Region | Randa
Neues Gebäude für Forstwerkhof in Randa
Zu wenig Platz, bei schlechtem Wetter kein geschützter Arbeitsplatz: Darum plant das Forstrevier in Randa ein zusätzliches Gebäude. Die Burger müssen dazu aber noch Ja sagen.
«Bis jetzt musste das Brennholz, Zaunmaterial und Holzbretter für Gartenmöbel draussen gelagert und aufbearbeitet werden», sagt Leo Jörger, Revierförster des Forstreviers Nikolaital und gleichzeitig Gemeindepräsident von Randa. Auch während des Winters müssten die Kunden laufend mit trockenem Brennholz beliefert werden. Zudem fehle den Forstarbeitern bei schlechtem Wetter ein geschützter Arbeitsplatz. «Deshalb haben wir uns entschieden, zum bestehenden Werkhof zusätzlich eine neue Lagerhalle zu bauen», erklärt Jörger. Diese soll in östlicher Richtung, hinter dem bestehenden Werkhof zu stehen kommen. Geplant ist eine eigenständige Halle, welche nicht mit dem bestehenden Gebäude verbunden sein wird. «Wir wollen für die Zukunft bauen», so Jörger. Demnach werde grosszügig geplant. «Nicht dass wir in Zukunft erneut zu wenig Platz haben», betont er.
Eigenständige Finanzierung
Der bestehende Werkhof gehört zum Forstbetrieb des Inneren Nikolaital. Dieser führt die Forsttätigkeit der Gemeinden St. Niklaus, Randa, Täsch und Zermatt aus. Wie Jörger sagt, müssen sich die erwähnten Gemeinden nicht an den Erstellungskosten beteiligen. «Der Forstbetrieb kommt für die geplanten Gesamtkosten von über einer Million Franken selbstständig auf. Subventionen werden für solche Forstbauten nicht geleistet», sagt er. Ein Teil davon sei Eigenkapital, der Rest werde auf dem ordentlichen Kapitalmarkt besorgt. Zudem werde ein dafür vorgesehener forstlicher Investitionskredit beim Kanton beantragt.
Boden gehört Burgergemeinde
Bevor die Lagerhalle realisiert werden kann, muss die Burgerschaft von Randa als Bodeneigentümerin noch ihr Einverständnis geben. Bereits der 1991 erstellte Forstwerkhof ist im Baurecht mit der Burgergemeinde erstellt worden. Jetzt muss die Bauparzelle im Wald erweitert und der Baurechtsvertrag angepasst werden.
Zweckgebundene Baute
Forstliche Bauten, Holzlagerplätze und Forststrassen sind zweckgebundene Bauten, die der Waldbewirtschaftung dienen. Deshalb dürfen diese, gemäss Jörger, im Wald erstellt werden. Die dafür beanspruchten Flächen gelten weiterhin als Waldflächen. Die Burger von Randa befinden darüber an der Burgerversammlung am 30. April. Dabei wird zudem noch ein Beschluss zur Übernahme von gut 200 000 Quadratmeter Geteilenwald zum ordentlichen Burgerwald gefasst.
Peter Abgottspon
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