Visp | Recht am eigenen Bild verletzt
OS Visp verbietet Schülern die Verwendung von «Sticker»
Die OS Visp reagiert auf verunglimpfende «Sticker» von Lehrpersonen, die von Schülerinnen und Schülern verschickt wurden. Das Verbreiten solcher Bilder ist neu verboten, bei Missachtung drohen empfindliche Strafen.
«Was wir sehen, ist jeweils nur die Spitze des Eisbergs.» Der Schulleiter OS Visp, Beat Schwery, bringt es auf den Punkt. Im Umgang mit neuen Technologien, gerade im Bereich soziale Medien und Chat-Programme, hinken die Schulen ihren Schülerinnen und Schülern hinterher. Neuestes Beispiel: Sogenannte «Sticker» für Chat-Programme wie WhatsApp oder Snapchat.
Das Recht am eigenen Bild
«Sticker» sind Bilder, die in Chats oder Posts in den sozialen Medien auf andere Fotos «geklebt» werden können, um diese aufzuwerten. Das können harmlose Smileys oder Sprüche sein oder eben auch Ausschnitte von richtigen Fotos. Doch nicht immer ist die Sache ganz unverfänglich. Ende des letzten Jahres kursierten in Chats von Schülerinnen und Schülern der OS Visp «Sticker», welche die Gesichter von Lehrpersonen zeigen. Teilweise waren diese zusätzlich mit vermeintlich humorvollen Sprüchen versehen. Die Schulleitung sah sich gezwungen zu handeln. «Wir mussten den Schülerinnen und Schülern die Verwendung von «Sticker», die andere Schülerinnen und Schüler oder Lehrpersonen zum Inhalt haben, verbieten», sagt Schulleiter Beat Schwery. «Solche «Sticker» verletzten das Recht am eigenen Bild – das geht nicht!»
Sensibilisierung im Vordergrund
Bereits Ende Oktober fand für die OS-Schülerinnen und Schüler von Visp ein entsprechender Präventionstag inklusive Elternveranstaltung statt. Aufgrund der kursierenden «Sticker» wurde kurzerhand noch vor Jahresende mit jeder Klasse eine Info-Veranstaltung durchgeführt. Hierbei wurden das Recht am eigenen Bild sowie die rechtlichen Hintergründe bezüglich Missbrauchs desselben thematisiert. «Wir wollten den jungen Leuten aufzeigen, was es mit dem Recht am eigenen Bild und einer widerrechtlichen Verbreitung auf sich hat, auch wenn sie selbst davon betroffen sind», so Schwery. Das Feedback der Schülerinnen und Schüler sei gut gewesen, hält der Schulleiter OS fest. «Das ‹Problem› hat sich denn auch mehrheitlich gelöst, entsprechende «Sticker» sind keine mehr im Umlauf.» Dennoch verzichtet die Schulleitung nicht darauf, auch eine Warnung an die Schülerschaft zu richten. Im Falle einer Missachtung des «Sticker»-Verbots» droht nämlich eine schriftliche Verwarnung. Allfälligen Opfern wurde zudem empfohlen, eine Anzeige bei der Polizei zu machen. Und die Kontrolle des Ganzen? «Neben dem Vertrauen auf die Selbstreflexionsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler arbeiten wir sehr eng mit der Schulsozialarbeit zusammen», so Beat Schwery. «Diese pflegt gemeinsam mit den Vertrauenslehrpersonen und den Pacemakern einen engen Kontakt zur Schülerschaft. Dieses Dreigestirn ist sozusagen unser Auge und Ohr in solchen Dingen.»
Martin Meul
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