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Stunk um Wiler Kläranlage
Wiler | Die 12-jährige Wurzel-raumkläranlage WRA muss laut kantonaler Verfügung saniert und ausgebaut werden. Die Gemeinde will jetzt rechtlich abklären, wer das bezahlen soll.
Die Gemeinde Wiler hat 2003 mithilfe staatlicher Subventionen eine WRA gebaut. Wie nun dem kantonalen Statusbericht der Abwasserreinigung zu entnehmen ist, muss diese mittelfristig saniert und ausgebaut werden. Die Gemeinde Wiler hat gegen die entsprechende Verfügung der Dienststelle für Umweltschutz beim Staatsrat Rekurs eingelegt. «Bevor wir uns über die Finanzierung der Sanierung Gedanken machen, wollen wir rechtlich abklären, warum unsere Anlage mangelhaft funktioniert. Demnach wollen wir wissen, wer allenfalls für die Kosten aufkommt», sagt Hans-Jakob Rieder, Gemeindepräsident von Wiler. Über verschiedene Punkte wird dabei debattiert: Schlechte Planung, mangelhafter Bau, unsachgerechte Abnahme durch die zuständige kantonale Stelle, mangelnde Instruktion der WRA-Mitarbeiter oder schliesslich mangelhafte Wartung.
Unterschiedliche Ansichten
Die Anlage wurde vom Rarner Ingenieur Peter Tscherrig konzipiert. Auf Anfrage der RZ sagt er: «Bei der Inbetriebnahme in den Jahren 2003 – 2006 wurde die Gemeinde von der WRA Schweiz Naturkläranlagen AG für die Wartungsaufgaben instruiert.» Diese Aufwände seien auch nicht in Rechnung gestellt worden. Später sei den Gemeindeverantwortlichen weiterhin Unterstützung angeboten worden. Demnach sei die WRA Schweiz Naturkläranlagen AG auch danach jederzeit für Fragen und Beratungen rund um die Wartung zur Verfügung gestanden. Dieses Angebot wurde den Gemeindeverantwortlichen mehrmals auch so unterbreitet. Doch diese lehnten ab. «Bei einem Besuch nach zehn Jahren wurde die Anlage in einem sehr schlechten Zustand vorgefunden. Zulaufkanäle und Rohre sind komplett verschlammt, Die Anlage wurde in der Vergangenheit sichtlich mangelhaft gewartet», sagt Tscherrig weiter. Hans-Jakob Rieder kontert: «Das kann eine Schutzbehauptung sein. In einem solchen Fall ist nie nur ein Grund dafür verantwortlich. Sehr wahrscheinlich wird die Justiz entscheiden.» Jedoch biete man für eine einvernehmliche Lösung Hand. Bis es zu einer solchen kommen sollte, nimmt die Gemeinde beim laufenden Betrieb einzelne Anpassungen vor, damit die gesetzlichen Normen während dieser Zeit möglichst eingehalten werden können. Bis 2018 muss die Anlage dann gemäss Verfügung saniert sein.
Dienststelle zurückhaltend
Die kantonale Dienststelle für Umweltschutz gibt sich auf Anfrage bedeckt und teilt schriftlich mit: «Nach internen Abklärungen können wir bestätigen, dass ein Verfahren beim Staatsrat hängig ist. Dieses offene Verfahren und allfällige Zusammenhänge kommentieren wir nicht. Unseres Wissens behandelt die Staatskanzlei die Angelegenheit. Grundsätzlich ist der Anlagebetreiber für das Funktionieren einer Anlage verantwortlich.»
Peter Abgottspon
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