Region | Wallis
Der Weg vom Flüchtling zum Asylsuchenden im Wallis
3,9 Prozent. Dieser prozentuale Anteil von Asylsuchenden wird vom Staatssekretariat für Migration nach einem vorgegebenen Schlüssel auf den Kanton Wallis verteilt. Dort bleiben die Asylsuchenden, bis ein Entscheid über ihre Personalie gefällt worden ist.
Dies kann Monate oder Jahre dauern. Eine Person gilt als Flüchtling, wenn sie in der Heimat wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität oder politischer Überzeugung verfolgt (körperlich bedroht oder der Freiheit beraubt) wird. Eine Person gilt nicht als Flüchtling, wenn keine akute Gefährdung in ihrer Heimat besteht. Gleiches gilt für Wehrdienstverweigerer und Kriegsverbrecher. In den ersten sechs Monaten 2015 wurden 454 Asylsuchende aus den verschiedensten Ländern (siehe Kasten rechts) dem Kanton Wallis zugeteilt. Dennoch besteht derzeit kein Platzmangel in den Unterkünften. Roger Fontannaz, Chef beim Amt für Asylwesen: «Zurzeit haben wir genügend freie Plätze.» Vor allem in den ersten Monaten des Jahres sei der Ansturm gross gewesen. Und im Sommer? «Momentan kommen vier bis fünf Personen täglich», sagt Fontannaz. Was vor- und nachher mit ihnen passiert, erklärt die RZ auf der unten stehenden Darstellung.
Simon Kalbermatten
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