Region | Leukerbad
Ist diese Baugrube illegal?
Auf der Baustelle des geplanten touristischen Grossprojekts «51degrees» wird nicht mehr gearbeitet. Die RZ stellt die Frage: Wie weiter mit der Baugrube?
Ein aktueller Rundgang bei der Baustelle des geplanten Grossprojekts «51degrees» zeigt: Die Baugrube unterhalb der Alpentherme ist verwaist. Bauarbeiter sind weit und breit keine zu sehen. Rundherum sichert ein Holzzaun ab. Auf diesem sind grosszügige Werbeplakate angebracht, welche auf das geplante Projekt aufmerksam machen. In einem Nebengebäude ist ein Showroom eingerichtet. Die Türen sind aber verschlossen.
Bauherrschaft schweigt
Rückblick: Die Bauherrschaft, die Thermal Devlopment SA, plant in Leukerbad ein Resort mit Luxuswohnungen und einem angrenzenden Hotel. Die Rede ist von Investitionen von bis zu 250 Millionen Franken. Die Aushub-arbeiten für die Wohnungen beginnen. Dem Vernehmen nach soll es in der Zwischenzeit zu finanziellen Schwierigkeiten gekommen sein. Das Ganze beginnt zu stocken. Es wird nicht mehr weitergebaut. Auf Anfrage heisst es nun von der Bauherrschaft, man wolle sich zurzeit zum Projekt nicht äussern.
Gereizter Gemeindepräsident
Auf Anfrage bei der Gemeinde reagiert man dort hörbar gereizt: «Sowohl die Bauherrschaft als auch wir sind interessiert, dass es weitergeht», erklärt Christian Grichting, der Gemeindepräsident von Leukerbad. Man stehe mit der Bauherrschaft in Kontakt. Die Verantwortlichen hätten gegenüber der Gemeinde immer alle Forderungen erfüllt. Die Anschlussgebühren seien demnach immer bezahlt worden, erklärt Grichting weiter. Nichtsdestotrotz liegt nach aktuellem Stand der Dinge die Baugrube brach. Wie also geht es weiter?
Eindeutige Rechtslage
Ein Blick in die kantonale Bauverordnung schafft Klarheit: Eine Baubewilligung ist drei Jahre gültig und erlischt, wenn in der Zwischenzeit mit dem Bau nicht begonnen wurde. Und: Der Bau gilt erst als begonnen, wenn die Bodenplatte oder die Fundamentskonsolen erstellt worden sind. Die Bewilligung kann jedoch auf Gesuch hin um zwei Jahre verlängert werden.
Erteilte Baubewilligung 2011
Die RZ erkundigt sich deshalb noch einmal bei der Gemeinde Leukerbad und will mehr wissen. Insbesondere, in welchem Jahr die Baubewilligung erteilt wurde. Gemeindeschreiber Ernst Hubler dazu: «Die Baubewilligung wurde 2011 erteilt. Eine Verlängerung war hier kein Thema, da immer wieder gearbeitet wurde.» Dies bestätigt auch Guido Schnyder, der Geschäftsführer der Schnyder AG, welche im Auftrag der Bauherrschaft die Baugrube ausgehoben hat: «Wir haben aus Sicherheitsgründen auf eigene Kosten immer wieder Arbeiten vorgenommen und einen angrenzenden Gehweg umgeleitet», erklärt Schnyder. Da eine Restzahlung der Arbeiten ausstehe, würden sie sich gegenüber der Bauherrschaft in einem Rechtsstreit befinden. Angesprochen auf die Frage, ob der Bau nun nach kantonalem Recht als nicht begonnen gilt, meint Schnyder: «Nach meinem Kenntnisstand gilt dieser Bau, gemäss dem Baureglement der Gemeinde Leukerbad, als begonnen.»
Dienststelle widerspricht
Laut Auskunft eines Juristen der kantonalen Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten steht das kantonale Recht über dem kommunalen Recht. Für den Vollzug der kantonalen Bauverordnung sind die Gemeinden zuständig. Und: Falls die Baubewilligung tatsächlich nicht mehr gültig ist, kann eine Beschwerde beim Staatsrat eingereicht werden.
Peter Abgottspon
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