Region | Rückzonungen gehen ins Geld
Wer entschädigt die Bodenbesitzer?
Derzeit ist noch unklar, wer bei den anstehenden Rückzonungen für die Entschädigung der Bodeneigentümer aufkommen muss. Klar ist nur: Es wird um Millionen gehen.
Im Zuge der Revision der Raumplanung werden im Wallis gewaltige Flächen zurückgezont werden müssen. Allein in der Gemeinde Leuk stehen beispielsweise 39 Hektaren zu Debatte (die RZ berichtete). Auch wenn hier darum gestritten wird, wie viel Land in den einzelnen Gemeinden zurückgezont werden muss, klar ist: Die privaten Bodeneigentümer müssen wohl mit massiven finanziellen Einbussen rechnen. Welches Ausmass dies haben kann, zeigt sich ebenfalls am Beispiel Leuk. An der letzten Urversammlung bezifferte Gemeindepräsident Roberto Schmidt den Wert der zur Debatte stehenden Baulandreserven auf 50 Millionen Franken. «Ich wollte an der Urversammlung mit dieser Zahl aufzeigen, dass es um viel Geld geht», sagt der Gemeindepräsident mit Nachdruck.
Wer zahlt die Entschädigungen?
Dass von Rückzonungen betroffene Bodenbesitzer versuchen werden, entschädigt zu werden, ist sicher. Vollkommen unklar ist hingegen, wer die Millionenbeträge zahlen muss. «Eine Entschädigungspflicht seitens der Gemeinde besteht grundsätzlich nach heutigem Kenntnisstand aber nicht», sagt Schmidt. Sein Laldner Amtskollege Georges Schnydrig hingegen ist sich in dieser Frage nicht so sicher. «Alles ist vollkommen unklar», sagt er. «Es kann aber sehr wohl sein, dass schlussendlich die Gemeinden zahlen müssen.» Wer auch immer für die Entschädigungen aufkommen muss, braucht dafür zusätzliche Mittel, denn sowohl die Kassen der Kommunen wie auch jene des Kantons dürften einer solchen Zusatzbelastung nicht gewachsen sein. Der Bund schlägt vor, eine neue Mehrwertabgabe auf Bauland, das weiterhin genutzt werden kann, einzuführen. Konkretere Vorschläge sucht man derzeit aber vergebens.
Martin Meul
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