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Rhonekorrektion: Luxus- oder Sparvariante?

An der dritten Rhonekorrektion scheiden sich die Geister.
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An der dritten Rhonekorrektion scheiden sich die Geister.
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Wallis Das Walliser Stimmvolk wird am 14. Juni über das Finanzierungsdekret der 3. Rhonekorrektion abstimmen. Der Staatsrat und der Grosse Rat empfehlen, das Dekret anzunehmen.

Der Schutz vor Hochwassern der Rhone ist eine der grössten Herausforderungen für das Wallis. Schon immer hat die Rhone durch Überschwemmungen schwere Verwüstungen in der Talebene angerichtet. Durch zwei Rhonekorrektionen im 19. und im 20. Jahrhundert versuchte man, die Hochwassergefahr einzudämmen, indem die Rhone in ein eng begrenztes Flussbett gezwängt wurde. Doch nicht erst seit dem Hochwasser im Oktober 2000, das Schäden in Höhe von fast einer halben Milliarde Franken forderte, weiss man, dass die damaligen Hochwasserschutzmassnahmen keinen ausreichenden Schutz mehr bieten.

100 000 Menschen gefährdet

Die 2012 veröffentlichte Gefahrenkarte macht deutlich, dass gegenwärtig über 13 000 Hektaren Land in den Kantonen Wallis (11 000) und Waadt (2000) überflutungsgefährdet sind. Rund 100 000 Menschen sind davon betroffen. Das Schadenpotenzial in der Rhoneebene wird auf über zehn Milliarden Franken geschätzt.

Referendum gegen Rhonekorrektion

Die 3. Rhonekorrektion war 1994 in der Folge der Unwetter von 1987 und 1993 beschlossen worden und schliesslich im November 2012 durch den Walliser Staatsrat zusammen mit der Waadtländer Regierung validiert worden­. Die Grundidee dieser dritten Korrektion ist eine Verbreiterung des Flusses, überall dort, wo dies möglich ist, damit Hochwasser besser abfliessen können. Wo die Flussbettaufweitung nicht möglich ist, sollen die Dämme verstärkt werden oder die Flusssohle abgesenkt werden. Im Wallis wird dieses Projekt zu mindestens zwei Dritteln vom Bund subventioniert Der Kanton Wallis soll 120 Millionen Franken davon übernehmen. Um diesen Betrag zu finanzieren, beschloss der Grosse Rat letzten September per Dekret eine Aufstockung des ordentlichen Budgets um 60 Millionen Franken aus dem Fonds für Infrastrukturgrossprojekte des 21. Jahrhunderts. Dagegen haben die Gegner, die sich aus der SVP und Vertretern der Landwirtschaft rekrutieren, das Referendum ergriffen. Sie kritisieren die hohen Kosten der von Regierung und Parlament gewählten Ausbauvariante sowie den hohen Verlust von Landwirtschaftsfläche und sprechen von einer Luxusvariante und präsentieren gleichzeitig eine Alternativlösung, die vor allem auf eine Absenkung der Flusssohle und eine­ Verstärkung der Dämme setzt: Diese einfachere Variante sei dreimal schneller, dreimal günstiger und verbrauche mit 300 statt 900 Hektaren dreimal weniger Kulturland.

Kein Schutz durch Alternativlösung

Für die Befürworter verstossen die alter­nativen Sparvarianten gegen die Regeln eines fachgemässen Hochwasserschutzes. Ein nachhaltiger Schutz der Bevölkerung sei damit nicht gewährleistet. Die Walliser Regierung warnt vor einer Ablehnung des Dekretes. Dies würde sämtliche Schutzmassnahmen­ blockieren und in den circa 110 Hek­taren Bauland, die in Zonen mit erhöhter Hochwassergefahr liegen, zu einem Bauverbot führen. Am 14. Juni wird nur über das Dekret und damit über die Bildung eines Finanzierungsfonds abgestimmt, nicht aber über die gewählte Ausbauvariante

Frank O. Salzgeber

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