Region | Neuerungen bei den Sehtests für Lehrpermis

Der Sehtest fürs Lehrpermis kann nicht mehr überall gemacht werden

Die Regelungen für die Durchführung der Sehtests für das Lehrpermis wurden verschärft. Dies betrifft Optiker und angehende Junglenker.
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Die Regelungen für die Durchführung der Sehtests für das Lehrpermis wurden verschärft. Dies betrifft Optiker und angehende Junglenker.
Foto: RZ-FOTOMONTAGE; THOMMY WEISS/PIXELIO.DE

Quelle: RZ 1

Die Vorschriften für die Durchführung von Sehtests für das Lehrpermis wurden geändert. Die Konsequenzen spüren sowohl die Optiker wie auch die künftigen Neulenker.

Wer ein Lehrpermis beantragen will, der muss seine Sehleistung überprüfen lassen. Bis vor einem Monat konnte man diesen Test bei jedem Optiker machen lassen. Seit dem 1. Juli jedoch gelten neue Richtlinien. Wichtigste Änderung: Nicht mehr jeder Optiker darf den Test für das Lehrpermis durchführen. In den neuen Weisungen der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt heisst es nun nämlich: «Der Gesuchsteller muss sein Sehvermögen bei einem in der Schweiz tätigen diplomierten Optiker überprüfen lassen.» Als diplomierter Optiker gilt man, wenn man einen Abschluss der Fach- oder Fachhochschule in Augenoptik hat. Dies ist jedoch nicht bei allen Optikern, die ein Geschäft betreiben, der Fall. In der Konsequenz heisst das, dass manche Geschäfte angehende Junglenker abweisen müssen, da ihnen die für den Test nötige Qualifikation fehlt. Doch damit nicht genug. Selbst wenn der Geschäftsführer eines Optikergeschäfts ein diplomierter Optiker ist, ist nicht sichergestellt, dass junge Menschen den für das Permis nötigen Sehtest direkt durchführen lassen können. «Wenn ich als diplomierter Augenoptiker gerade einen Kunden habe und mitten in einer Beratung bin, ist klar, dass ich diese nicht für einen Sehtest unterbrechen kann», sagt Hans-Ulrich Gotzen, diplomierter Optiker bei Brille + Linse in Brig-Glis. «Jemand anders aus
meinem Team darf den Test nach den neuen Bestimmungen aber nicht durchführen, da eben nur ein ‹Diplomierter› dazu berechtigt ist.» Dies gelte auch für die meisten anderen Optiker, da im Normalfall nur ein Meister pro Geschäft angestellt sei. «Für die angehenden Neulenker heisst es, in einem solchen Fall etwas Geduld mitzubringen», so Gotzen weiter.

Was bringt die neue Regelung?

Während die neue Regelung für die angehenden Neulenker also längere Wartezeiten bedeuten kann, stellen sich einige Optiker die Frage nach dem eigentlichen Sinn der Anpassungen. «Warum die Sehtests nur noch von diplomierten Optikern durchgeführt werden können, ist uns nicht klar», sagt Hauke Götz, Geschäftsführer der Fielmann-Filiale in Glis. «Im heutigen Bürokratiedschungel ist man eigentlich darauf bedacht, die Dinge zu vereinfachen und nicht zu verkomplizieren. Ob diese Reform daher wirklich zu mehr Sicherheit im Strassenverkehr führt, erschliesst sich mir nicht.» Wichtig sei, dass der Test, egal ob von einem diplomierten Optiker oder einem anderen, gewissenhaft durchgeführt werde, was in der Vergangenheit ja auch geschehen sei, so Götz weiter. Auch Hans-Ulrich Gotzen von Brille + Linse erschliesst sich nicht, warum die Tests nur noch bei einem diplomierten Optiker durchgeführt werden dürfen. Auf die von den Optikern aufgeworfenen Fragen lag von der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt bis Redaktionsschluss aufgrund ferienbedingter Abwesenheiten noch keine Antwort vor.

Strengere Anforderungen

Neben der Änderung für die Optiker sind von den neuen Weisungen auch die angehenden Junglenker direkt betroffen. So können die Optiker neu 20 statt wie bisher 15 Franken für den Test verlangen. Zudem wurden auch die Anforderungen für das Autofahren ohne Brille verschärft. Die Sehleistung auf dem besseren Auge muss neu mindestens 70 Prozent statt wie bisher 60 Prozent betragen, jene für das schlechtere Auge bleibt bei 20 Prozent.

Martin Meul

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Kommentare

  • Dominic Ramspeck - 54

    Dass nur zur Beurteilung des Sehvermögens qualifizierte Fachleute die Sehtests für angehende Fahrzeuglenker/innen vornehmen dürfen, ist nichts neues. Früher musste man den Test bei einem von der kantonalen Behörde anerkannten Augenoptiker machen: Diese setzten in den meisten Fällen enfall den "dipl. Augenoptiker/in" voraus. Nichts neues unter der Sonne soweit!

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