Region | Modellflug im Leukerfeld in der Kritik
Modellfliegerei im Pfyn im Gegenwind
Spaziergänger und Hobby-Ornithologen stören sich seit geraumer Zeit an den Modellflugzeugen im Leukerfeld. Der Naturpark Pfyn-Finges will hier keine Einschränkungen machen.
Das Modellfliegen ist eine beliebte Freizeitbeschäftigung im Oberwallis. Nebst zwei Modellfluggruppen (MG) in Raron und im Goms gibt es auch zahlreiche freie Modellflugpiloten. «Seit 1985 betreibe ich aktiv das Modellfliegen», sagt der pensionierte Alfred Holzer aus Agarn. Angefangen habe er bei der MG Raron, und in der Zwischenzeit gehöre er zu den freien Piloten, so Holzer weiter. Seinem Hobby geht er regelmässig auf dem Flugplatz in Turtmann nach. Es gibt auch andere Beispiele. Wie die RZ weiss, wird auch im Naturpark Pfyn im Bereich Leukerfeld das Modellfliegen betrieben. Dazu der Direktor von Pfyn-Finges, Peter Oggier: «Ein Naturpark kann und will keine neuen Gesetze einführen. Er will zusammen mit der Bevölkerung die Natur- und Landschaftswerte sowie die Kulturwerte der Region erhalten und aufwerten.» Sowohl der Mensch mit seinen Hobbys als auch die Tiere sollen ihren Platz nebeneinander haben, ergänzt Oggier. Der Direktor vom Naturpark Pfyn möchte hinsichtlich des Zusammenlebens im Leukerfeld auch Hand bieten: «Wenn der Wunsch besteht, sind wir gerne bereit, um mit den Betroffenen nach Lösungen zu suchen.» Anzustreben sei eine attraktive Lösung sowohl für die Vogelliebhaber und Spaziergänger als auch die Modellflieger, erklärt Peter Oggier.
Einschränkung des Flugverkehrs
Für die Leute, welche die Biotope in der Region zwischen Agarn und Turtmann als Ruhezone nutzen wollen, ist die aktuelle Situation unbefriedigend. So greift man in erster Linie nach dem Strohhalm der Bundesbehörde – dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) – welches in einer Karte aufzeigt, dass sich das Leukerfeld in einer Zone mit Flugverbot befindet. Konkret: Der Betrieb von Modellfliegern und Drohnen in einem Radius von fünf Kilometern zum zivilen Flugplatz der Region Turtmann/Gampel ist nur mit einer Ausnahmebewilligung möglich. Urs Holderegger, Leiter Kommunikation BAZL, erklärt: «Die Ausnahmebewilligung für kleinere Flugplätze wie Gampel erteilt der zuständige Flugplatzleiter des zivilen Flugplatzes.» Im vorliegenden Fall, dem Heliport Gampel (LSEG), ist dies die Air Zermatt. «Grundsätzlich gelten für unsere Heliports in Raron, Gampel und Zermatt die Regeln und Vorgaben, dass es im Umkreis von fünf Kilometern einer Anmelde- und Bewilligungspflicht bei der Air Zermatt bedarf», präzisiert Dominic Andres, Einsatzleitung Air Zermatt. Ausserhalb dieses Radius gelte die Anmeldepflicht. Mit rund 50 Bewilligungen pro Jahr hält sich dies im überschaubarem Rahmen, aber Andres betont: «Fehlbare Piloten können dem BAZL gemeldet und auch zur Rechenschaft gezogen werden.»
Thomas Allet
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