Region | Guttet-Feschel
Guttet-Feschel: Wem gehört der Alpboden?
Der Boden bei der Alp «Obern-Galm» ist bis heute nicht im Grundbuch eingetragen. Seit 1840 sind zahlreiche Lösungen gescheitert. Jetzt aber könnte es so weit sein.
Das Territorium rund um die beiden Stafel «Obern-Galm» und dem Senntum oberhalb von Guttet-Feschel ist bis heute nicht im Grundbuch eingetragen. Der Grund: Vor der Fusion der damaligen Gemeinden Guttet und Feschel war das entsprechende Eigentum nicht geregelt. Im Gebiet befinden sich nebst dem Senntum der Alpgenossenschaft zahlreiche Hütten, welche zu Ferienzwecken genutzt werden. «Wenn wir das Problem jetzt nicht lösen, so können beispielsweise diese Hütten nicht vererbt werden», erklärt der Gemeindepräsident von Guttet-Feschel, Christian Pfammatter. Solange nicht geregelt sei, wem der Boden gehöre, könne im Grundbuch auch nicht verschrieben werden. In der Vergangenheit wurden bereits mehrere Versuche gestartet, die Angelegenheit zu regeln. Diese scheiterten immer wieder. Nun liegt ein Vorschlag auf dem Tisch. Pfammatter erklärt: «Wir wollen das entsprechende Gebiet ausscheiden und im Grundbuch die Alpgeteilschaft Obern-Galm als Eigentümer eintragen. Die sich darauf befindlichen Hütten sollen dann im Eigentum an die entsprechenden Besitzer abgetreten werden.» Dies soll mittels Vertrag geregelt werden. Dazu fand bereits eine Infoveranstaltung statt. Wie Pfammatter erklärt, seien die Reaktionen dabei grundsätzlich positiv ausgefallen. Jedoch gebe es Stimmen, welche die Gemeinde gerne als Miteigentümer sehen würden. «Der Gemeinderat ist der Meinung, dass die Alpgeteilschaft als alleiniger Eigentümer am sinnvollsten ist», so Pfammatter. Der Vertrag benötigt die Zustimmung der Burgerschaft, der Urversammlung sowie der Alpgeteilschaft.
Peter Abgottspon
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