Region | Wegen Einhaltung der Grenzwerte

Nachrüstung der Trinkwasserversorgung stellt Gemeinden vor Probleme

Auch St. Niklaus muss seine Trinkwasserversorgung nachrüsten.
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Auch St. Niklaus muss seine Trinkwasserversorgung nachrüsten.
Foto: RZ-Archiv

Quelle: RZ 0

Um die Grenzwerte von Arsen und ähnlichen Giftstoffen im Trinkwasser einhalten zu können, müssen viele Gemeinden ihre Versorgungsanlagen nachrüsten. Politiker machen sich Sorgen und fordern vom Staatsrat, offene Fragen in der Angelegenheit zu beantworten.

Ab dem 1. Januar des kommenden Jahres müssen beim Trinkwasser neue Grenzwerte für die Konzentration von Arsen eingehalten werden. Ab dann darf das Wasser nur noch 10 Mikrogramm pro Liter Arsen aufweisen. Grund dafür ist, dass die Schweiz 2014 ihre Grenz­werte an jene der Europäischen Union angepasst hat.

Nachrüstungen nötig

Damit die geforderten Grenzwerte erreicht werden können, muss die Trinkwasserversorgung in mehreren Gemeinden im Wallis technisch nachgerüstet werden. So auch in St. Niklaus. Um die Giftstoffe aus dem Wasser filtern zu können, müssten hier für entsprechende Anlagen etwa 260 000 Franken investiert werden, wie Gemeindepräsident Paul Biffiger im Januar gegenüber dem «Walliser Boten» erklärte. Das Problem dabei ist, dass diese Investitionen auf die Verbraucher abgewälzt werden müssen, denn die Trinkwasserversorgung muss von Gesetzes wegen selbsttragend sein.

«Nicht zumutbar»

An dieser Ausgangslage stören sich mehrere Abgeordnete des Grossen Rates aus beiden Kantonsteilen. Eine von ihnen ist die ehemalige Gemeindepräsidentin von St. Niklaus und CVPO-Grossrätin Gaby Fux-Brantschen. «Weil einigen Gemeinden aufgrund der neuen Grenzwerte nichts anderes übrig bleibt, als ihre Trinkwasserversorgung für viel Geld nachzurüsten, sind diese gegenüber anderen Gemeinden klar benachteiligt», sagt Fux-Brantschen. «Das ist schlicht nicht zumutbar.» Die CVPO-Gross- rätin weist in diesem Zusammenhang auch drauf hin, dass diese Sanierung der Trinkwasserversorgung aktuell eine reine Gemeindeangelegenheit ist. «Sowohl auf Bundes- als auch auf Kantons-
ebene werden öffentliche Hilfen für Anlagen zur Reduktion der vom Menschen verursachten Verunreinigungen gewährt, zum Beispiel Mikropartikelfilter für Kläranlagen oder spezielle Waschanlagen für Sprühgeräte», sagt Fux-Brantschen und stellt die Frage: «Ist es vor diesem Hintergrund vertretbar, dass die von einer natürlichen, also nicht von ihnen verursachten Verunreinigung betroffenen Gemeinden keinerlei Hilfe für die Evaluation und Umsetzung der nötigen Massnahmen erhalten?» Zudem sei die Senkung der Grenzwerte von Arsen im Trinkwasser für die betroffenen Gemeinden auch organisatorisch und planerisch eine grosse Herausforderung. «Wir fragen uns daher, ob der Kanton die betroffenen Gemeinden nicht mit seinen Experten bei der Suche nach Lösungen unterstützen könnte, ja sogar sollte?», fragt Fux-Brantschen.

Enger Zeitplan

Auch die Tatsache, dass die Senkung der Grenzwerte bis Ende Jahr erfolgen muss, gibt der CVPO-Grossrätin und ihren Ratskollegen Anlass für Fragen. «Wir wollen wissen, ob der Kanton bereit ist, ab dem 1. Januar 2019 eine gewisse Flexibilität gegenüber den Gemeinden an den Tag zu legen, die ihre Anlagen aufgrund des Umfangs und der Komplexität der zu unternehmenden Arbeiten noch nicht angepasst haben», sagt Gaby Fux-Brantschen. «Wir hoffen nun, dass der Staatsrat in der kommenden Session unsere aufgeworfenen Fragen beantworten wird.»

Martin Meul

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