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Bundesgericht entscheidet über Kraftwerk

Bezüglich des Kraftwerks am inneren Talbach muss das Bundesgericht entscheiden.
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Bezüglich des Kraftwerks am inneren Talbach muss das Bundesgericht entscheiden.
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Der WWF geht in Sachen Kraftwerk am inneren Talbach vors Bundesgericht. Das Walliser Kantonsgericht hat die Beschwerde des Um­weltverbands Ende Mai ab­gewiesen.

Der Streit um den Bau eines Kraftwerks am inneren Talbach im Lötschental geht in die nächste Runde. «Wir werden den Entscheid des Kantonsgerichts vors Bundesgericht weiterziehen», bestätigt Laura Schmid, Geschäftsführerin des WWF Oberwallis. Damit müssen nun in letzter Instanz die Richter in Lausanne entscheiden, ob der innere Talbach für die Nutzung zur Stromgewinnung freigegeben wird. Laura Schmid hofft darauf, dass das Bundesgericht den Entscheid des Walliser Kantonsgerichts umstürzen wird und rechnet sich gute Chancen aus.

Gutachten entscheidend

«Der Entscheid der Richter in Sitten fusst auf einem Gutachten der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ENHK», erklärt Schmid. «Dieses Gutachten haben die Richter im Sinne der Initianten des Kraftwerks interpretiert. Genauso gut könnte man es aber im Sinne des Bachs interpretieren.» Schmid meint damit, dass die ENHK die Beeinträchtigung des inneren Talbachs durch eine Wasserfassung genau zwischen leicht und schwer einstuft. Bei einer schweren Beeinträchtigung wäre ein Kraftwerksbau nicht möglich. Schmid hofft nun, dass die Lausanner Richter im Sinne des WWF entscheiden. «Dieses Tal mit seinem Bach ist eines der letzten unberührten Täler des Landes», sagt Schmid. «Zudem liegt der grösste Teil des Bachverlaufs in einem BLN-Schutzgebiet.» Unter BLN-Schutzgebiet versteht man das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung. «Eine Wasserfassung im oberen Teil des Bachs hätte gravierende Auswirkungen auf das Tal», betont Schmid. «Teilweise würde nur noch ein Drittel der heutigen Wassermenge fliessen. Das Kleinod innerer Talbach wäre zerstört.» Zudem, so betont Schmid, hätte eine Bewilligung eines Kraftwerks im Tal eine falsche Signalwirkung. «Der Bach liegt in einem BLN-Gebiet und im Unesco-Weltnaturerbe. Wenn ein solcher Bach nicht mehr geschützt wird, was dann noch?», fragt Schmid rhetorisch. Der WWF stört sich zudem daran, dass das Kraftwerk nur wenig Strom produzieren würde. «Die voraussichtliche Strommenge rechtfertigt in unseren Augen auf keinen Fall den Eingriff in eines der letzten unberührten Täler des Landes», sagt Schmid. «Zudem würde das Kraftwerk vor allem im Sommer Strom produzieren, dann wenn sowieso Stromschwemme herrscht.»

«Grosse Bedeutung für Blatten»

Angesprochen auf den Weiterzug des Urteils ans Bundesgericht, äussert sich die KW Breithorn-Fafleralp AG zurückhaltend. «Als Erstes werden wir nun den Entscheid der Richter in Lausanne abwarten», sagt VR-Präsident und Blattner Gemeinderat Hans Peter Lehner. «Wir stehen weiterhin zu dem Projekt eines Kraftwerks am inneren Talbach.» Gemäss Lehner ist das geplante Kraftwerk von grosser Bedeutung für die Gemeinde Blatten. «95 Prozent unseres Gebietes sind geschützt», sagt er. «Mit dem Rest wollen wir versuchen, die wirtschaftliche Situation der Gemeinde zu verbessern, auch um die Kosten von Hochwasserschäden und Revitalisierungsprojekt zu bewältigen. Ein Kraftwerk am inneren Talbach würde dies unterstützen.» Unabhängig vom Entscheid des Bundesgerichts will sich die Gemeinde im inneren Talbach engagieren. «Der Tourismus ist für uns von grosser Bedeutung», sagt Lehner. «Dazu gehört eine intakte Landschaft.» Aus diesem Grund plant Blatten am inneren Talbach derzeit ein Revitalisierungsprojekt. Der Planungsauftrag wurde erteilt.

Martin Meul

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