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Kanton und Gemeinde Wiler im Clinch

Mangelhafte Funktion: Die Wurzelraumkläranlage in Wiler sorgt weiterhin für Zündstoff. Schlecht gereinigtes Abwasser fliesst in die angrenzende Lonza.
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Mangelhafte Funktion: Die Wurzelraumkläranlage in Wiler sorgt weiterhin für Zündstoff. Schlecht gereinigtes Abwasser fliesst in die angrenzende Lonza.
Foto: RZ

Quelle: RZ 0

In Wiler fliesst ungereinigtes Abwasser in die Lonza. Die Gemeinde unternimmt dagegen nach eigenen Angaben so wenig wie möglich.

«Die Abwasserreinigung ist seit den 60er-Jahren des letzten Jahrhunderts gesetzlich geregelt», sagt Simon Reist, Adjunkt der Dienststelle für Umweltschutz. «In Wiler wird nach wie vor ungenügend gereinigtes Abwasser in die Lonza geleitet», so Reist weiter. Im Gewässerschutzgesetz des Bundes sind die Normen, welche Abwasserreinigungsanlagen zu erfüllen haben, definiert. Demnach stellt schlecht gereinigtes Abwasser ein Risiko für die Umwelt dar.
Zur Vorgeschichte: Unlängst wurde bekannt, dass die Wurzelraumkläranlage WRA der Gemeinde Wiler gemäss dem kantonalen Statusbericht der Abwasserreinigung mangelhaft funktioniert. (Die RZ berichtete). Gegen eine entsprechende Verfügung der kantonalen Dienststelle für Umweltschutz hat die Gemeinde beim Staatsrat Rekurs eingelegt. Ein Entscheid ist nach wie vor hängig. Die Gemeinden Kippel und Ferden reinigen ihr Abwasser ebenfalls mittels einer WRA. Auch diese Anlagen funktionieren gemäss Bericht mangelhaft. Jetzt reichen die drei Gemeinden Klage gegen den Erbauer ein. «Wir klagen in einem Zivilverfahren gegen den Erbauer auf Schadenersatz», sagt Philipp Matthias Bregy, der Anwalt der drei Gemeinden. Zur Summe wollte er sich nicht äussern. Wie die RZ weiss, handelt es sich dabei ursprünglich um 5,8 Millionen Franken.

Gegenseite keine Kenntnis

Der Anwalt des Beklagten, Georges Schmid, hat noch keine Kenntnis von der Klage: «Bis jetzt haben wir noch keine Bestätigung der Einreichung erhalten. Wir warten ab, was geschieht.» Sowohl Schmid als auch Bregy bestätigen, dass sich ein solches rechtliches Verfahren erfahrungsgemäss über Jahre hinziehen kann. Nun sind zurzeit zwei rechtliche Verfahren am Laufen. Gemäss Sanierungsverfügung gegenüber der Gemeinde Wiler muss die WRA bis 2018 saniert sein. Was also geschieht in der Zwischenzeit mit dem Abwasser?

Mangelhaft gereinigtes Abwasser

Der Wiler Gemeindepräsident Hans-Jakob Rieder gibt sich gelassen: «Zur Zeit wird die Vorstudie abgeschlossen. Auf Basis dieser wird eine Ausschreibung für ein entsprechendes Vorprojekt erfolgen.» Und weiter: «Bevor wir nicht wissen, wer für das mangelnde Funktio­nieren der Anlage verantwortlich ist, unternehmen wir so wenig wie möglich und trotzdem so viel wie nötig.» Zum Vorwurf, dass schmutziges Abwasser in die Lonza geleitet wird, sagt Rieder: «Es ist gut möglich, dass das noch so ist. Gemäss Jahresbericht der Dienststelle ist dies auch bei anderen Anlagen im Kanton der Fall.»

Dienststelle am längeren Hebel

«Für uns ist der Fall klar. Grundsätzlich ist der Anlagenbetreiber für das Funktionieren der Anlage verantwortlich», erklärt Simon Reist. «Der Inhalt unserer Verfügung hat eine lange Vorgeschichte und sollte letztlich dazu beitragen, das Problem zu lösen. Und diese Verfügung ist derzeit nicht rechtskräftig», so Reist. Was also kann seitens der Dienststelle, falls nötig, als weitere Schritte gegenüber dem Anlagenbetreiber unternommen werden? Ein Blick in das kantonale Gewässerschutzgesetz schafft diesbezüglich Klarheit: In diesem Fall kann eine Behörde eine sogenannte Ersatzvornahme verfügen. Demnach können die entsprechenden Arbeiten seitens des Kantons in Auftrag gegeben und diese dann der Gemeinde in Rechnung gestellt werden.

Peter Abgottspon

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