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Sterbehilfe gesetzlich verankern

Die Sterbehilfe in Spitälern und Heimen ist gesetzlich nicht klar geregelt.
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Die Sterbehilfe in Spitälern und Heimen ist gesetzlich nicht klar geregelt.
Foto: zvg

Quelle: RZ 11

Sterbehilfsorganisationen sollen Zugang zu Spitälern sowie Alters- und Pflegeheimen erhalten. Darum soll das Gesundheitsgesetz neu geregelt werden.

Geht es nach dem Willen von politisch-liberalen Kreisen, sollen sich Walliser Spitäler sowie Alters- und Pflegeheime der Sterbehilfe öffnen. «Momentan fehlt eine offizielle Richtlinie, wie mit dem Thema umgegangen werden soll», erklärt Patrick Hildbrand von der SVPO, der eine entsprechende Motion mitunterzeichnet hat. «Darum muss das heikle Thema jetzt angegangen werden und das Gesundheitsgesetz entsprechend geändert werden.»

Recht auf Freitod garantieren

Die Motionäre berufen sich auf einen Entscheid des Bundesgerichts aus dem Jahr 2006, wonach jede und jeder Einzelne frei über seinen Tod entscheiden kann. «Jeder Mensch kann sich demzufolge in seinen eigenen vier Wänden an einen Sterbehilfeverein wenden», erklärt Hildbrand. Weil dieses Recht aber nirgends gesetzlich verankert sei, werde diese Freiheit von den Alters- und Pflegeheimen nicht garantiert. «Demzufolge sind Pensionäre und Patienten vom Einverständnis der Ärzte, des Pflegepersonals und der Heimdirektion abhängig, wenn sie dem Wunsch nach Freitod nachkommen wollen», sagt Hildbrand. «Das wollen wir in Zukunft ändern.»

Waadtländer Modell kopieren

Hildbrand verweist in diesem Zusammenhang auf die Kantone Waadt und Neuenburg, die die Sterbehilfe in Spitälern sowie Alters- und Pflegeheimen klar geregelt hätten. «Das Waadtländer Modell orientiert sich an verschiedenen Grundregeln. So muss eine Person, die um Sterbehilfe ersucht, an einer unheilbaren Krankheit leiden und urteilsfähig sein. Diese Kriterien müssen im Einvernehmen mit dem Pflegeteam, dem behandelnden Arzt und den Angehörigen sichergestellt werden. Zudem muss der Patient über das Palliativ­angebot informiert worden sein. Schliesslich darf weder der zuständige Arzt noch das Heimpersonal­ bei der Sterbehilfe assistieren», hält Hildbrand fest.

Ungleichbehandlung aufheben

Ob und wie die Sterbehilfe geregelt werden soll, gibt immer wieder Anlass zu grossen Diskussionen. Für Patrick Hildbrand ist klar, dass diesbezüglich endlich Leitplanken gesetzt werden. «In unserer Gesellschaft haben Menschen den Wunsch, freiwillig aus dem Leben zu scheiden. Das muss man akzeptieren.» Hier sei die Politik gefordert, die nötigen Richtlinien­ auszuarbeiten, um eine einheitliche Gesetzgebung zu schaffen. «Ohne diese Änderung des Gesundheitsgesetzes wird ein Patient, der in Sitten behandelt wird, nicht die gleichen Rechte haben wie einer, der im künftigen Spital in Rennaz auf Waadtländer­ Gebiet behandelt wird.» Diese Ungleichbehandlung müsse aufhören. «Einem Patienten und Heimbewohner darf der Wunsch nach Freitod nicht länger verweigert werden», so Hildbrand.

Walter Bellwald

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Kommentare

  • Der Thedy - 410

    Wieso muss denn immer um den heissen Brei geredet werden. Es handelt sich da um ganz klaren Selbstmord und die Helfer sind ganz klare Mörder. Ob nun unter einem scheinbar legalen Deckmantel oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Mord ist Mord!

    • stefan s. - 62

      @Der Thedy: Schade.
      1) Handelt es sich um eine Selbsttötung
      2) Wenn jmd. aus freiem Willen aus dem Leben scheidet, redet man wohl kaum von Mord?
      Aber viele können das nicht mehr selber, sie sind zwar geistig noch da, aber zu schwach. Denen soll man helfen dürfen, sofern es ihrem Willen entspricht.

