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Neue Regeln für staatlichen Hilfsfonds

Angestellte des Kantons in finanziellen Nöten können einen Hilfsfonds anrufen.
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Angestellte des Kantons in finanziellen Nöten können einen Hilfsfonds anrufen.
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Quelle: RZ 0

Staatsangestellte in finanziellen Nöten können sich an einen speziellen Fonds wenden. Dessen Reglement wurde neu gestaltet.

Vor über 50 Jahren wurde von Angestellten des Kantons Wallis ein Fonds geschaffen, mit dessen Mitteln Kollegen in extremen finanziellen Engpässen geholfen werden kann. Rund 350 000 Franken stehen durch den Fonds zur Verfügung. «Dabei handelt es sich nicht um öffentliche Gelder», sagt Gilbert Briand, Chef der Dienststelle für Personalwesen beim Kanton. «Die Mittel wurden damals von den Initianten des Fonds privat beschafft.»

Drei Fälle in zehn Jahren

Angerufen werden kann der Fonds von Staatsangestellten, die sich in einer finan­ziellen Notlage befinden. Um genauer zu definieren, was denn eine solche Notlage ist, wurde kürzlich das Reglement des Fonds angepasst. «Bei der Schaffung des Fonds war die Situation noch ganz anders», sagt Briand. «Ein Unfall oder eine Krankheit konnte damals die Betroffenen in grosse finanzielle Schwierigkeiten bringen, heute werden solche Fälle durch die verschiedenen Versicherungen abgedeckt. Unter anderem wurde das Reglement darum angepasst.» Allerdings gibt es auch heute noch Fälle, in denen sich der Fonds als nützlich erweist. «In den letzten zehn Jahren hatten wir drei Fälle, bei denen wir Menschen mit dem Fonds helfen konnten», sagt Briand. «Manchmal ist es so, dass die Versicherungen aufgrund einer speziellen Situation für eine gewisse Zeit nicht zahlen. Dann springt der Fonds ein.» Allerdings verschenkt der Hilfsfonds kein Geld. «Es handelt sich bei der Hilfe meistens um Darlehen, die zurückgezahlt werden, sobald die Versicherungen zahlen», sagt der Chef der Dienststelle für Personalwesen. «Das Ziel ist es, die Einlage des Fonds stabil zu halten.» Der Fonds sei auch nicht dafür da, Schulden abzubauen. «Es ist eine Einrichtung für unsere Angestellten und deren Angehörigen, die wirklich nur in den äussersten Härtefällen zum Tragen kommt.» Um besser beurteilen zu können, was solche Härtefälle sind und ob der Fonds helfen kann, soll in naher Zukunft eine Kommission aus Vertretern von Arbeitgeber und Arbeitnehmern ins Leben gerufen werden.

Martin Meul

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