Justiz | Kiffen und Autofahren

Heftige Vorwürfe an die Polizei

Ist Praxis bei Ausweisentzügen wegen Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss legal? Das Kantonsgericht muss entscheiden.
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Ist Praxis bei Ausweisentzügen wegen Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss legal? Das Kantonsgericht muss entscheiden.
Foto: RZ

Quelle: RZ 8

Die Polizei steht unter Beschuss. Gibt es eine juristische Grundlage für mehrere Führerausweis-Entzüge? Das Gericht entscheidet darüber.

Es beginnt harmlos. Mehrere Jugendliche aus dem Oberwallis werden kürzlich von der Kantonspolizei eingeladen. Der Grund: Sie dienen als Auskunftspersonen in einer Ermittlung gegen den Handel von Betäubungsmitteln. Dabei räumen mehrere von ihnen ein, dass auch sie schon Betäubungsmittel gekauft und konsumiert haben. Ein Fehler, wie sich später herausstellt. Denn: Die Polizei entzieht ihnen später den Führerschein. Kurios: Keiner der Jugendlichen hat ein Fahrzeug gelenkt, als er ein Betäubungsmittel konsumiert hat. Nun bricht das Chaos aus.

SPO-Suppleant mit Interpellation

Mindestens einer der Jugendlichen, die allesamt älter als 20-jährig sind, verliert wegen des Permis-Entzugs sogar seinen Job. Da er auf den Führerschein beim Arbeiten angewiesen ist, kann er seiner Arbeit nicht mehr nachkommen. Das stösst SP-Suppleant Gilbert Truffer sauer auf. «Wenn dieses Beispiel Praxis macht, dann habe ich einige Fragen an den Staatsrat», sagt er der RZ. Aktiv wird er jedoch bereits dann, als er von den Vorfällen hört. Mit einer Interpellation wendet er sich an die Kantonsregierung. Einerseits will Truffer wissen, ob der Staatsrat Kenntnis von der prophylaktischen Führerausweis-Entzugspraxis der zuständigen Dienststelle hat und ob er diese unterstützt. Andererseits fragt er in der Interpellation: «Gedenkt der Staatsrat die Verwaltungstaktik auch auf Personen anzuwenden, welche zugeben, Alkohol zu konsumieren, ohne dass sie ertappt wurden unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug gelenkt zu haben?» Eine Antwort der Staatsrats steht noch aus. Auf Nachfragen heisst es, dass die Interpellation frühestens im Sommer behandelt wird. Die RZ weiss: Gleich mehrere der betroffenen Jugendlichen haben einen Anwalt eingeschaltet. Einer der Fälle liegt derzeit beim Kantonsgericht. Wie wird dieses den Fall beurteilen? Laut Sanktionsrecht gilt, dass eine Tat vollbracht werden muss, damit sie bestraft werden kann. Das heisst: es ist zum Beispiel nicht möglich, jemandem den Führerschein abzunehmen, der in einer Beiz angetrunken an einem Tisch sitzt.

Keine neue Praxis der Polizei

Doch seit wann wird die Praxis angewendet, in der Führerausweise nach Polizei-befragungen entzogen werden? Und: Müssen auch Personen mit einem Führerausweisentzug rechnen, die bei einer Befragung einräumen, einmal übermäs-sig Alkohol konsumiert zu haben? Mit diesen Fragen konfrontiert die RZ Bruno Abgottspon, Adjunkt der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt. Er will dazu jedoch nichts sagen, solange der Staatsrat die Interpellation nicht behandelt hat. Von den Fällen habe er jedoch Kenntnis. Weiter lässt sich Abgottspon zitieren, dass es sich beim Führerausweis-Entzug nicht um eine neue Praxis handelt. Das wirft weitere Fragen auf. Denn: RZ-Recherchen haben ergeben, dass die gebüssten Jugendlichen in Siders die Betäubungsmittel gekauft und in ihrer Freizeit oder übers Wochenende konsumiert haben. Ins Mittelwallis und zurück fuhren sie im Zug. Dies soll so auch im entsprechenden Polizeiprotokoll aufgeführt sein.

Simon Kalbermatten

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Kommentare

  • Danii - 126

    gott wie hier das organ namens bullen wieder in schutz genommen wird... "die polizei entzieht keine ausweise...das macht das strassenverkehrsamt"... AUFGRUND der aussagen und handlungen der polizei... dieses system ist nun mal so aufgebaut, dass KEINER verantwortlich ist.. jeder NUR SEINEN TEIL des ganzen macht.. aber das ist schwierig zu verstehen für leute, die das denken schon immer dem system überlassen haben..

  • Oberwalliser - 3157

    Die RZ macht aber seit einiger Zeit ziemlich viel Konkurrenz der Roten-Anneliese, oder sind es vielleicht die gleichen Journalisten die bei diesen linksgelagerten Blättern arbeiten, Zeitungen kann man dies nicht nennen.

    • AM - 11

      fritz, dass ist aber so. Wenn Sie an einem Fest mit über 1.4 Promille z.b. ein Unfall oder Unglück haben wird Ihnen den Führerschein abgenommen. Sie müssen dann beweisen das Sie nicht jeden Tag besoffen sind und das kann über ein Jahr dauern.. Man nennt das Via Sicura welche ein Zürcher SP Pfaffensöhnchen und ehemaliger Bundesrat aufgegleist hat für eine freie Schweiz.

    • christian - 307

      alles was gut und recht ist, aber wenn du die rz wirklich als linkes blatt siehst wirst du warscheinich zu den compact lesern gehören, oder bevorzugst du den stürmer...? ;)

    • fritz - 428

      Dir wärs lieber, immer alles schön unter den Teppich zu kehren, oder was?
      Was würdest du denn dazu sagen, wenn du mit dem Zug an ein Fest fährst wo dir dann dein Permis wegen Alkoholkonsums entzogen wird?

  • Michi - 6317

    Am besten bei jeder Kontrolle oder Befragung: "Ohne Anwalt sage ich nicht's"

  • Walliser - 4116

    Die Polizei entzieht keine Führerausweise. Ich würde mal das Steassebverkehrsamt unter die Lupe nehmen. Das ist eine eigene Behörde mit eigenen Sanktionsmöglichkeiten.

  • Hummel - 4711

    Die Polizei nimm nur Führerausweise ab, der Entzug verfügt die Dienststelle für Strassenverkehr. Also obligt dieser Entscheid einzig bei der Dienststelle.

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