Lichtverschmutzung | Regierung sieht keinen gesetzlichen Handlungsbedarf

Staatsrat will kein Gesetz zur Bekämpfung von Lichtverschmutzung

Studien zeigen, dass zu viel künstliches Licht ­negative Auswirkungen auf Mensch und Natur hat.
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Studien zeigen, dass zu viel künstliches Licht ­negative Auswirkungen auf Mensch und Natur hat.
Foto: RZ

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Der Staatsrat will die Problematik der Lichtverschmutzung ernst nehmen. Eine spezifische kantonale gesetzliche Regelung will die Regierung aber nicht schaffen.

Im vergangenen Jahr hatten mehrere Gross­räte den Staatsrat dazu aufgefordert, Massnahmen zur Bekämpfung der Lichtverschmutzung zu prüfen. Die Politiker, darunter Francesco ­Walter (CVPO), wiesen auf die negativen Auswirkungen von übermässiger Beleuchtung für Mensch und Natur hin und verlangten, dass die Regierung entsprechende Emissionsbegrenzungen und Grenzwerte für sensible Zonen prüfen solle.

Problematik erkannt

In seiner Antwort auf den Vorstoss bringt der Staatsrat zum Ausdruck, dass er die Sorge der Abgeordneten teilt. «Die Problematik der Lichtverschmutzung betrifft verschiedene Bereiche wie Natur- und Landschaftsschutz, Schutz der Wildtiere sowie den Schutz der Bevölkerung vor schädlichen oder störenden Emissionen», schreibt die Regierung und fügt an: «Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Staatsrat die Problematik der Lichtverschmutzung ernst nimmt.»

Gesetze bereits vorhanden

Eine kantonale Gesetzesgrundlage zu Bekämpfung der Lichtverschmutzung will der Staatsrat ­allerdings nicht. Das Bundesrecht enthalte bereits Bestimmungen zur Begrenzung von Lichtemissionen, so die Regierung. Zudem sei die Thematik bereits in anderen kantonalen Gesetzen geregelt. Ausserdem habe das Bundesamt für Umwelt eine neue, umfassende Vollzugshilfe zuhanden der für diese Problematik zuständigen Behörden in die Vernehmlassung gegeben.

Martin Meul

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