Leuk | Kantonale Auflagen blockieren Umsetzung des neuen Forststrassenkonzepts
Kopfzerbrechen wegen Forststrassennutzung
Der «Forst Region Leuk» stellt im Auftrag seiner Verbandsmitglieder deren Forststrassen instand. Ein Konzept zur Vereinfachung der Praxis droht aufgrund einer kantonalen Auflage zu scheitern.
«Unser Hauptauftrag ist es, dass wir die Dörfer und Zufahrtsstrassen unserer Verbandsmitglieder (Anm. d. Red. Einwohnergemeinden, Burgschaften und eine Bergschaft im Bezirk Leuk) gegenüber Naturgewalten sichern», sagt Rinaldo Hugo, Betriebsleiter des «Forst Region Leuk». Massnahmen sind die Schutzwaldpflege oder technische Schutzverbauungen. Bei der Finanzierung gibt es jedoch Unterschiede. «Die Schutzwaldpflege wird von den Verbandsmitgliedern gemeinsam bezahlt», so Hugo. Bei den technischen Bauten bliebe die Bauherrschaft hingegen weiterhin bei den einzelnen Gemeinden und Burgschaften. Konkret: Die jeweilige Bauherrschaft hat die Bauten vorzufinanzieren und im Gegenzug erhält sie die Subventionsgelder. Auch die Instandstellung der Forststrassen folgt dieser Praxis – bisher. Seit geraumer Zeit arbeitet der «Forst Region Leuk» nämlich daran, dies zu ändern.
Auflagen verhindern Umsetzung
«Zur Bewirtschaftung des Schutzwaldes sind wir auf gute Forststrassen angewiesen», sagt Hugo. So will man seitens des Forstbetriebs, dass auch deren Instandstellung dem Vorgehen der Schutzwaldpflege angepasst wird. Der Betriebsleiter des «Forst Region Leuk» hat dazu eine Vorstudie erarbeitet. Das Ziel: Die Praxis zur Projektierung und der Instandsetzung der Forststrassen soll vereinfacht und die Finanzierung über die Verbandskasse abgewickelt werden. «Die Rückmeldungen seitens der Mitglieder waren durchwegs positiv und alle waren bereit, da mitzumachen», sagt Jean-Claude Brunner, Salgescher Burgerrat und Forstdelegierter. Die Vorstudie wurde vom Kanton im März 2018 zwar bewilligt, doch Auflagen verhindern bislang eine Umsetzung. «Der Kanton verlangt von den Gemeinden, dass diese ein Reglement über die Benutzung der Forststrassen erlassen», so Brunner. Das Problem: Die verlangten Benutzungsreglemente, wie und wer die Forststrassen benutzen darf, haben die Einwohnergemeinden zu erlassen; der Grossteil der Waldfläche hingegen ist im Besitz der Burgschaften, welche die bisherige Benutzung der Forststrassen als gefährdet sehen. «Ich kann doch einem Eigentümer einer Alphütte, der über Jahre die Forststrasse privat mitfinanziert und unterhalten hat, nicht mit dem Erstellen einer Barriere verbieten, inskünftig die Strasse zu benutzen», so Brunner. Er fordert, dass man sich zusammensetzt und eine Lösung findet, die alle Parteien zufriedenstellt. «Es ist ein Geben und Nehmen.» Schliesslich habe man in der Vergangenheit auch bei anderen Projekten Lösungen im allgemeinen Interesse gefunden, so Brunner abschliessend.
Thomas Allet
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