Region | Weil es seit Jahren an Personal fehlt
Die Walliser Justiz ist zunehmend überlastet
Die Walliser Justiz ist überlastet. Staatsanwälte müssen Schreibaufgaben übernehmen, am Kantonsgericht bleiben Fälle liegen. Die Justiz fordert die Politik zum Handeln auf.
Der Walliser Justiz fehlt es an Personal und das hat Konsequenzen. Zwar bezeichnet die Justizkommission (Juko) des Grossen Rates die Qualität der Arbeit der Gerichte als gut, so werden nur rund zehn Prozent der Beschwerden gegen Urteile des Walliser Kantonsgerichts vom Bundesgericht gutgeheissen. Dies geht aus dem Jahresbericht 2017 der Justizkommission hervor.
Grosse Personalsorgen
Dennoch herrscht in der Walliser Gerichtslandschaft nicht nur eitel Sonnenschein. Der Grund dafür ist ein seit Jahren bestehender Mangel an Personal. Und dies hat Konsequenzen, wie die Justizkommission aufzeigt. So stieg die Zahl der am Kantonsgericht hängigen Fälle um fast 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 1359 Fälle. «Das Hauptproblem besteht darin, dass die Gerichte nicht in der Lage sind, gleich viele oder mehr Fälle zu erledigen, als neu eingehen. Dadurch steigt der Bestand an Fällen von Jahr zu Jahr», schreibt die Juko. Grund dafür sei, dass man die Änderungen im Prozessrecht im Jahr 2011 und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Arbeitsbelastung der Gerichte wohl zu optimistisch eingeschätzt habe. «Den regelmässigen Anträgen für zusätzliches Personal wurde nur teilweise entsprochen, was zu einer permanenten Erhöhung der Bestände und längeren Durchlaufzeiten führte», schreibt die Juko weiter. «Dies hat nicht nur Auswirkungen auf die Motivation der Juristen, sondern auch auf die Attraktivität des Berufsstandes.» Deshalb, so die Juko weiter, sei es zwingend notwendig, den Personalbestand am Walliser Kantonsgericht zu erhöhen, da die Zahl der pendenten Fälle dringend reduziert werden müsse. «Heute müssen wir unsere Verantwortung wahrnehmen und die zur Verfügung gestellten Mittel an die Bedürfnisse der Justiz und der Rechtssuchenden anpassen», schreiben die Mitglieder der Justizkommission daher in ihren Schlussbemerkungen. «Aufzugeben wäre unangemessen, da die Gesundheit der kantonalen Finanzen dies zulässt.»
Staatsanwälte als Schreibkräfte
Personalsorgen plagen aber nicht nur das Kantonsgericht. Auch die Staatsanwälte monieren einen Personalmangel. «Die Walliser Staatsanwälte sind, was schweizweit eine Seltenheit ist, nicht durch Gerichtsschreiber unterstützt», heisst es im Bericht 2017 der Walliser Staatsanwaltschaft. «Sie könnten daher ihre Aufgaben nicht ohne die Hilfe ihrer administrativen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erledigen.» Weil die Zahl der Magistraten in den letzten Jahren zwar erhöht worden sei, das administrative Personal jedoch keine Aufstockung erfahren habe, «müssten die Magistraten diesen Mangel an Sekretärinnen mit der Übernahme von Kanzleiaufgaben ausgleichen». Die Verfügbarkeit und Effizienz der Staatsanwälte hinsichtlich der juristischen Arbeit werde dementsprechend reduziert. Daher fordern auch die Staatsanwälte von Regierung und Politik eine Aufstockung des administrativen Personals um 2,3 Vollzeitstellen.
Martin Meul
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