Region | Saas-Fee

Den Brandschutz im Fokus

267 Mal musste der Brandschutzfachmann in Saas-Fee im vergangenen Jahr ausrücken.
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267 Mal musste der Brandschutzfachmann in Saas-Fee im vergangenen Jahr ausrücken.
Foto: Gregor Reisch/pixelio.de

Quelle: RZ 0

Saas-Fee | Um die feuertechnische Sicherheit grösserer Gebäude zu gewährleisten, setzen die Gemeinden auf Sicherheitsverantwortliche. Was auch nötig ist, wie sich zeigt.

Ist ein Gebäude bei einem Brand sicher?­ Werden die feuerpolizeilichen Vorgaben eingehalten? Diesen Fragen gehen die Sicherheitsverantwortlichen der Gemeinden Jahr für Jahr nach. Einer von ihnen ist Friedrich Nellen aus Blatten bei Naters. Der Brandschutzfachmann ist für verschiedene Gemeinden in der Region zuständig. Er überprüft Jahr für Jahr, wie es um die Sicherheit von Hotels, Gastronomiebetrieben und öffentlichen Gebäuden im Falle eines Brandes bestellt ist. Neben Gemeinden wie Visp, Täsch oder Mörel-Filet ist Nellen auch für Saas-Fee zuständig. Im Jahr 2014 war der Brandschutzfachmann im Gletscherdorf 267 Mal im Einsatz.

Ständige Kontrollen

Friedrich Nellen führte im letzten Jahr bei 43 Objekten in Saas-Fee reguläre Jahreskontrollen durch. Bei zehn Objekten musste der Brandschutzfachmann dabei Mängel feststellen. «Es gab fehlende Sicherheitsbeleuchtungen, Brandschutztüren waren nicht in Ordnung oder wurden gar ausgebaut, einzelne Handfeuerlöscher waren nicht ordnungsgemäss gewartet», listet Nellen­ die Mängel auf. «Bei einigen Objekten müssen gar grössere Umbauten gemacht werden, damit die Personensicherheit im Falle eines Brandes gewährleistet ist.» Dies seien besonders schwierige Fälle, erklärt Nellen. «Vielen­ Betrieben, nicht nur in Saas-Fee, fehlen die nötigen finanziellen Mittel, um solche Umbauten vorzunehmen», erklärt er. «Aber bei der Sicherheit­ dürfen keine­ Abstriche gemacht­ werden.»

Bewilligungsentzug als letzte Lösung

Stellt der Sicherheitsbe­auf­tra­g­te Mängel­ fest, so werden die Besitzer und Betreiber der Objekte angehalten, diese­ schnellstmöglichst zu beheben. Die Fristen für die Behebung der Mängel­ werden, je nach Gefährdungsstufe, festgelegt. «Wenn dann bei der Nachkontrolle keine Verbesserung feststellbar ist, setzt man nochmals eine Frist, bis zu der die Probleme behoben werden müssen», sagt Nellen. Werden Mängel innert der Frist nicht behoben, sind sie durch das zuständige Gemeindeorgan dem Kantonalen Amt für Feuerwesen zu melden, das in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Ortsorganen die entsprechenden Massnahmen trifft. Als letzter Schritt kann die Betriebs- oder Wohnbewilligung entzogen werden. Seit dem ersten Januar­ wurden derweil die Brandschutzvorschriften teilweise­ gelockert. Neu dürfen Gebäude­ im Sinne der verdichteten Bauweise näher aneinander gebaut werden, wenn entsprechende feuerfeste Materialien verwendet werden. Zudem wurde die Maximaldistanz zum nächsten «sicheren»­ Standort von 20 auf 35 Meter heraufgesetzt. «Dadurch brauchen einige Betriebe nun keinen zusätzlichen Notausgang mehr», erklärt Nellen­ den Nutzen der Massnahme. Doch die neuen Regelungen beinhalten auch Verschärfungen. «Wer künftig ein grös­seres Gebäude bauen will, muss einen Brandschutzexperten hinzuziehen, der sämtliche Planungs- und Bauphasen begleitet.», sagt Nellen. «Dies ist Voraussetzung für die Erteilung der Baubewilligung.»

Martin Meul

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