Brig-Glis | 113 Gegenstände jedes Jahr

Verlorenes Geld wird meist abgeholt

Häufige Fundgegenstände in Brig-Glis.
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Häufige Fundgegenstände in Brig-Glis.
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Allein bei der Stadtpolizei werden etwa jeden dritten Tag Fundgegenstände abgegeben. Wenn diese innert fünf Jahren nicht abgeholt werden, gehören sie dem Finder.

«Oberwalliser sind ehrlich», sagt Pascal Kronig, Kommandant der Stadtpolizei Brig-Glis. Allein in Brig-Glis haben sie im vergangenen Jahr 113 Fundgegenstände auf seinem Posten abgegeben. Oft handelt es sich dabei um Schlüssel oder Handys, gelegentlich sogar um grössere Geldbeträge. In etwa der Hälfte der Fälle können die Eigentümer ausfindig gemacht werden – zum Teil dank Recherchen der Polizei selbst, oft aber auch weil sich die Eigentümer melden. «Konkret konnten wir letztes Jahr 57 Fundgegenstände an ihre rechtmässigen Besitzer zurückgeben», erklärt Kronig. Die genannten Zahlen bleiben von Jahr zu Jahr etwa gleich. Vor allem aber wenn es sich um verhältnismässig kleine Geldbeträge handelt – etwa eine 10er- oder 20er-Note, die auf der Strasse gefunden wurde – bleibt das Geld fünf Jahre lang in der Obhut der Polizei. Kronig berichtet: «Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) verlangt, dass wir Gegenstände fünf Jahre aufbewahren. Wenn sich der Eigentümer in dieser Zeit nicht meldet, wird der Finder aufgefordert, den Fundgegenstand abzuholen oder eine Verzichtserklärung zu unterzeichnen.» Letztlich wolle man so ehrliche Finder belohnen. Entweder dadurch, dass der Finder laut ZGB «Anspruch auf einen angemessenen Finderlohn» hat, oder indem der Fundgegenstand fünf Jahre später dem Finder gehört. Der Finderlohn entspreche in der Regel etwa zehn Prozent des Wertes des Fundgegenstands, allerdings verzichten viele auf den ihnen zustehenden Finderlohn, wie Kronig aus seiner Erfahrung zu berichten weiss.

Fleissiges Abholen

Falls ein Fundgegenstand jedoch innert fünf Jahren nicht abgeholt wird, benachrichtigt die Stadtpolizei den Finder. Wenn dieser etwa Bargeld gefunden hat, erhält er sogar exakt dieselbe Banknote zurück, die er fünf Jahre zuvor auf der Strasse gefunden hat. Auch darauf könne ein Finder jedoch verzichten, sofern er eine schriftliche Verzichtserklärung unterzeichnet. Dies komme jedoch nur selten vor. «Verlorenes Geld wird meist abgeholt, selbst dann, wenn der Finder nicht in der Nähe wohnt und eigens nach Brig fahren muss», so Kronig.

Christian Zufferey

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