen
Nun stehen der Gewässerraum und die Gefahrenzonen an. Für den Gewässerraum rund um den Furz- sowie den Eschbach musste die Gemeinde aufgrund kantonaler Auflagen einen elf Meter breiten Korridor reservieren. «Es gibt sicherlich Landbesitzer, die damit nicht zufrieden sind», sagt Imstepf. Dennoch sei der Gewässerraum notwendig. Konkret: Das Gewässerschutzgesetz verlangt, dass die Kantone entlang von Bächen, Flüssen und Seen einen minimalen Raum reservieren, um die natürliche Funktion des Gewässers, den Hochwasserschutz und die Gewässernutzung zu gewährleisten. Ähnlich sieht es bei den Gefahrenzonen aus. Hier sorgen berechnete Felsstürze dafür, welche Gebiete davon betroffen sind. «Trotz neuer Schutzbauten konnten nicht alle Gebiete von der roten Zonen ausgeschlossen werden», erläutert Imstepf. Dass es Anwohner gebe, die damit nicht zufrieden seien, könne er verstehe, so Imstepf. Dennoch: «In einem solch steilen Gelände wie in Zeneggen ist es nach heutigem Wissensstand nicht möglich, Dämme und Netze zu bauen, damit die rote Zone verschwindet», erklärt Imstepf die Notwendigkeit, auch die neusten Gefahrenzonen abzusegnen. Was die bevorstehende 30-tägige Auflage Anfang Jahr anbelangt, ist der Gemeindepräsident indes zuversichtlich: «Wir gehen davon aus, dass es in beiden Fällen keine Einsprache geben wird, sodass wir danach die Pläne dem Staatsrat zur Bewilligung übergeben können.»
Thomas Allet
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