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«Politik um der Politik willen hat im Gesundheitswesen nichts verloren»

Monique Lehky Hagen: "Das neue Gesetz ist politischer Aktionismus."
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Monique Lehky Hagen: "Das neue Gesetz ist politischer Aktionismus."
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"Unser Personal erbringt in diesen Zeiten Glanzleistungen."
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"Unser Personal erbringt in diesen Zeiten Glanzleistungen."
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"Die Qualität nur auf Fallzahlen reduzieren zu wollen ist Stumpfsinn."
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"Die Qualität nur auf Fallzahlen reduzieren zu wollen ist Stumpfsinn."
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Für die Präsidentin des Walliser Ärzteverbandes, Monique Lehky Hagen, ist das neue Gesetz über den Umgang mit gefährlichen Straftätern ein Teilerfolg.

Frau Lehky Hagen, der Grosse Rat hat eine Gesetzes­änderung verabschiedet, wonach medizinisches Personal verpflichtet wird, relevante Vorfälle bei gefährlichen Straftätern automatisch zu melden. Sie haben diese Gesetzesänderung im Vorfeld bekämpft. Eine Nieder­lage für die Ärzteschaft?
Im Prinzip braucht es diese Gesetzesänderung nach wie vor nicht, davon bin ich überzeugt. So gesehen ist es eine Niederlage, weil man Zeit und Ressourcen für etwas Unnötiges verschwendet hat. So wie das Gesetz nun aber verabschiedet wurde, kann man aber von einem Teilerfolg sprechen.

Warum?
In der ursprünglichen Version hätte das Gesetz, die Sicherheit in den Gefängnissen, entgegen dem ursprünglichen Gedanken sogar verschlechtert. Man wollte vom Hausarzt über den Apotheker bis zum Physiotherapeuten das gesamte medizinische Personal dazu verpflichten, sämtliche relevanten Informationen in Bezug auf gefährliche Straftäter automatisch den Vollzugsbehörden zu melden. Das wäre eine ausgesprochen heikle Angelegenheit gewesen.

Weshalb?
Ein Straftäter, der weiss, dass ich als Ärztin jedes seiner Worte den Behörden melden muss, wird sich hüten, mir noch etwas preiszugeben. Und genau hier liegt das Problem. Wie soll ein behandelnder Arzt beurteilen können, ob jemand gefährlich ist, wenn diese Person nicht mehr von sich erzählt, aus Angst, ihre Worte könnten gleich Konsequenzen haben? Besteht aber zwischen Straftäter und Arzt ein Vertrauensverhältnis, so öffnet sich die Person und wird überhaupt erst behandelbar. Der Arzt kann bei kritischen Situationen und Äusserungen entscheiden, ob es sich um einen relevanten Vorfall handelt und ihn nötigenfalls melden. So war es bis anhin, es bestand ein Melderecht. Nun hat die Politik aber eine Meldepflicht eingeführt, was problematisch ist. Zwar wurde diese Meldepflicht abgemildert, indem eine Meldung von Arzt zu Arzt eingeführt wurde, dennoch hätten sich die Ärzte gewünscht, dass keine Pflicht eingeführt wird. Positiv ist aber zu bewerten, dass nicht mehr das ganze medizinische Personal dieser Meldepflicht unterliegt, sondern nur noch der Psychiater und Psychologe, der mit einer vom Gericht auferlegten Behandlung beauftragt ist. Das heisst, dass eine normale medizinische Behandlung eines sogenannt gefährlichen Straftäters nicht dieser Meldepflicht untersteht. Darum kann man von einem Teilerfolg sprechen.

Im Vorfeld stand einmal die Idee eines Referendums im Raum. Ist die vom Tisch?
Ich denke ja. Was nun aber von grosser Bedeutung ist, ist die Umsetzung des Gesetzes, sprich die entsprechende Verordnung. Wie gesagt, spricht das Gesetz von einer Meldepflicht, obwohl auch aus politischer Sicht beteuert wurde, dass man keinen blödsinnigen Meldeautomatismus wünscht – was dann faktisch ein Melderecht bleiben müsste. Die Frage ist nun, was genau in Zukunft gemeldet werden muss und was im Ermessen des behandelnden Arztes liegt. Wir bedauern, dass die Verordnung nicht gleichzeitig mit dem Gesetzesentwurf präsentiert wurde. So sind wir in der heiklen Situation, dass wir zwar mit dem Gesetz ­leben können, die Verordnung aber je nach Ausgestaltung aus ärztlicher und ethischer Sicht problematisch sein könnte. Zudem kann man kein Referendum gegen ­eine Verordnung ergreifen. Es wurde uns aber versprochen, dass die Verordnung in Zusammenarbeit mit dem Walliser Ärzteverband und dem Spital ­Wallis erarbeitet würde. Darauf werden wir uns berufen.

