Verwilderte Katzen | Chippflicht soll helfen
Kommission findet: Freigängerkatzen sollen gechippt werden müssen
Die zuständige Kommission des Nationalrats schlägt verschiedene Massnahmen vor, um das Leid von verwilderten Katzen zu lindern. Dazu gehört auch eine Chippflicht für Freigängerkatzen. Der Tierschutz Oberwallis begrüsst diesen Schritt.
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) hat sich mit dem Thema von verwilderten Katzen in der Schweiz befasst. Anstoss dafür war eine Petition der Tierschutzorganisationen «Network for Animal Protection» und «Tier im Recht». Diese hatten in der Petition, die mit 116 000 Unterschriften eingereicht wurde, als primäre Massnahme eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen gefordert.
Keine Kastrationspflicht
Einen solchen Zwang lehnten jedoch Stände- wie auch Nationalrat ab. Allerdings reichte die WBK-N eine eigene Motion zum Thema ein. Darin anerkennt die Kommission, dass in der Schweiz bei verwilderten Katzen viel Leid herrscht. Schätzungen gehen davon aus, dass im Land etwa 100 000 streunende Katzen leben. «Eine Katzenpopulation vermehrt sich rasant, wenn die Tiere sich selbst überlassen sind», sagt Martin Meul, Präsident des Tierschutzes Oberwallis. «Oftmals grassieren in diesen wilden Populationen schwere Krankheiten, die hochansteckend sind, was für die Tiere natürlich grosses Leid bedeutet.» Tierschutzvereine, wie der Tierschutz Oberwallis, führen daher regelmässig Fang- und Kastrationsaktionen durch. «Wir fangen die Tiere ein, lassen sie tiermedizinisch versorgen und kastrieren und bringen die älteren Exemplare zurück in ihr Territorium», erklärt Meul. «Eine spätere Vermittlung als Familienkatze ist nur möglich, wenn die Tiere noch jung genug für eine Sozialisierung sind, was bis etwa sechs Monate der Fall ist.»
Chippflicht soll kommen
Um die Tierschutzorganisationen in ihren Bemühungen zu unterstützen, will die WBK des Nationalrats nun auch eine Chippflicht für Freigängerkatzen einführen. «Durch eine obligatorische Kennzeichnung liessen sich herumstreunende Katzen von solchen unterscheiden, die eine Besitzerin bzw. einen Besitzer haben. Dadurch liessen sich Kastrationskampagnen gezielter durchführen», lautet die Begründung der Kommission. Zudem könnten Katzenhalter besser zur Verantwortung gezogen werden, wenn die Tiere elektronisch gekennzeichnet seien, und auch die Rückgabe entlaufener Katzen würde sich mit gechippten Tieren deutlich einfacher gestalten, so die Kommission.
Tierschutz erfreut
All dies freut den Präsidenten des Oberwalliser Tierschutzes. «Dass eine Kastrationspflicht abgelehnt wurde, ist verständlich», sagt Martin Meul. «Immerhin liegt es in der Verantwortung der Tierhalter, ob sie ihr Tier kastrieren lassen wollen oder nicht.» Die Chippflicht hingegen sei ein probates Mittel, um etwas gegen Streunerkatzen zu unternehmen. «Wird eine streunende Katze aufgelesen, kann der Besitzer, so wie bei Hunden, schnell ermittelt werden», sagt der Tierschutzpräsident. «Trägt das Tier keinen Chip, gilt es als herrenlos und kann kastriert werden, sodass das Risiko für die Entstehung einer wilden Population sinkt.» Grundsätzlich sei man froh, dass sich dank der Motion der WBK-N nun das Parlament mit dem Thema auseinandersetzen werde, so Martin Meul. Damit die Chippflicht allerdings tatsächlich kommt, müssen National- und Ständerat dem Vorstoss noch zustimmen.
Frank O. Salzgeber
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