    • z'wirthni - 121

      Aber bitte, Herr Tedy.
      1. das Wort "Mord" ist überhart und in diesem Kontext ganz klar falsch eingeordnet. Es heisst oder sollte heissen "Selbsttötung" und nicht "Selbstmord" und

      2. Ein Suizid oder Suizidversuch ist auch heute noch nach wie vor straflos. Im StGB gibt es keinen einzigen Artikel, welcher eine Strafe zum Suizid oder Suizidversuch vorsieht, vorausgesetzt, Dritte werden dabei nicht gefährdet oder verletzt.

  • stefan s. - 145

    Werter Walliser
    Man kann eine Diskussion auch ad absurdum führen, wenn man den Killer-Begriff (sorry, doofes Wortspiel) "Euthanasie" in die Waagschale wirft. Und selbst wenn es ein "Einschläfern" wäre, es geht nicht um Würde. Wenn jemand so sterben will, wollen Sie es Ihnen verwehren? Mit welchem Recht? Man kann nicht in Würde sterben. Nur in Würde leben.
    Und nochmals: Jeder soll das selbstbestimmt entscheiden wollen. Wenn Sie eines Tages dahinsiechen wollen, weil es Ihre Religion Ihnen verbietet, dann haben Sie das selber entschieden.

    • stefan s. - 53

      Werter Herr Walliser

      Diese rationalen Gründe würde ich jetzt schon gerne hören...
      (Und nein, als "Grund" sehe ich nicht finanzielle Folgen, Erben, etc., diese sollten für so eine Entscheidung keine Grundlage sein)
      Aber schön, "ohne Fremdeinwirkung"? Tönt gut, nur wie soll dass dann gehen? Also doch dahinsiechen bis es dann zu Ende geht?
      Die Freiheit, die für Sie so gefährlich scheint, ist es doch, selber zu entscheiden. Eine der grössten Errungenschaften unserer Zeit. Dass wir, als nicht unmittelbar betroffene, diese oft nicht nachvollziehen können, ist nur logisch. Ändert aber nichts an der daran.

    • Walliser - 311

      Werter Stefan,
      wie zum Leben die Geburt gehört, ist das Sterben ohne Fremdeinwirkung, ein natürlicher Bestandteil des Lebens. Sterben mit Fremdeinwirkung ist ein Strafdelikt. Neben der Religion, die Sie aus heiterem Himmel in die Diskussion einbringen, gibt es gute, rationale Gründe, die gegen die Euthanasie sprechen. Auf dieser Ebene treffen wir uns sicher mit grösserer Wahrscheinlichkeit.

  • auch Walliser - 164

    Wieso soll ein Mensch der lebensmüde oder todkrank ist, mit Medikamenten die in einer Fabrik gemacht und durch die Pharmaindustrie verkauft werden länger leiden, bis er oder sie sowieso stirbt. Was ist mit der Lebensqualität geworden? Hier geht es nicht um Menschen, die ihr Leben können wie sie möchten oder wollen, NEIN es geht hier um Menschen, die geplagt und gepeinigt sind, die sich innigst wünschen dass sie erlöst werden, von dem irdigen leidigen Leben. Es kommt mal nicht auf die Jahre die man lebt an, sondern wann ist das Leben lebenswert. Also hat die mögliche Sterbehilfe durchaus ein Platz in der heutigen Medizin verdient.
    Wer bestimmt das Leben

  • Walther - 410

    ..... lieber Kastanienmännchen basteln!

  • Walliser - 722

    Die Aussage von Herr Hildbrand erstaunt. Als Mediziner sollte ihm der hypokratische Eid bekannt sein. Es ist verdreht, wenn sich ein Arzt für die Tötung von Menschen einsetzt und die Palliativ-Pflege nicht erwähnt. Wenn die Freiheit sich über den Tod stellt, wird's gefährlich.

    • Walliser - 109

      Werter Stefan,
      Ist Ihr Faktum ein Faktum oder ihre Meinung? Da gibt es einen graduellen Unterschied. Jeder hat ein Recht in Würde zu sterben. Da stimme ich mit Ihnen überein. Aber Euthanasie ist ausserhalb des Bereichs von würdigem Sterben.

    • stefan s. - 187

      @Walliser: Und wenn jmd. über den Tod redet, der keine Ahnung hat, wird das auch gefährlich ;-)
      Fakt ist: Jeder soll das Recht haben, auch in Würde sterben zu können. Zu dem Zeitpunkt, der er/sie für richtig erachtet. Das mag einem im Einzelfall nicht schmecken, geht uns aber nichts an.

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