Region | Vermisstensuche ist teuer

Wer zahlt bei Suchaktionen?

Diego Lareida und Annick Charbonnet von der Kantonalen Walliser 
Rettungsorganisation (KWRO).
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Diego Lareida und Annick Charbonnet von der Kantonalen Walliser 
Rettungsorganisation (KWRO).
Foto: RZ

Quelle: RZ 0

Wer zahlt die Kosten, wenn ein ausländischer Urlauber in Turnschuhen das Matterhorn besteigt und dabei verunfallt? – Die RZ hat bei der Kantonalen Walliser Rettungsorganisation (KWRO) in Siders nachgefragt.

Einmal im Leben auf dem Matterhorn stehen – der Traum vieler Urlauber, die ihre Sommerferien im Oberwallis verbringen. Doch wer Pech hat, dem macht das Wetter einen dicken Strich durch die Rechnung. Doch trotz schlechtem Wetter und ungenügender Ausrüstung machen sich viele auf den Weg, die Berge zu besteigen. «Viele unterschätzen die Gefahren», weiss Diego Lareida, Leiter der Notrufzentrale der Kantonalen Walliser Rettungsorganisation (KWRO) in Siders. «Doch man kann niemandem verbieten, mit Turnschuhen oder Sandalen auf Berge zu steigen, genauso wie man niemand zwingen kann, auf den Rat eines Hüttenwarts zu hören», ergänzt er.

Teure Suchaktionen

Ein Notruf kann oft erst abgesetzt werden, wenn ein Bergsteiger nicht zurückkehrt. Genau genommen handelt es sich dabei um eine Vermisstmeldung. «Wenn die Hoffnung besteht, dass der Vermisste noch lebt, sprechen wir in erster Instanz nicht übers Geld, sondern schicken Rettungskräfte los, die zunächst eine mögliche Route abfliegen», erklärt Annick Charbonnet, verantwortliche Leiterin der Administration der KWRO. Bei der Suche nach Vermissten können die Kosten schnell ansteigen wie unlängst beim polnischen Pfarrer von Betten, der in der Gegend des Bortelhorns verschwunden ist. Rund 130 000 Franken kostete diese Suchaktion. In den meisten Fällen werden die Rettungs- und Bergungskosten bezahlt – wenn auch meist sehr spät. Wer nicht oder ungenügend versichert ist, zahlt unter Umständen in Raten. Für ausländische Patienten übergibt die KWRO das Eintreiben ihrer Aufwendungen an ein Inkassobüro.

Wenn der Steuerzahler zahlt

Für «nicht einbringbare Kosten» muss nicht selten der Kanton geradestehen, der zu diesem Zweck einen Fonds eingerichtet hat. Da­rauf wird zurückgegriffen, wenn keine Personen involviert sind oder vor Ort niemand anzutreffen ist, etwa bei einem Lawinenabgang, bei dem niemand zu Schaden gekommen ist. Auch bei unbekannter Identität, wenn eine Person zahlungsunfähig ist oder die Eintreibung unverhältnismässig hohe Kosten verursacht. Wie viel Geld jährlich aus diesem Fonds gezahlt wird, weiss man bei der KWRO nicht, zumal die Beträge von Jahr zu Jahr stark variieren.

Christian Zufferey

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