Das Ziel des neuen Gesetzes ist ja die Sicherheit bei gefährlichen Straftätern zu verbessern. Ist das Ihrer Ansicht nach überhaupt der Fall?
Nein. Das neue Gesetz ist politischer Aktionismus und hätte keinen einzigen der zur Diskussion stehenden Mordfälle verhindern können. Um die Sicherheit zu verbessern, müsste man die veraltete Infrastruktur, Führungsstrukturen und den chronischen Personalmangel rasch angehen! Dort müsste man ansetzen, so aber gaukelt man der Bevölkerung vor, man tue etwas für ihre Sicherheit, in Tat und Wahrheit ändert sich aber nichts. Das ist der grosse Misserfolg für mich, dass die Sicherheit nicht verbessert wird, obwohl man seit Jahren weiss, dass hier Handlungsbedarf besteht. Ausserdem ist zu betonen, dass ein Arzt kein Strafvollzugsbeamter ist! Wir müssen unsere Aufgabe, die medizinische Behandlung unserer Patienten, ethisch korrekt ausführen, ob Straftäter oder nicht. Leider reiht sich das neue Gesetz in die zunehmende Tendenz ein, das Arztgeheimnis auszuhöhlen. Das macht mir grosse Sorgen. Schliesslich ist das Arztgeheimnis ein fundamentaler Bestandteil unseres Berufs, aber auch unseres Rechtsstaats, unserer Ethik und Kultur.

«Das neue Gesetz ist politischer ­Aktionismus»

Wo finden den solche Angriffe statt?
Auf Schweizer Ebene steht zurzeit ein massiver Eingriff auf das Arztgeheimnis im Rahmen der neuen Meldeformulare betreffend der Fahrtauglichkeit von Senioren und Berufschauffeuren im Raum. Der Walliser Ärzteverband bekämpft diesen mithilfe der FMH und KKA (Konferenz der kantonalen Ärztegesellschaften) energisch. Im Kanton Basel-Landschaft steht an, dass Ärzte von Unfallpatienten den Behörden Auskunft geben müssen, ohne dass der Patient den Arzt von seiner Schweigepflicht entbindet. Die Entwicklung ist sehr bedenklich. Es ist daher falsch zu sagen: «Das betrifft ja nur die gefährlichen Straftäter.» Ist die Büchse der Pandora einmal geöffnet, gibt es wenig Gründe, das Arztgeheimnis nicht auch für viele andere «nützlichen Informationen» zu lockern, bis es keines mehr gibt. Der Arzt kann dann einfach nicht mehr richtig arbeiten. Und wer will das?

Kommen wir zum Spital im Oberwallis. Ende des letzten Jahres wurde Brig als Standort des künftigen Spitals im Oberwallis ausgewählt, Wie beurteilen Sie diesen Entscheid als Verwaltungsrätin von Spital Wallis?
Es war schön und wichtig, dass man in dieser Angelegenheit endlich einen sachpolitischen Entscheid treffen konnte. Wir vom Spital Wallis haben uns dafür eingesetzt, dass in der Spitalfrage nicht rein politisch entschieden wird, so wie es beim letzten Mal geschehen ist. Bei der Wahl des Spitalstandorts Brig deckt sich der gesunde Menschenverstand mit den verschiedenen Untersuchungsergebnissen. Ich denke, dass die Konzentration der Spitalaktivitäten auf Brig uns in der Zukunft befähigt, besser und flexibler auf Veränderungen reagieren zu können. Das Ziel ist es ja, im Oberwallis eine qualitativ hochstehende medizinische Versorgung anbieten zu können, die sich den Gegebenheiten anpassen kann und auch wirtschaftlich auf einem soliden Fundament steht. Mit dem Spitalentscheid haben wir, glaube ich, die Grundlage für diese Anliegen geschaffen. Auch wenn es für Visp nicht so leicht ist, das Spital zu verlieren, muss man festhalten: «Politik um der Politik willen hat im Gesundheitswesen nichts verloren.»

Visp fordert nun Kompensationsmassnahmen. Was ­sagen Sie dazu?
Es ist nicht Aufgabe des Spital Wallis, sich darum zu kümmern, was mit den Spitalgebäuden in Visp passiert. Wir müssen die medizinische Versorgung garantieren, mit guter Qualität und schwarzen Zahlen. Zur Frage nach Umnutzung der Gebäude in Visp sind nun andere Akteure gefordert, kreative Ideen einzubringen und eine pluridisziplinäre Arbeitsgruppe wird dazu eingesetzt werden.

