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Kontrollen für Alt-Lenker erst ab 75?

Das Parlament will ärztliche Checks für Alt-Lenker erst ab 75 Jahren.
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Das Parlament will ärztliche Checks für Alt-Lenker erst ab 75 Jahren.
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Seit 1. Juli gelten für die ärztlichen Checks von Alt-Lenkern neue Regeln. Geht es nach dem Willen des Parlaments, müssen zudem Senioren künftig erst ab 75 Jahren zur Kontrolle.

Alle zwei Jahre müssen sich Automobilisten ab 70 Jahren betreffend ihrer Fahreignung von einem Arzt untersuchen lassen. Allein im Wallis wurden im letzten Jahr 16 110 medizinische Kontrollen an älteren Fahrzeuglenkern durchgeführt. Seit dem 1. Juli ist nun die revidierte Verkehrsverordnung in Kraft. Die medizinischen Mindest­anforderungen an Alt-Lenker werden an die EU-Normen angepasst. Diese liegen etwas unter den bisher in der Schweiz geltenden. Dazu hat das Bundesparlament beschlossen, dass Senioren in Zukunft nicht mehr ab 70, sondern erst ab 75 Jahren ihre Fahreignung bei ihrem Vertrauensarzt kontrollieren lassen müssen. Es folgt damit einer parlamentarischen Initiative des ältesten Parlamentariers Maximilian Reimann. Der 74-Jährige verwies auf die Nachbarländer der Schweiz, wo es überhaupt keine entsprechenden medizinischen Checks gibt. Ausländische Studien äus­sern zudem Zweifel am Nutzen obligatorischer Kontrolluntersuchungen.Wann die geplante Heraufsetzung des Mindestalters von 70 auf 75 in Kraft tritt, ist aber noch unklar. Sicherlich nicht vor 2018. Bis es so weit ist, gilt weiterhin das Mindestalter 70.

Mediziner haben Bedenken
Verkehrsmediziner kritisieren den Entscheid aus Bundesbern scharf. Bei den rund 200 000 Schweizer Autofahrern zwischen 70 und 75 Jahren sei bei jedem Vierten die Sehschärfe ungenügend. Ohne medizinische Kontrolle würden viele ihre abnehmende Fahrtauglichkeit gar nicht bemerken. Auch der Augenarzt Kristof Vandekerckhove, Chefarzt vom Augenzentrum Vista Alpina in Visp, findet die Heraufsetzung des Mindestalters auf 75 keine gute Idee: «Zwischen dem 70. und dem 75. Altersjahr kann sich vieles verändern. Deshalb empfehle ich Personen über 70 Jahren sowieso, unabhängig von der Fahrtauglichkeitsprüfung, sich regelmässig medizinisch untersuchen zu lassen.» Ebenso hat Vandekerckhove Bedenken wegen der Anpassung der medizinischen Mindestanforderungen für Alt-Lenker an die EU-Normen: «Der Verkehrssicherheit kommt dies sicherlich nicht zugute. Ich sehe nicht ein, wieso man immer automatisch alle Richtlinien von der EU übernehmen soll.» Wesentlich positiver sieht die geplanten Veränderungen dagegen ­Phi­lipp Matthias Bregy, Vizepräsident des TCS Wallis, der sich für die Freiheit der Automobilisten einsetzt, sofern die Verkehrssicherheit gewährleistet ist: «Wir müssen uns vor Augen halten, dass die Gesellschaft immer älter wird. Viele Senioren sind heute fitter als in früheren Zeiten, erfreuen sich bester Gesundheit und wollen mobil bleiben. Das ist positiv. Denn eine mobile Gesellschaft ist eine aktive Gesellschaft.» Bregy fügt hinzu, dass aus Sicht des TCS die Verkehrsicherheit immer höchste Priorität habe, die Freiheit aber darüber hinaus nicht eingeschränkt werden dürfe.

«Billett light» für Senioren?
Statt das Billett ganz wegzunehmen, können es die Behörden laut Verkehrsverordnung auch nur beschränken. Zum Beispiel kann der Ausweis nur noch für bestimmte Strecken oder Regionen gültig sein. Diese Regelung existiert eigentlich schon. Bei körperbehinderten Menschen ist es längst üblich, ihre Mobilität wenn immer möglich zu erhalten, indem die Behörden zum Beispiel technische Fahrzeuganpassungen bewilligen. Bruno Abgottspon, Adjunkt der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt, warnt allerdings vor falschen Hoffnungen der Alt-Lenker, ganz einfach ein «Permis light» zu erhalten: «Es gibt sehr viele Hürden. Das sogenannte «Permis mit Beschränkung» wird es nur in Einzelfällen geben. Auch wenn es sinnvoll ist, die Mobilität möglichst lange zu erhalten, die Sicherheit hat Priorität.»

Frank O. Salzgeber

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