Region | Wegen Konkurs einer Hotelgesellschaft

Finanzaffäre erschüttert Grächen

In Grächen zieht der Zusammenbruch einer Hotelgesellschaft Spätfolgen nach sich.
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In Grächen zieht der Zusammenbruch einer Hotelgesellschaft Spätfolgen nach sich.
Foto: RZ-Archiv

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Der Konkurs der Hotelkooperation «Matterhorn Valley Hotels AG» zieht Spätfolgen nach sich. Dies zeigen Dokumente, welche brisante Details ans Licht bringen.

Dunkle Wolken über Grächen. Der Grund: Die Geschehnisse rund um den Konkurs (2013) der «MBH Mietbetriebe AG», vormals «Matterhorn Valley Hotels AG». Dem damaligen Verwaltungsrat werden Unregelmässigkeiten im Zusammenhang mit dem Konkurs vorgeworfen. Das besagen Dokumente. Zur Vorgeschichte: Die besagte Gesellschaft wurde 2006 gegründet und hatte laut Handelsregister den Zweck, ein lokales und regionales Tourismusnetzwerk aufzubauen und zu führen. Damit sollte Hotelbetrieben bei der Nachfolgeregelung geholfen werden, um dem Ort nachhaltig Hotelbetten zu sichern. Dafür mietete die Gesellschaft, welche aus vier Stammhotels bestand, weitere Betriebe dazu und stellte einen Geschäftsführer ein.

Mehrere Geschädigte
Laut einem nun vorliegenden Bericht einer Revisionsstelle soll die Gesellschaft schon lange Zeit vor dem Aus in finanzieller Schieflage gewesen sein. Wie es in einem weiteren Dokument heisst, soll der Verwaltungsrat auch von anderer Seite darauf hingewiesen worden sein, dieser habe aber offenbar unzureichend darauf reagiert. Wie es heisst, wäre er aber in einem solchen Fall gesetzlich dazu verpflichtet gewesen. So sei bis zum Zeitpunkt der effektiven Konkurseröffnung unnötiger Schaden entstanden. Dem Ver­nehmen nach gehören auch die Gemeinde und Gemeinde­nahe Betriebe zu den Geschädigten. Bei Letzteren ist die Rede von weit über 100 000 Franken. Die RZ konfrontiert damit Gemeindepräsident Christof Biner, welcher den Umstand bestätigt, nicht aber die Summe: «Es sind Beträge, für die wir kämpfen müssen.» Hat die Gemeinde Anzeige erstattet? «Wir probieren alles, um das Geld zurückzubekommen. Das ist unsere Pflicht.»

Kantonale Unterstützung
In den Dokumenten ist auch die Rede von mehreren «Rückzahlungen von Darlehen an Verwaltungsräte» in den Wochen vor der Konkurseröffnung. Und, ebenfalls kurz vor derselben, von einer Zahlung des Kantons über 90 000 Franken. Brisant: Einen Tag später sei sie bereits wieder abgebucht worden – mit unklarem Empfänger. Staatsrat Jean-Michel Cina bestätigt auf Anfrage die Zahlung und erklärt, dass die zuständige Dienststelle zum Zeitpunkt der Überweisung von den sich anbahnen­den finanziellen Schwierigkeiten keine Kenntnis hatte. Darüber sei man kurze Zeit später von den Verantwortlichen der Matterhorn Valley Hotels AG informiert worden. Danach seien weitere Zahlungen selbstverständlich eingestellt worden. Warum aber überhaupt die kantonale Hilfe? Wie Cina verlauten lässt, habe es sich bei dem Vorhaben um ein innovatives Projekt gehandelt, welches sogar mit dem Tourismuspreis «Milestone» ausgezeichnet worden sei. Die Unterstützung habe auf dem Tourismusgesetz und später auf der neuen Regionalpolitik/Innotour basiert und sei in Form von à-fonds-perdu-Beiträgen und nicht als Darlehen erfolgt. «Das eigentliche Kernprojekt der Hotelkooperation, das von der öffentlichen Hand mitunterstützt wurde, besteht noch heute erfolgreich (Matterhorn Valley Hotels Franchise GmbH – Nachfolgegesellschaft, welche aus den vier ursprünglichen Stammbetrieben besteht). Die öffentlichen Gelder von Bund und Kanton haben ihren Beitrag dazu geleistet», so Cina.

Verantwortliche wehren sich
«Bei den Kontobewegungen handelt es sich um normale Umbuchungen, welche in einem Unternehmen immer wieder getätigt werden», erklärt ein Verwaltungsratsmitglied* der ehemaligen Gesellschaft. «Nach der Insolvenz haben die Verwaltungsratsmitglieder sogar eine Forderung der AHV von über 200 000 Franken vollumfänglich bezahlt.» Der VR sei zwar im Vorfeld durch den damaligen Geschäftsführer auf die schwierige Situation aufmerksam gemacht worden, aber «offenbar nicht in vollem Umfang», erklärt er weiter. Und die Rückzahlungen von Darlehen an die Verwaltungsräte kurz vor dem Aus könne er so nicht ­bestätigen. «Aufgrund mangelnder Liquidation eines anderen Kontos mussten­ wir eine Umbuchung vornehmen.» Die VR-Mitglieder hätten beim Konkurs sämtliches Eigenkapital verloren. «Am Ende war ein Konkurs unausweichlich», sagt er.

Passive Justiz?
Aus den Dokumenten geht hervor, dass aus Sicht des Konkursamts keine offensichtlichen Verfehlungen der Verantwortlichen haben festgestellt werden können. Deshalb gebe es aus seiner Sicht keinen Grund für Strafanzeigen. Wie Recherchen zeigen, kam es aber von anderen Seiten zu solchen. Seither sind mehrere Jahre vergangen. Was ist damit passiert? Zu konkreten Fällen und/oder allfälligen Untersuchungen würden wegen des Amtsgeheimnisses keine Auskünfte erteilt, heisst es seitens der Staatsanwaltschaft.

Peter Abgottspon

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