Sie sprechen von Qualität. Genau dafür gibt es aber immer wieder Kritik. Hat das Spitalzentrum Oberwallis ein Qualitätsproblem?
Nein, davon bin ich überzeugt. Hierbei geht es im Grundsatz um die Frage: «Was ist Qualität in einem Spital?» Dort, wo gearbeitet wird, können Fehler vorkommen, auch in einem Spital. Wichtig ist, wie man damit umgeht und welche Korrekturmassnahmen getroffen werden. Was die Chirurgie betrifft, haben wir im Oberwallis extreme Belastungssituationen während der Saison. Unser Personal erbringt in diesen Zeiten Glanzleistungen. Ein Beispiel: Wir hatten dieses Jahr Situationen, in denen jedes Bett in beiden Spitälern (Brig und Visp) belegt war. Zum Teil mussten verschiebbare Operationen abgesagt werden, weil es an Betten fehlte und die Notfallversorgung Vorrang hatte. Für den Patienten, dessen Operation abgesagt werden musste, ist so etwas natürlich keine gute Situation. Da kann es auch einmal zu Unmut kommen und es wird gesagt: «Das ist doch keine Qualität.» Für mich ist dies aber genau die Qualität, die wir in punkto Versorgung der Region brauchen. Leider fehlt hier manchmal ein bisschen das Verständnis. Ähnlich geht es, wenn Qualität über die Anzahl Todesfälle definiert werden soll.

Wie meinen Sie das?
Es stellt sich grundsätzlich immer die Frage: «Wie können wir Qualität messen?» In den meisten Fällen wird dies mit Zahlen und Statistiken gemacht. Nun beschreibt eine Statistik aber nur etwas, sie erklärt und bewertet es aber nicht. In einem Spital, wo heikle und schwierige Operationen gemacht werden, kommt es naturgemäss auch zu mehr Todesfällen, in einem Spital mit weniger schweren Fällen dagegen weniger. Vergleicht man nun die Zahl der Todesfälle und zieht diese als Qualitätsmerkmal heran, so heisst es dann plötzlich: «Dieses Spital ist schlechter als das andere, weil es hier mehr Todesfälle gibt.» Aber so kann man das natürlich nicht vergleichen. Das Risiko ist sehr gross, dass ein solches «Zahlenvergleichen» negative Konsequenzen hat.

Die da wären?
Setzt man als Massstab wie gesagt die Todesfälle an, so kann dies dazu führen, dass Spitäler ihre Bilanz nicht mit unnötigen Todesfällen belasten wollen. Dann kann es passieren, dass heikle Fälle plötzlich an andere Spitäler ausgelagert werden oder Sterbende in andere Institutionen verlegt werden. Das kann natürlich nicht im Sinne der Patienten sein, denn es würde bedeuten, dass Leistungen nicht mehr erbracht werden, weil man Angst hat, sich seine Statistik zu versauen. Wer «gesunde» Patienten behandelt, wir besser dastehen. Aber unser Job ist eigentlich, kranke Patienten zu versorgen…

Und was ist mit dem Argument, dass es in den Oberwalliser Spitälern an Know-how fehlt, weil gewisse Operationen nur selten durchgeführt werden?
Ich denke, dass in den Oberwalliser Spitälern nur das operiert wird, was die Spezialisten vor Ort auch wirklich gut beherrschen. Die Qualität nur auf Fallzahlen reduzieren zu wollen, ist Stumpfsinn. Wenn Sie eine Hochzeitstorte bestellen, fragen Sie den Bäcker ja auch nicht, wie viele solche Torten er im Jahr macht, um deren Qualität zu beurteilen. Leider setzt sich aber diese Haltung im Gesundheitswesen immer mehr durch. Man muss so und so viele Operationen pro Jahr machen, damit man «gut» ist. Das muss man kritisch hinterfragen, da verschiedene Faktoren eine Rolle spielen. Zentral muss sein, dass, wenn ein Eingriff durchgeführt wird, dieser zu den bestmöglichen Bedingungen gemacht wird. Die Ausbildung und Kompetenz des Personals wie auch die Abläufe im Spital müssen stimmen. Erstaunlicherweise muss ein Arzt im Notfall aber dann plötzlich doch alles können.

Martin Meul

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Infos

Zur Person

Vorname Monique
Name Lehky Hagen
Geburtsdatum 29. Dezember 1971
Familie verheiratet, drei Kinder
Beruf Ärztin
Funktion Präsidentin des Walliser Ärzteverbandes
Hobbies Geige spielen, Lesen, Reisen

Nachgehakt

Die Medizin ist nur noch ein Geschäft.  Nein
Als Ärztin muss ich mehr kämpfen als meine männlichen Kollegen. Joker
Ich würde mich lieber im Inselspital als in Sitten operieren lassen. Nein
Der Joker darf nur einmal gezogen werden.  

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