Abstimmungen vom 14. Juni | Wegen Amtsmissbrauch und Manipulation
Grossrat Paul Biffiger reicht Strafanzeige gegen Staatsrat ein
SVP-Grossrat Paul Biffiger hat am Dienstag bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den Staatsrat des Kantons Wallis eingereicht. Der Grund dafür ist das Abstimmungsbüchlein zu den Abstimmungen vom 14. Juni.
Jeweils vor kantonalen Abstimmungen schickt der Staatsrat des Kantons Wallis ein Abstimmungsbüchlein in alle Haushalte. Darin zeigt er den Stimmbürgern die Pro- und Contra-Seiten auf.
Von diesem Prinzip ist der Staatsrat im Büchlein für die kommenden Abstimmungen abgewichen, so SVP-Grossrat Paul Biffiger in einer Mitteilung an die Medien. In sehr ungewöhnlicher Art und Weise habe der Staatsrat die Argumentation des Referendumskomitees in einer Tabelle abgebildet und daneben diese praktisch durchgehend mit anderen Angaben widerlegt. Fast alle Argumente des R3-Referendumskomitees seien zudem als «Falsch» betitelt.
Laut Biffiger wäre es kein Problem, wenn der Staatsrat für seine Sichtweise der Darlegung die herkömmliche Darstellungsform von Pro und Contra oder andere Informationskanäle benutzt hätte. Die nun gewählte Verbreitungsart der Gegendarstellung zu R3, welche aus Sicht Biffigers zudem zweifelhafte Äusserungen enthalte, stelle ein klarer Amtsmissbrauch bzw. eine Manipulation dar.
Mit seiner Anzeige will Biffiger laut Medienmitteilung erreichen, dass sich der Staatsrat auf seine Aufgabe und seine Funktion zurückbesinne und derartige Missbräuche künftig unterlasse. Zudem betont er, dass die aufgegebene Anzeige keine Abstimmungskampagne zugunsten der R3-Abstimmung darstellen solle. Es gehe dabei um Grundrechte und Grundfragen der Demokratie.
pd/map
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Kommentare
Peter Pan - ↑12↓10
Endlich hat einer einmal den Mut, etwas zu sagen und etwas zu tun. Bravon Herr Biffiger!
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Isidor Zumwald - ↑2↓1
Voilà, der erste Schritt ist gemacht: jetzt muss noch massiv am Inhalt gearbeitet werden.
Boris - ↑10↓7
Da ist Herrn Biffiger ja etwas ganz neues eingefallen. Er wendet sich gegen die Form der Darstellung. Er anerkennt die Argumente des Staatsrat, wenn diese anders dargestellt wären.
Vielleicht anerkennt er auch die Antwort des Bundes, dass die Variante ADSA nicht gesetzeskonform ist.
Wenn man dem Wähler sagt, dass 2+2 vier ergibt, ist das auch eine Beeinflussung?
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Blerim Hauser - ↑15↓4
Jemand der seine Meinung alleine durch dieses Büchlein bildet oder sich davon manipulieren lässt, der hat grundsätzlich ein Problem.
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Wismer Daniel - ↑16↓12
Hauptsache im Gespräch bleiben - egal wie...........................
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Thomas Burgener - ↑21↓12
Die Welschen würden sagen: "C'est le ridicule qui tue...!"
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Isidor Zumwald - ↑4↓0
Die Anderen würden sagen "Dümmer als es die Polizei erlaubt..."