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Schulen sichern dank Flexibilität

CSPO-Suppleant Konstantin Bumann reicht eine Interpellation ein.
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CSPO-Suppleant Konstantin Bumann reicht eine Interpellation ein.
Foto: RZ

Wie lange darf ein Klassenlehrer dieselbe Klasse betreuen? Darüber soll kein Gesetz entscheiden, sonst droht ein Chaos. ­Gerade in den Bergdörfern.

«Grundsätzlich» – über dieses Wort scheiden sich die Geister. CSPO-Suppleant Konstantin Bumann aus Saas-Fee fordert diesbezüglich mehr Flexibilität vom Staat. Dies in einer Interpellation, die er mit Pascal Rey (CVP), Pascal Nigro (CVP) und Laetitia Massy (FDP) unterschrieben hat. Darum geht es: Gemäss Artikeln 51 und 52 des Gesetzes über die Primarschule (GPS) soll derselbe Klassenlehrer während zwei Jahren dieselbe Klasse unterrichten. Bumann: «In den grossen Zentren wie Brig-Glis, Naters oder Visp betreut eine Lehrperson im Durchschnitt während zwei Jahren eine Klasse.» So wie es das Gesetz schreibt. Schwierig wird das jedoch in einem Bergdorf, wo oft mehrere Primarstufen zusammen unterrichtet werden. Unmöglich sogar, diesen Grundsatz in Gemeinden mit Mehrjahrgangsklassen, die sich durch schwankende Schülerzahlen kennzeichnen, umzusetzen. Bumann nennt ein Beispiel: «In Saas-Fee haben wir fünf Lehrpersonen, diese geben die Schüler nach einem Schuljahr immer der nächsten Lehrperson und Klasse weiter, eine gänzliche Anwendung des Gesetzes ist nicht möglich.» Zudem erwähnt er das Beispiel von Saas-Balen, wo es derzeit eine einzige Klasse gibt und deswegen eine Umsetzung des Gesetzes unmöglich ist. Heisst, falls die Vorlage exakt angewendet wird, droht gleich mehreren Bergdörfern die Schulschliessung. Ein Chaos würde bevorstehen. Denn: Solche oder ähnliche Konstellationen wie in Saas-Balen gibt es auch in manch anderem Oberwalliser Bergdorf. Deshalb fordern die Initianten, dass die Gesetzesvorlage flexibel angewendet werden darf. In den entsprechenden Artikeln steht: «Die Klassenlehrperson betreut ihre Klasse ‹grundsätzlich› während eines HarmoS-Halbzyklus.» Dies entspricht zwei Schuljahren. «Wir wollen dieses ‹grundsätzlich› zwingend in der Gesetzesvorlage belassen und dadurch mittelfristig die Organisation der Schulen in den Bergdörfern erleichtern», sagt Bumann.

«Wollen kein Gesetz ändern»

Mit der Idee, eine Lehrperson während zwei Jahren in derselben Klasse zu lassen, vermutete die Gesetz einführende Kommission, dass sich Schüler und Lehrer dadurch besser verstehen. So kennen sich Klassenlehrer und Schüler gerade im zweiten Schuljahr bereits und benötigen keine «Einführungszeit» mehr. Bumann, als Schuldirektor von Saas-Fee bestens mit dem GPS vertraut, sagt: «Es wurde von der Kommission als Vorteil gewertet, wenn ein Schüler zwei Jahre von derselben Lehrperson unterrichtet wird.» Dies birgt auch Gefahren mit sich: Kurz- und mittelfristig droht ein Mangel an qualifiziertem Personal aufgrund der anstehenden Pensionierungen. Und: «Die Erfahrung zeigt, dass es im Alltag Klassen gibt, wo zwischen Lehrer und Schüler keine Harmonie entsteht. In diesen Fällen macht es Sinn zu handeln und Schüler wie auch Lehrer voneinander zu trennen», sagt Bumann, der betont, dass es keineswegs darum gehe, ein Gesetz zu ändern. Sinn der Interpellation ist es, die Qualität zu gewährleisten und sie langfristig zu bewahren. Dazu werden die Verantwortlichen der zuständigen Dienststelle aufgefordert, den Grundsatz mit der erforderlichen Flexibilität in Zusammenarbeit mit den Schul­direktoren beizubehalten. Oder wie es die Verfasser der Interpellation treffend auf den Punkt bringen: «Das Bessere ist nicht des Guten Feind.»

Simon Kalbermatten

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