Region | Fiesch
Wirbel um Misthaufen am Rotten
Pfeift ein Bauer im Goms auf die Vorschriften des Gewässerschutzes? Die illegale Haltung eines Misthaufens könnte ihn mehrere tausend Franken kosten.
Die Vorschriften sind klar: Wer eine Tierhaltung betreibt und einen Stall besitzt, braucht ein Güllenloch für die Mistentsorgung. Je grösser der Stall, desto grösser muss auch das Güllenloch sein. Weiter muss der Standort des Misthaufens betoniert sein. Bei einem Umbau und einer anfallenden Zwischenlagerung des Misthaufens ist eine Ausnahmebewilligung bei der zuständigen Dienststelle einzuholen. Wer diese Vorschriften missachtet, dem drohen Kürzungen der Subventionsgelder. Die RZ weiss: Diese können in der Höhe von mehreren tausend Franken liegen.
Gommer Bauer wurde verwarnt
In Fiesch und Ernen könnten gleich mehrere Bauer davon betroffen sein. Nicht jeder hält seinen Misthaufen nach den Vorschriften. Ein Mitarbeiter bei der Dienststelle für Umwelt bestätigt, dass es im Frühling zu einer mündlichen Verwarnung gekommen sei. Heisst: Wenn sich der betroffene Bauer nicht umgehend an die Gesetzgebung hält, dann folgt eine schriftliche Verwarnung. Daraufhin wären allfällige Kürzungen der Subventionen bereits möglich. Der betroffene Bauer sagt der RZ: «Die Dienststelle hat mich darüber informiert, den Mist nicht ausserhalb der Vegetation zu lagern, natürlich werde ich mich in Zukunft daran halten.» Der betroffene Bauer betont, dass er stets grossen Wert darauf lege, sich an die Richtlinien zu halten. Gibt es noch andere Sünder? Ein anderer Bauer klagt: «Es gibt in der Region mindestens zwei Bauern, die gegen die Vorschriften verstossen.» Dabei handle es sich um einen Misthaufen «im Brunni» nahe vom Fussballplatz des Feriendorfes. Der Bauer ist sicher: «Gerade in jüngster Vergangenheit bei den starken Regengüssen, flossen vermehrt Reste des Misthaufens in den Rotten. Dabei seien die Vorschriften des kantonalen Gewässerschutzes mehrmals verletzt worden. Bei der Dienststelle für Umwelt will man davon nichts wissen. «Ausser dem Fall Anfang Frühling liegen uns keine Meldungen vor», heisst es auf Anfrage. Dennoch werde man der Sache nachgehen.
Illegale Entsorgung «im Brunni»?
Verwundert über den illegalen Misthaufen zeigt man sich auch auf der Gemeinde Fiesch. Der Gemeindeschreiber betont, dass man nie eine Sonderbewilligung für eine Zwischendeponie erteilt habe. Im Gesetz heisst es, dass eine Zwischenlagerung des Misthaufens auf der eigenen Parzelle während maximal sechs Wochen möglich wäre. Brisant: Ein Bauer, der seinen Misthaufen «im Brunni» nahe am Rottenbord hat, stellte in jüngster Vergangenheit fest, dass es in der Gegend zu illegalen Abfallentsorgungen gekommen ist. Will er damit von sich selbst ablenken? Oder gibt es Leute, die ihre Abfälle nahe am Rottenufer entsorgen? Die Gemeinde ist bemüht, der Sache nachzugehen und prüft die Einführung einer entsprechenden Verbotstafel.
Simon Kalbermatten
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Kommentare
Burgener P. - ↑7↓0
Der gesamte Fußweg am Rottenbord ist ein Misthaufen. Ob Hunde- oder Pferdekot, oder auch der Kehricht vom Camping - alle tragen ihren Teil bei.
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